Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Amazon Deutschland Services GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Amazon setzt sich für eine 1-1 Umsetzung der EU-Verordnung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband freier Kfz-Händler e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem Recht auf Reparatur soll eine verbesserte Reparierbarkeit von Waren erreicht und damit ein Beitrag zu Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verbraucherschutz geleistet werden. Der BVfK fordert u. a.: Kraftfahrzeuge aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen; hilfsweise keine Anwendung auf gebrauchte Fahrzeuge, Verlängerung der Gewährleistungsfrist nur bei echtem Wahlrecht und nur für das nachgebesserte Bauteil.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Keine Ausweitung des Gewährleistungsrechts des gesamten Produkts um weitere 12 Monate bei Nachbesserung. Ausschließliche Anwendung auf Neuwaren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Herstellerverband Haus & Garten e.V. am 29.05.2024
- Beschreibung: Die auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren muss in nationales Recht umgesetzt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Maßgaben aus Brüssel in Deutschland ohne weitere Ergänzungen umgesetzt werden. Harmonisierte Vorschriften sind notwendig, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Darüber hinausgehende nationale Alleingänge sollten nicht vorgenommen werden. Die Regeln für die Zurverfügungstellung von Ersatzteilen und Informationen müssen für Hersteller zudem umsetzbar sein und Geschäftsgeheimnisse wahren. Die Änderungen des Kaufrechts sind kritisch zu sehen. Insbesondere ist fraglich, welche Produkte die "Reparierbarkeit" aufweisen müssen iSv. § 434 BGB.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):