Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (53)
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass der Rechtsanspruch auf qualifiziertes Übersetzen und Dolmetschen in der Gesundheitsversorgung verankert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/12664
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) - Drucksache 20/11853 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406170153 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 10.09.2024
- Beschreibung: Der DVTA ist der Ansicht, dass das Mitberatungsrecht (Gemeinsamer Bundesausschuss) den MT sowie den Therapieberufen einzuräumen ist.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... – GVSG) - Drucksache 20/11853 vom 17.06.2024. Der ...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien e.V. am 05.10.2024
- Beschreibung: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) regt mit dieser Stellungnahme an, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu nutzen, um die Künstlerischen Therapien zu regeln. Sie können als Psychotherapien gleich zu stellende Leistungen einen wichtigen Beitrag im Bereich der Gesundheitsversorgung leisten. Akademisch ausgebildete Fachkräfte für Kunst-, Musik-, Tanz-, Theatertherapie u.a. können dadurch die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit besonderen Bedürfnissen um nonverbal- und erlebensorientierte Zugänge ergänzen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410050001 (PDF, 12 Seiten)
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zum GVSG (Drucksache 20/11853) wären auf der Basis ...
-
- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der bpa fordert eine qualifizierte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer in der Pflege im G-BA. Die Telemedizin als ergänzendes Mittel zur ärztlichen Versorgung nutzerorientiert auszubauen, wird begrüßt. Der bpa fordert die Einbeziehung und Berücksichtigung der Pflege sowie eine regelhafte und nachhaltige Refinanzierung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen. Die Aufforderung an die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu etablieren, die eine auf Planung beruhende Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur zum Ziel hat, wird entschieden wird entschieden abgelehnt. Der damit angestrebte Wegfall des Kontrahierungszwangs gefährdet eine qualitativ gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken -
BT-Drs. 20/3272
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Leistungsbezogene Vergütung der medizinischen Behandlungspflege statt Pauschalen - Die medizinische Behandlungspflege in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege der Finanzzuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung unterstellen
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412200171 (PDF, 15 Seiten)
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundestags-Drucksache 20/11853 zum Antrag der Fraktion...
-
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 24.04.2024
- Beschreibung: Die BPtK fordert, dass das BMG die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich im GVSG umsetzt. Des Weiteren wird gefordert, dass das BMG die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich im GVSG regelt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
SG2404190003 (PDF, 2 Seiten)
-
SG2404240008 (PDF, 6 Seiten)
-
SG2406260156 (PDF, 3 Seiten)
-
SG2406280021 (PDF, 41 Seiten)
-
SG2412170093 (PDF, 1 Seite)
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesregierung (BT-Drs. 20/11853) 28.06.2024 Inhaltsverzeichnis...
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden. Ebenfalls begrüßt wird die Regelung zur Verbesserung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen, die nun gesetzlich verankert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2409270124 (PDF, 3 Seiten)
-
SG2410220026 (PDF, 43 Seiten)
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesundheitsversorgungsstär-kungsgesetz – GVSG), Drs. 20/11853 Stellungnahme zum Gesetzentwurf...
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 25.06.2024
- Beschreibung: Die vorgesehene Entbudgetierung der Hausärzte sowie die Zahlung von Vorhaltepauschalen werden abgelehnt. Stattdessen bedarf es einer substantiellen Versorgungsreform inklusive eines verbindlichen hausärztlichen Versorgungsauftrages. Abgelehnt wird die Einführung einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale für chronisch Erkrankte. Verwerfungen im Risikostrukturausgleich sind zu vermeiden. Gefordert wird die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage für die „Regionale sektorenunabhängige Versorgung“ um Versorgungsinnovationen flexibel vor Ort umsetzen zu können und die Beauftragung des Wissenschaftlichen Beirates mit einem RSA-Gutachten zu versichertenbezogenen Zuweisungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2406250054 (PDF, 33 Seiten)
-
SG2406250061 (PDF, 99 Seiten)
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundestags-Drucksache 20/11853 Stand: 25.06.2024...
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 11.11.2024
- Beschreibung: Durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll die Gesundheitsversorgung noch besser auf die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen ausgerichtet werden. Hierfür soll der Gemeinsame Bundesausschuss weiterentwickelt werden. Dazu werden die Interessenvertretung der Pflege sowie die Patientenvertretung gestärkt, die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt und die Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener ausgebaut. Durch das GVSG soll zudem der Hausarztberuf attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und die Transparenz erhöht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411110025 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Gesundheitskioske, Kommunale Medizinische Versorgungszentren, Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung, Kooperation von medizinischen, pflegerischen und sozialberatenden Fachkräften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030010 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 16.10.2024
- Beschreibung: Ziel ist eine bessere Verzahnung von arbeitsmedizinischer und hausärztlicher Betreuung über sektorale Grenzen hinaus. Viele Großunternehmen in Deutschland verfügen über ein internes Gesundheitswesen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Aktuell existiert eine Mauer zwischen den Aufgaben der ArbeitsmedizinerInnen und dem ambulanten ärztlichen Bereich in der Niederlassung. Die in Unternehmen angestellten MedizinerInnen dürfen aktuell weder verordnen noch weiterführende Behandlungen ausstellen. Im Sinne der Verbesserung der medizinischen Versorgung gilt es zu prüfen, welchen Beitrag die Arbeitsmedizin leisten kann – besonders um schwere oder später potentiell chronische Leiden zu behandeln und heilen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412120040 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Solventum Germany GmbH am 26.09.2024
- Beschreibung: Solventum setzt sich zum Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) für Verbesserungen bei der Hilfsmittel-Versorgung ein. Insbesondere für den Bereich der Verbandsmittel setzen wir uns für angemessene Fristen und für klare Evidenzkriterien ein, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit der sogenannten „Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet am 2. Dezember 2024, ohne dass eine Nachfolgeregelung in Sicht ist. Um die Versorgung mit modernen Verbandmitteln im Zuge der Kostenerstattung weiterhin zu ermöglichen, soll ein Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit" (BT-Drs. 20/12790) angehängt werden, um die Fristen um 18 Monate zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: WMP HealthCare GmbH am 25.07.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Prozesse bei der Beantragung und Beratung für Hersteller bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Schaffung von mehr Transparenz über klinische und gesundheitsökonomische Evidenz- und/oder Wirtschaftlichkeitskriterien bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Schaffung eines terminierten End-To-End Prozesses mit Erprobungsphase / Fast-Track-Verfahren sowie Erprobungsbudgets bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: VDBD (Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V.) am 22.07.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist, eine Änderung der geplanten Umsetzung der Versorgungs- und Vorhaltepauschale zu erreichen, damit auch Diabetologische Schwerpunktpraxen - wie bislang - diese Pauschalen erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407220005 (PDF, 1 Seite)
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Mit dem GVSG soll eine noch besser auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Interessen der an der Versorgung mitwirkenden Personen und Berufsgruppen erreicht werden. Dieser begrüßenswerte Ansatz sollte weiterentwickelt werden, indem z.B. auch die Arzneimittel-Hersteller und deren Verbände angemessen an den Beratungen des g-BA beteiligt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Im Vorfedl des Gesetzentwurfes wurde die regionale Beschränkung für zahnmedizinsche iMVZ diksutiert und soll ggf. im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden. Ziel der Interessenvertretung ist, dass eine solche regionale Beschränkung nicht stattfindet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung einiger im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen, sowie - Herausnahme der PAR-Leistungen aus der Regelungswirkung des § 85 Abs. 3a SGB V für das Jahr 2024, - Beseitigung des gesetzlichen Darlehensverbots, - Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) durch räumlich-fachliche Begrenzung - Ablehnung Prüfrecht des Bundesrechnungshofs (BRH) gegenüber den K(Z)Ven, der K(Z)BV und dem G-BA
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406280124 (PDF, 15 Seiten)
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- Angegeben von: Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB am 27.06.2024
- Beschreibung: Erhalt des Status Quo betreffend Gründung und Betrieb von MVZ
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Omnicare Holding GmbH
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 27.06.2024
- Beschreibung: Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung G-BA mit Stärkung der Interessenvertretung Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften, Ermöglichung digit. Sitzungen und Beschlussfassungen von Selbstverwaltungsorganen, Erleichterung der Gründung MVZ durch Kommunen, Verbesserung und Erleichterung der ambul. Behandlung psychisch Kranker, Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen, Erhöhung der Servicequalitätstransparenz von Kranken- und Pflegekassen durch ein digita Info- und Vergleichsangebot für GKV- Versicherte, Begrenzung des Wechsels aus PKV in die Familienversicherung der GKV,
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 26.06.2024
- Beschreibung: Aufgrund bestehender Fehlinterpretationen des GKV-Spitzenverbandes, die die seit langem erfolgreich bestehende Hilfsmittelversorgung von Patient:innen mit Pleuraerguss in Konsequenz abschaffen könnten, soll der Hilfsmittelbegriff in §33 SGB V so klargestellt werden, dass der Anspruch auch solche Produkte umfasst, deren Verwendung einen Körperzugang voraussetzt, der zuvor im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung geschaffen wurde.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2406210198 (PDF, 2 Seiten)
-
SG2406210200 (PDF, 7 Seiten)
-
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: MVZ-Gründung durch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
- Beschreibung: Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur grundlegenden Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze, die auch den realen Bedarf in der Gruppe der Erwachsenen berücksichtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210265 (PDF, 5 Seiten)
-
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung wird abgelehnt, da diese keinen Mehrwert für die Versorgung der Versicherten bringen wird. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung sollte weiterhin durch Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen in der hausärztlichen Versorgung garantiert werden, die Mindestbagatellgrenze wird daher ebenfalls abgelehnt. Begrüßt werden die Chronikerpauschale sowie die jährliche Versorgungspauschale, die jedoch kostenneutral umgesetzt werden sollte. Angeregt wird eine bessere Vernetzung zwischen den Versorgungsformen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
- Beschreibung: -Das im Entwurf vorgeschlagene Mitberatungsrecht für Hebammen im G-BA präzisieren, indem es um ein eigenständiges Antragsrecht für die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen in den sie betreffenden Bereichen erweitert wird. -Mittelfristig eine grundlegende Reform des G-BA, unter stärkerem Einbezug der Gesundheitsberufe und Patientenvertretung. -Für einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung neue Ansätze in der Versorgung und mehr Prävention im Gesetz verankern, Gesundheitsregionen und Optionen für Primärversorgungszentren etablieren. Dafür auch nicht-ärztliche Berufsgruppen wie Hebammen einplanen. -Reformen für bessere Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Geburtshilfe, sowie sektorenübergreifende Versorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2406190069 (PDF, 7 Seiten)
-
SG2412170056 (PDF, 7 Seiten)
-
-
- Angegeben von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 23.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
SG2405220009 (PDF, 6 Seiten)
-
SG2405220010 (PDF, 50 Seiten)
-
SG2412040012 (PDF, 7 Seiten)
-
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Überführung der Modellvorhaben nach § 64b SGB V in die Regelversorgung. Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch Ermächtigung und auskommender Finanzierung. Niedrigschwellige Kommunale Versorgungsangebote nach dem SGB V in Verbindung mit der kommunalen Daseinsfürsorge. Leichterer Zugang und Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412100017 (PDF, 4 Seiten)
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