Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (20)
-
Implantateregister: Sicherstellung datenschutzrechtlicher Verarbeitungsbefugnisse bei Kostenträgerwechsel
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die für die Meldung des Kostenträgerwechsels nach § 17 Abs. 2 IRegG erforderlichen Datenverarbeitungsbefugnisse der Kostenträger sollten ausdrücklich geregelt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die für die Meldung des Kostenträgerwechsels nach § 17 Abs. 2 IRegG erforderlichen Datenverarbeitungsbefugnisse der Kostenträger sollten ausdrücklich geregelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
- Beschreibung: DGA setzt sich für die Verbesserung der Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten im Bereich der Orthopädie ein. In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) ein zentrales Thema mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums und Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Das EPRD strebt hierbei eine Zusammenarbeit mit dem IRD an, um schlussendlich die Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie (Hüft- und Kniegelenke) weiterhin zu verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
- Beschreibung: Der vdek sieht im Implantateregister Potential für die Stärkung der Patientensicherheit und setzt sich für gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten im Bereich der Medizinproduktesicherheit sowie zur erweiterten Zusammenarbeit mit freiwilligen Registern ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Implantateregistergesetz (IRegG) wurde diese Problematik..., ... Änderungsbedarf § 1 IRegG (Bezeichnung und Zweck..., ...SGB V” Begründung Das IRegG dient primär dem Schutz..., ...erweitert werden. § 4 IRegG (Aufgaben der Registerstelle..., ...werden kön-nen. § 9 IRegG (Aufgaben der Vertrauensstelle..., ...werden müssen. § 29 IRegG (Datenübermittlung durch..., ...werden müssen. § 35 IRegG (Vergütungsminderung) ..., ...Ver-gütungsausschluss nach § 35 Absatz 1 IRegG” zu ersetzen. Begründung..., ...Formulierung des § 35 Absatz 1 IRegG in der vor dem 01.07.2024...
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger..., ...zungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ...
-
- Angegeben von: EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH am 16.04.2024
- Beschreibung: Das EPRD strebt eine Zusammenarbeit mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) an, um die Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie (Hüft- und Kniegelenke) weiterhin zu verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Implantateregistergesetz (IRegG) als auch durch das GDNG...
-
Telematikinfrastruktur: Interoperabilitätspflicht - Bereitstellung von Patientendaten bei Wechsel des Praxisverwaltungssystems
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Es sollte sichergestellt werden, dass die neu vorgesehene Pflicht zur Datenbereitstellung durch die Hersteller Informationstechnischer Systeme an die Leistungserbringer auch für die PKV gilt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
-
Telematikinfrastruktur: Ergänzung des PKV-Verbandes in der Gesellschafterliste der Digitalagentur
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Beteiligung des PKV-Verbandes an der gematik GmbH / Digitalagentur sowie die Mitfinanzierung der Kosten der TI durch die PKV müssen im SGB V hinreichend abgeildet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
-
GDAG: eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Die Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Unterstützung der Einschätzung des BMG zur Verlängerung der Aussetzung der Vergütungsminderung bei implantatbezogenen Maßnahmen mit Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie mit Aortenklappen über den 30. Juni hinaus. Längerfristige Bewertungen über die Krankenkassendaten hinaus, auch die Einbeziehung weiterer med. Daten werden ebenfalls als notwendig erachtet.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergütungsminderung (§ 35 IRegG bzw. § 23a Absatz 2 IRD-BV...
-
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.07.2025
- Beschreibung: Es soll sichergestellt werden, dass auch nach Ablauf der verlängerten Übergangsfrist Ausnahmeregelungen von den Gesundheitseinrichtungen geltend gemacht werden können, die einen Vergütungsabschlag verhindern. Dies soll dann zutreffen, wenn die Gesundheitseinrichtung nicht dafür verantwortlich ist, dass die Vertrauenstelle mangels Krankenversicherungsnummer kein Pseudonym der oder des Versicherten bilden kann.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Buchstabe l 2. Halbsatz IRegG ausdrücklich angelegt:...
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOOC der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Implantateregistergesetz (IRegG) als auch durch das GDNG...
-
- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 31.07.2025
- Beschreibung: Die Verlängerung wird vom DVTA als sinnvoll erachtet.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung - Verlängerung der Aussetzung der Vergütungssanktion Geschäftszeichen: 33116#00005 Bearbeitungsstand: 24.06.2025
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 10.09.2024
- Beschreibung: Der DVTA begrüßt die aktuelle Ergänzung um Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie um Aortenklappen-Implantate.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten. Hintergrund: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantateregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der PKV muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt es hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur GKV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten. Hintergrund: Die KVNR ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantationsregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der Privaten Krankenversicherung muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt es hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Unabhängigkeit der Pflegebegutachtung muss im Interesse der Versicherten gewahrt bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ...
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung muss mit einer Stärkung der kapitalgedeckten Pflege einhergehen. Die Umlagefinanzierung stößt an ihre Grenzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ...