Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (17)
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1. TabStÄndV
Aktiv vom 30.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) am 30.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Mengenbegenzung für Wasserpfeifentabak gem. § 31 Abs. 4 Satz 4 TabStV zur Eindämmung des Schwarzmarktes, zum Konsumentenschutz und zum Schutz der Wirtschaftsbeteiligten und der Umwelt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung (TabStÄndV) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die erste Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung bezweckt die Aufhebung der aktuell vorgegebenen Verpackungsgrößen für Wasserpfeifentabak, welche von unserer Seite aus kritisch gesehen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Erste Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) am 30.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine unverhältnismäßige Anhebung der Steuersätze für Pfeifentabak und somit auch für Wasserpfeifentabak über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Aufgrund der unmittelbaren Betroffenheit wird bei der Interessenvertretung auf moderate Steuersätze hingewirkt, um eine Abwanderung in den illegalen Beschaffungsmarkt zu verhindern und Konsumenten vor den negativen Auswirkungen von Schwarzmarktprodukten zu schützen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer / Vereinigung der Tabak-Erzeugergemeinschaften am 30.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine Anhebung der Steuersätze für Tabakwaren über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Da die Distributionskette deutschen Tabaks direkt davon betroffen ist, wird bei der Interessenvertretung auf moderate Steuerraten hingewirkt, um eine Abwanderung in den illegalen Beschaffungsmarkt zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. am 11.09.2025
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (Tabaksteuerrichtlinie) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist eine Neugestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Tabak- und Nikotinprodukte in der gesamten Europäischen Union.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Koalitionsverhandlungen CDU/CSU - SPD 2025
Aktiv vom 15.04.2025 bis 15.04.2025
- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 15.04.2025
- Beschreibung: Umsetzung von Harm Reduction in der Tabakkontrollpolitik. Verbesserung des illegalen Handels mit E-Zigaretten (Zollpolizei). Weiterentwicklung der Besteuerung von E-Zigarettenliquids.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 05.03.2025
- Beschreibung: Die europäische Tabaksteuerrichtlinie verfolgt das Ziel, eine einheitliche Struktur der Besteuerung zu erreichen. Hierzu werden sowohl eine Disfferenzierung der einzelnen Kategorien vorgenommen, die grundsätzliche Struktur der Tabakbesteuerung festgelegt sowie Mindestbesteuerungen festgelegt. Ziel der Mindeststeuer ist es, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union vorzubeugen. Wettbewerbsverzerrungen finden, wenn überhaupt, jedoch zurzeit nicht durch Länder mit einer Niedrigsteuerpolitik statt, sondern durch wenige einzelne Länder mit einer besonders hohen Steuerbelastung. Aus Sicht des VdR darf dies nicht zur Folge haben, dass die Mehrzahl der Länder mit einer vergleichbaren Tabaksteuerpolitik von diesen wenigen Hoichsteuerländern zu widersinnigen Erhöhungen getrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Brita Vivreau GmbH
- JT International Germany GmbH
- Partout Group
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Fortschreibung des aktuell geltenden Tabaksteuergesetzes
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Wir unterstützen die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):