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33 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StaRUG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (33)

    • Angegeben von: Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. am 29.06.2026
    • Beschreibung: Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich als effektives Sanierungsinstrument etabliert. Trotz dieser positiven Beurteilung werden in der Praxis Anpassungen zu einzelnen Aspekten des StaRUG diskutiert. Als Berufsverband der in der Restrukturierung tätigen finanziellen, juristischen und operativen Beraterinnen und Berater, Interims Manager, Investoren und Kreditgeber haben wir einen guten und ganzheitlichen Überblick über die relevanten Themen aus den verschiedenen relevanten Perspektiven der verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Restrukturierungen. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit unserer Stellungnahme einen Beitrag zu der laufenden Diskussion und der durch Sie erfolgenden Evaluation leisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...einzelnen Aspekten des StaRUG diskutiert. Als Berufsverband..., ... der Diskussion um die StaRUG-Evaluation ist vereinzelt..., ...Ergänzung des § 31 Abs. 2 StaRUG um eine Nr. 4). Im Rahmen..., ...nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG gefordert werden. ..., ...würden oder es gar vom StaRUG ausgeschlossen würde, ..., ...Legitimation der durch das StaRUG ermöglichten Eingriffe..., ...werden, wie sie gemäß § 1 StaRUG i.V.m § 43 Abs. 2 GmbHG..., ...§ 33 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StaRUG). Zwar kann das Gericht..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Hs. 2 StaRUG für sich genommen in der..., ...Rechtsschutzsystem des StaRUG geschützt. Dieses sieht..., ...für die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens jedenfalls ..., ...von den Regelungen des StaRUG überlagert. Dass eine..., ..., für das StaRUG könne man diese Maßstäbe..., ... keinen Eingang in das StaRUG gefunden. Eingriffe in..., ... des StaRUG als das zentrale und funktionsfähige..., ...Eine ohnehin nicht vom StaRUG gedeckte Heranziehung ..., ... nach § 64 StaRUG und des Beschwerdeverfahrens nach § 66 StaRUG. Verfahrensrechtlich gesichert..., ...-Frist des § 65 Abs. 1 StaRUG. Es besteht insoweit ein..., ...65 Abs. 1 StaRUG a. F. Wird die Entscheidung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...41 II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) 42 1. § 45 ..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Die grundsätzliche..., ...Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht für die Wirtschaft..., ...die in § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E bereits für das Restrukturierungsverfahren..., ... Zu § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E führt die Entwurfsbegründung..., ... II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) Die Änderungen..., ...restrukturierungsgesetzes (StaRUG) dienen in ihrer Mehrzahl..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ...nach § 45 Absatz 3 Satz 2 StaRUG erforderliche Beifügung..., ...Gehör nach § 45 Absatz 3 StaRUG gewährt worden ist. Der..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...sieht § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E für den Fall, dass die...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... daher an, analog § 54 StaRuG in Artikel 23 RLV um folgenden...
    • Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.05.2025
    • Beschreibung: Das Vorhaben betrifft die Auslegung und Anwendung steuerlicher Vorschriften bei Restrukturierungen und Sanierungen in Unternehmenskrisen. Der VID setzt sich dafür ein, praktikable Nachweis- und Anwendungskriterien sowie eine sachgerechte Berücksichtigung kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, um Sanierungshindernisse zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu fördern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Restrukturierungs verfahren nach dem StaRUG oder ein Insolvenzverfahren..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) gelten. Das könnte durch..., ...rukturierungsplan nach dem StaRUG (vgl. §§ 5 ff. StaRUG)...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 10.08.2026
    • Beschreibung: Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entsprechend der Wertung des § 54 StaRuG sollte daher sichergestellt..., ...entsprechend der Wertung des § 54 StaRuG,  für die Übertragung...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht ..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht ..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht ..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
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