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154 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SGB 6"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (154)

    • Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. am 25.02.2026
    • Beschreibung: Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) im DRV-Vergütungssystem, sodass die klinikspezifischen Besonderheiten der Kinder- und Jugendrehabilitation umfassend und sachgerecht abgebildet und in der Konsequenz vergütet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Rentenpaket

    Aktiv vom 23.12.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
    • Beschreibung: Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3112 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.12.2025
    • Beschreibung: Zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren durch Digitalisierung und Automatisierung streben die Sozialversicherungsträger die Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr) als bereichsübergreifendes Ordnungsmerkmal an. Die Vorteile einer stärkeren Nutzung der IDNr bestehen darin, dass eine eindeutige Identifikation natürlicher Personen, eine Vermeidung von Dubletten und Fehlern, eine Automatisierung und Effizienzsteigerung, sowie eine Verbesserung der Datenqualität und Bürgerfreundlichkeit ermöglicht werden. Aktuell darf die IDNr jedoch nur eingeschränkt verwendet werden, primär für Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz. Darüber hinaus ist eine Verarbeitung der IDNr lediglich dann zulässig, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 28.11.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für eine zukunftssichere und gerechte Altersvorsorge ein, die allen Erwerbstätigen in Deutschland eine stabile und verlässliche Rente garantiert. Um dies zu erreichen, schlagen wir die Einführung einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung nach dem Vorbild erfolgreicher Modelle aus Österreich oder der Schweiz vor. Unser Ansatz gewährleistet, dass alle Einkommensgruppen leistungsgerecht in die Rentenversicherung einzahlen und von ihr fair profitieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 17.11.2025
    • Beschreibung: In dem gemeinsamen Brief wird deutlich gemacht, dass das Rentenpaket in der vorliegenden Form weder finanziell tragfähig noch generationengerecht ist. Neue Berechnungen zeigen zusätzliche Kosten von fast 480 Milliarden Euro bis 2050, weit mehr als bislang angenommen. Damit würde das umlagefinanzierte Rentensystem strukturell überlastet und zukünftige Haushaltsspielräume massiv eingeschränkt. Zudem würde der Handlungsspielraum der noch nicht eingesetzten Rentenkommission bereits vor Beginn ihrer Arbeit erheblich beschnitten. Wir fordern daher, die Entscheidung über das Rentenpaket zu vertagen, bis die Rentenkommission tragfähige Reformvorschläge vorgelegt hat.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 17.09.2025
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Entwurf soll die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Anhebung der zulässigen Dauer einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV von bisher 70 auf künftig 90 Arbeitstage für bestimmte landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe umgesetzt werden. Ziel ist es, den Selbstversorgungsgrad mit heimischem Obst und Gemüse zu steigern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 423/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
    • Beschreibung: Die aba begrüßt grundsätzlich, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen und gemeinsame Einrichtungen im Sinne des § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes mit Wirkung vom 1.1.2030 in den Geltungsbereich des § 95c Abs. 1 SGB IV aufgenommen wer-den. Sinnvoll ist es auch, dass in diesem Zuge in Abs. 3 Spielräume für eine Vereinbarung geschaffen werden, der zufolge eine Datenübermittlung gegebenenfalls unterbleiben kann, z.B. wenn diese aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unverhältnismäßig wäre.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
    • Beschreibung: Alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sollten in den Datenaustausch mit der DRV einbezogen werden. Diese Möglichkeit könnte EbAV – wie bereits der VBL, den Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst und der gemeinsamen Einrichtungen im Sinne von § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes - die Feststellung der Leistungen künftig deutlich erleichtern. Notwendig hierfür wäre ein Auskunftsanspruch bzw. eine Erweiterung des Teilnehmerkreises am automatisierten Datenaustausch mit den Trägern der Rentenversicherung (§ 148 Abs. 3 SGB VI) und damit korrespondierende Datenverarbeitungsbefugnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X). Dies wäre ein zukunftsweisendes Projekt, das ggf. auch aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ unterstützt werden könnte.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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