- Registernummer: R005677
- Ersteintrag: 05.02.2023
- Letzte Änderung: 25.02.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.02.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstr. 17110117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491756055629
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E-Mail-Adressen:
- info@bkjr.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/2510.001 bis 20.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,01
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Andreas Auer
- Friederike Neugebauer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
47 Mitglieder am 25.02.2026, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG Med Reha)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist ein gemeinnütziger Verein, der vor allem durch die bundesdeutschen Rehabilitationskliniken für Kinder und Jugendliche getragen wird. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und des Gesundheitswesens im Bereich der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Information von Fachleuten, Politik, Leistungsträgern, Verbänden und der Öffentlichkeit zum Thema Kinder- und Jugendrehabilitation im Rahmen von Veranstaltungen, Schulungen, Lehrgängen und Kongressen. Weiterhin beteiligt sich das BKJR an Besprechungen, Konferenzen und Anhörungen zur inhaltlichen und fachlichen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendrehabilitation. Durch die Veranstaltung von Fachkongressen und Symposien trägt das BKJR weiterhin zur Fortbildung der Fachkräfte im Bereich der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche bei. Das Bündnis bzw. seine vertretungsberechtigten Personen, nehmen an Gremien und Terminen mit Ministerien und öffentlichen Anhörungen oder Verbändeanhörungen in Ministerien teil und beteiligen sich an Stellungnahmeverfahren. Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Leistungsträgerschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von Rehabilitationsleistungen bzw. -Kliniken und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen 1. zur Einführung des Hauptbeleger-Prinzips bei GKV und DRV, um Melde-, Nachweis- und Abrechnungsverfahren zu vereinheitlichen, Doppelstrukturen abzubauen und Reha-hemmende Bürokratie abzubauen. 2. Gesetzliche Klarstellung zur gleichrangigen Zuständigkeit von GKV und DRV bezüglich der Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen, um die derzeitige Ungleichbehandlung bei Kindergeld und Verdienstausfall zu beenden und zugangserschwerende Fehlsteuerungen zu vermeiden. 3. Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Einrichtungsspezifischen Komponente im DRV-Vergütungssystem, sodass die klinikspezifischen Besonderheiten der Kinder- und Jugendrehabilitation umfassend und sachgerecht abgebildet und in der Konsequenz vergütet werden. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
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Einführung des Hauptbeleger-Prinzips bei GKV und DRV
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Beschreibung:
Einführung des Hauptbeleger-Prinzips bei GKV und DRV, um Melde-, Nachweis- und Abrechnungsverfahren zu vereinheitlichen, Doppelstrukturen abzubauen und Reha-hemmende Bürokratie abzubauen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetzliche Klarstellung zur gleichrangigen Zuständigkeit von GKV und DRV bezüglich der Begleitpersonen in der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation
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Beschreibung:
Gesetzliche Klarstellung zur gleichrangigen Zuständigkeit von GKV und DRV bezüglich der Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen, um die derzeitige Ungleichbehandlung bei Kindergeld und Verdienstausfall zu beenden und zugangserschwerende Fehlsteuerungen zu vermeiden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) im DRV-Vergütungssystem
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Beschreibung:
Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) im DRV-Vergütungssystem, sodass die klinikspezifischen Besonderheiten der Kinder- und Jugendrehabilitation umfassend und sachgerecht abgebildet und in der Konsequenz vergütet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Deutsche Rentenversicherung Nord und Bayern Süd
Deutsche Öffentliche Hand – BundLübeck, LandshutBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendungen nach Paragraph 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI als institutionelle Förderung/Festbetragsfinanzierung zur Deckung der anfallenden Kosten für die Förderung der Bildung und des Gesundheitswesens im Bereich der Rehabilitation und allgemeiner medizinischer Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
170.001 bis 180.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25