Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (14)
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 12.02.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Ziel ist eine präzisere, vollzugstaugliche und verhältnismäßige Ausgestaltung der neuen und geänderten Umweltstraftatbestände (insb. §§ 324 ff., 327a, 330 StGB-E), eine Begrenzung der Versuchsstrafbarkeit, eine sachgerechte Ausgestaltung der Verbandsgeldbußen (§ 30 OWiG-E) sowie die Verankerung klarer KMU-spezifischer Entlastungs- und Übergangsregelungen, ohne über die EU-Mindestvorgaben hinauszugehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Stop Ecocide Deutschland am 06.05.2024
- Beschreibung: Die EU hat direkt vor Ostern 2024 ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Angelfischerverband e.V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. April 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Erset-zung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203, 30.4.2024, Richtlinie). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Gesetzgeber, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für am Straßenverkehr teilnehmende Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 17.11.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu präzisieren, ob und welche Ausnahmen für ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, landwirtschaftliche Tätigkeiten nach guter fachlicher Praxis und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch normale Bewirtschaftung gelten. Weiterhin wird aufgezeigt, dass die vorgesehenen Regelungen zur Strafbarkeit den in der Prüfpraxis auftretenden Fallkonstellationen nur unzureichend gerecht werden und einen Aufwuchs von Regulationsdichte erzeugen, was wiederum dem angekündigten Bürokratieabbau entgegen steht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DVR fordert eine Neufassung von §24a StVG: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.“ Dies würde Änderungen von OwiG, BKatV und FeV nach sich ziehen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden
Aktiv vom 12.11.2024 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 12.11.2024
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Sanktionierung gefährlicher Verkehrsverstößen ist dem Gefährdungspotenzial anzupassen. Die BReg wird aufgefordert, mit den Ländern eine Reform des Sanktionensystems zu erarbeiten. Dabei ist eine Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze anzustreben. Zur Erhöhung der Fallzahlen bei der Fahrerermittlung ist die Einführung einer Halterverantwortlichkeit mit Exkulpationsmöglichkeit (z. B. Fahrerbenennung) zu prüfen. Der DVR fordert die Schaffung einer bundesgesetzlichen oder zumindest einer bundesweit einheitlichen Grundlage für die Verkehrsüberwachung. Es sind anlassbezogen verdachtsunabhängige Alkohol- und Drogenkontrollen einzuführen. Dazu sollte die in § 36 Abs. 5 StVO enthaltene polizeiliche Verkehrskontrollbefugnis im StVG neu geregelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Die Änderung soll die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt umsetzten. Der Entwurf sieht für die meisten der vorhandenen Tatbestände im Bereich des Umweltstrafrechts die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vor. Darüber hinaus ist eine überaus erhebliche Anhebung des Strafmaßes vorgesehen. Einige Elemente der Richtlinie sind zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz sowie in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen geplant.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):