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38 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Gebäudetyp-E-Gesetz"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (38)

    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Lobbyregisternummer..., ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) 1. Zu §650a..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum gebäudetyp-E Gesetz sollten noch weitere...
    • Angegeben von: VDMA e.V. am 30.08.2024
    • Beschreibung: Der VDMA begrüßt die Bemühungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung der Sanierung, sieht im aktuellen Gesetzesentwurf des BMJ jedoch nur einen kleinen Fortschritt. Der Ausschluss der Sachmangelhaftung war rechtlich möglich, wurde aber nicht ausreichend umgesetzt, was die Auswirkungen auf die Bautätigkeit fraglich macht. Der VDMA äußert Bedenken zur unklaren Abgrenzung zwischen Komfortstandards und anerkannten Regeln der Technik, die für Energieeffizienz, Gesundheit, Hygiene, Brandschutz, Barrierefreiheit und Trinkwasserqualität wichtig sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP)...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
    • Beschreibung: Baunormen dienen dazu, gesetzliche Anforderungen an Bauwerke bautechnisch und mit einem allgemein anerkannten Qualitätsmaßstab zu konkretisieren. Sie bilden auch eine Grundlage zur Klärung von Haftungsfragen. Mit Sicherheitsanforderungen, z.B. an den Brandschutz, sollen die Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Gebäuden samt Inhalt minimiert werden. Dieser Schutz muss erfahrungsgemäß beim Bauen zukünftig auf den Schutz vor Extremwetterereignissen, die im Zuge des Klimawandels zunehmend zu erwarten sind, ausgedehnt werden, parallel zur gesellschaftlichen Diskussion über bezahlbares Wohnen und Nachhaltigkeit. Dabei soll die gesetzliche und in der Praxis bewährte Einordnung der Baunormen gewahrt und normativ zugleich eine leistungs- und damit kostenadäquate Abstufung ermöglicht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-EGesetz) Inhalt 1. Einleitung..., ... Technik und dem Gebäudetyp-E-Gesetz vermieden. Gleichzeitig...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Die vorgesehenen Änderungen zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden aber als nicht geeignet abgelehnt. Ein neuer Gebäudebauvertrag soll nicht eingeführt werden. Der DAV schlägt stattdessen einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Anmerkungen zum Gebäudetyp-E-Gesetz Der DAV schlägt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Lobbyregisternummer..., ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) 3 1. Zu §650a..., ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) 1. Zu §650a..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudetyp-E Gesetz sollten noch weitere...
    • Angegeben von: bauforumstahl am 19.05.2025
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung des Stahlbaus für Kleinst- und mittelständische Stahlbauunternehmen in Deutschland. Für diese soll die Stahlbauweise vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Stellungnahme..., ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) vorgelegt, der...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Beschreibung: Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) vorgelegt, um ..., ...Entwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz das Bauen nicht..., ...Referentenentwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz fehlen konkrete...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.08.2024
    • Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die Bedeutung einer integrierten Stadtentwicklung. Wir sehen die Thematisierung der Abwägung bei Zielkonflikten als positiv, doch insbesondere bei Klimafolgenanpassungen besteht Nachbesserungsbedarf. Eine stärkere Abstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen, wie dem Gebäudetyp-E-Gesetz, ist notwendig, da Bauplanung immer komplexer wird. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse fordern wir konkrete Maßnahmen zur lokalen Klimafolgenanpassung und eine höhere Umsetzungsrate, um zukünftige Schäden zu minimieren und Versicherungsbeiträge stabil zu halten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Hager Electro GmbH & Co. KG am 27.06.2025
    • Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Analyse und Bewertung des Gesetzesvorhabens „Gebäudetyp-E-Gesetz“, das auf eine vereinfachte und kosteneffizientere Bauweise abzielt, sowie dessen Auswirkungen auf die elektrische Gebäudeinfrastruktur. Ziel ist es, die möglichen Folgen für Energieeffizienz, Sicherheit und Digitalisierung von Gebäuden sachgerecht zu berücksichtigen. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen auf Planungs- und Auslegungspraxis elektrischer Anlagen, insbesondere im Hinblick auf die langfristige Nutzbarkeit, Nachrüstbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, praktikable Lösungen zu unterstützen, die sowohl Kosteneffizienz im Bau als auch die Erreichung langfristiger energie- und klimapolitischer Ziele ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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