Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (87)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des sich aus § 146 in Verbindung mit § 147 GVG ergebenden (externen) ministeriellen Weisungsrechts gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften durch: 1. Integrierung von Sachgründen zur legitimen Ausübung des sachleitenden Weisungsrechts in den § 146 GVG (neu gefasster Abs. 2) 2. Aufnahme eines Begründungserfordernisses in den § 146 (neu gefasster Abs. 3).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erweiterung des bestehenden § 146 GVG, durch welche eine Begründungspflicht..., ...sich aus § 146 i.V.m. § 147 GVG ergebenden Weisungsrechts..., ...Unabhängigkeit gewährleisten, da das GVG keine spezifischen Regelungen..., ... §§ 146, 147 Nr. 1 und 2 GVG beeinflusst werden. Art..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG), während die staatsanwaltlichen..., ...unterstehen (§ 147 Nr. 2 GVG). Das damit verbundene ..., ...152 Abs. 2 StPO, welche im GVG bislang nicht ausdrücklich..., ...Darüber hinaus sieht das GVG für externe Einzelweisungen..., ... eine Änderung des § 146 GVG vor. Die bisherige Fassung..., ...der Abs. 2 u. 3 in § 146 GVG-E wirkt dem Missbrauch ..., ...Änderungen in § 146 Abs. 2 GVG-E, insbesondere unter dem..., ...begrüßen. § 146 Abs. 2 GVG-E beschränkt sowohl das..., ... § 146 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 GVG-E werden Weisungen auf ..., ...kann. § 146 Abs. 2 Nr. 1 GVG-E eröffnet die Möglichkeit...
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- Angegeben von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Es wird die beabsichtigte Änderung des § 21e Abs. 9 GVG grundsätzlich begrüßt.. Lediglich in rechtstechnischer Hinsicht wird ein Verbesserungsvorschlag unterbreitet. Im Hinblick auf die in Erwägung gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen keine Bedenken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/15
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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BT-Drs. 21/15
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 21e Abs. 9 GVG (a.). Lediglich in rechtstechnischer..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) soll die Veröffentlichung..., ...unterjährig im Rahmen des § 21e GVG immer wieder geändert werden..., ... Anforderungen des § 21e GVG gerecht werden - ohne hierfür..., ...gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen hier keine Bedenken...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.05.2025
- Beschreibung: Der DAV kommentiert das EMöGG aus Sicht der Anwaltschaft und verweist insbesondere darauf, dass § 169 Absatz 2 GVG bis jetzt in der Praxis von den Gerichten nicht angewandt wird, weshalb Erfahrungswerte fehlen. Eine Nachschärfung durch den Gesetzgeber wird angeregt. Bezüglich der Vorschrift in § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG, von welcher in mehreren Fällen Gebrauch gemacht wurde, sind dem DAV keine Probleme oder unbeabsichtigten Nebenwirkungen bekannt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...169 Absatz 1 Sätze 3 und 4 GVG (Tonübertragung in einen..., ...Medienvertreter) § 169 Absatz 2 GVG n. F. (Tonaufnahmen oder..., ... § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG (Ton- und Filmaufnahmen..., ...169 Absatz 1 Sätze 3 und 4 GVG: Tonübertragung in einen..., ... B. § 169 Absatz 2 GVG n. F.: Tonaufnahmen oder..., ...Regelung des § 169 Absatz 2 GVG in der Fassung vom 18. ..., ...insbesondere: - § 169 Absatz 2 GVG alte Fassung - (a) Ist..., ...keine. - § 169 Absatz 2 GVG neue Fassung - (a) Ist..., ... § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG: Ton- und Filmaufnahmen..., ...Inhalts gemäß § 169 Absatz 3 GVG gemacht? Dem DAV liegen...
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- Angegeben von: DOMOWINA Zwjazk Łužiskich Serbow z.t. / Zwězk Łužyskich Serbow z.t. / Bund Lausitzer Sorben e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands fordert eine Anpassung des § 184 GVG, damit auch Minderheiten- und Regionalsprachen in Gerichtsverfahren zulässig sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Justizstandort-Stärkungsgesetz der Paragraph 184 des GVG um die Möglichkeit erweitert..., ...Harmonisierung von Paragraph 184 GVG mit den Verpflichtungen...
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Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zuzuweisen (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert..., ...10.000,00 anzuheben (§ 23 Nr. 1 GVG-E). 1 Diese Änderungen..., ...Landgerichten verhandelt, § 23 Nr. 1 GVG. Die Anhebung der Streitwertgrenze..., ...Zuständigkeit (§71 Abs.2 Nr.7 GVG-E) manifestiert sich nun..., ...gemäß § 72a Abs. 1 Nr. 5 GVG u.a. an den Langerichten...
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- Angegeben von: DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. am 03.06.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht für § 146 GVG zwei neue Absätze vor. Zum einen, unter welchen Voraussetzungen Weisungen an die Staatsanwaltschaften zulässig sind und zum anderen, wie eine erhöhte Transparenz zu erreichen ist. Die Transparenzregelung sieht für die Erteilung ein Textform- und Begründungserfordernis vor. Der DBH-Fachverband nimmt hierzu entsprechend Stellung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 02.04.2026
- Beschreibung: Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten, bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird bestimmt, dass die..., ... Die Regelung des § 186 GVG findet darüber hinaus auch..., ...klargestellt. Nach § 186 Absatz 3 GVG sind die näheren Einzelheiten..., ...Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. ..., ...ihr Wahlrecht (§4 Absatz 1 GVG) hinzuweisen. Bewertung..., ...ermöglichen. Im aktuellen GVG werden mit §186 die besonderen..., ...Grund fordert der VdK, das GVG so anzupassen, dass alle...
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz soll der deutsche Justizstandort u.a. durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Einführung der englischen Sprache als Gerichtssprache gestärkt werden. Hierfür sollen insbesondere das GVG und die ZPO entsprechend geändert werden. Der Gesamtverband textil+mode spricht sich jedoch dagegen aus, dass im Zuge dieser Reform auch das materielle Recht (konkret: Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr) geändert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: John Richard Eydner – c/o LANGWIESER Rechtsanwälte PartmbB am 22.05.2024
- Beschreibung: Änderung und Präzisierung der Regelungen zur Zuständigkeit der Landgerichte für vergaberechtliche Streitigkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen -
BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergabesachen in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E aufmerksam machen: ..., ...schaffenden § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E. Schon bisher hat die..., ... gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E und der Einrichtung von..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E, wurde und wird bisher..., .... 8 und 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E seine volle (unstreitige..., ...Neuregelung des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E scheint darüber hinaus..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E fallen sollen. Eine Anknüpfung..., ...Wortlaut des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E noch in der Begründung..., ... Grund § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E ausdrücklich von „öffentlichen..., ...Zuständigkeitsregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nicht an ausfüllungsbedürftigen..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E stünden dann (insbesondere..., .... § 89 Abs. 1 GWB, § 13a GVG) nutzen, können sich daraus..., ...nach §§ 94, 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E neu zu schaffenden Spezialkammern..., ...GWB und § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG abgestimmte Regelung wäre..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nur bürgerliche Streitigkeiten..., ...ordentliche Rechtsweg (§ 13 GVG) eröffnet ist. Das versteht..., ...Rechtswegzuständigkeiten von § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E unberührt bleiben, verdient..., ...Regelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E differenzierter ausgestaltet...
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Datenschutzstreitigkeiten in die Zuständigkeit der Landgerichte verlagern
Aktiv vom 29.12.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Facebook Germany GmbH am 29.12.2025
- Beschreibung: Befürwortung der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten über Ansprüche im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, anstelle einer Zuständigkeit der Amtsgerichte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
-
BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzung des § 71 Abs. 2 GVG um eine neue Nummer 10 ..., ...Ergänzung des § 71 Abs. 2 GVG-E um eine neue Nummer 10...