Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (36)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 11.03.2026
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich für die Präzisierung der Anforderungen an das Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge aus Gründen der Rechtssicherheit ein und begrüßt die Änderungen, wie beispielsweise die Erweiterung der Staatenlisten in Anlage 11 zur FeV.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines Straftratbestands für Täuschungsversuche in der Fahrerlaubnisprüfung in besonders schweren Fällen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sollte in §11 Abs. 3 Nr. 3 FeV zur Klarstellung um den Tatbestand der Täuschungshandlungen ergänzt werden. Die Täuschungshandlung sollte für sämtliche beteiligten Personen zu einem strafrechtlichen und/oder ordnungswidrigen Handeln erklärt und in § 75 FeV aufgenommen werden. Zudem sollte diese Ordnungswidrigkeit wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit für die Verkehrssicherheit in die Anlage 13 zur FeV aufgenommen und mit zwei Punkten im Fahreignungsregister bewertet werden. Die Verwirklichung des Tatbestandes sollte mit 500 Euro Bußgeld sowie einem Monat Fahrverbot – bewehrt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verordnungsgeber • den § 21 Absatz 4 FeV durch folgenden zweiten..., ... ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate..., ... Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 10.03.2026
- Beschreibung: Keine Ausweitung der Erlaubnis zur Durchführung der gemäß § 12 Abs. 6 FeV vorgeschriebenen Untersuchungen des Sehvermögens bei Berufskraftfahrern auf Augenoptiker.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 07.08.2024
- Beschreibung: Augenoptikermeister mit entsprechender Ausstattung an Messgeräten sollen Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für Inhaber bzw. Bewerber einer Führerscheinklasselassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE bzw. D1E durchführen dürfen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Augenoptikern die Berechtigung..., ...nach Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV für Berufskraftfahrer durchzuführen..., ...Sehteststellen nach § 67 Abs. 4 FeV einschließlich der Aufsicht..., ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für Berufskraftfahrer..., ...Die nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV erforderlichen Untersuchungen..., ...nach Anlage 6, Nr. 2.1.1 FeV Diese Prüfung erfolgt ..., ...PKW-Führerscheinsehtests nach Anlage 6, Nr. 1.1 FeV. • Prüfung der übrigen..., ...nach Anlage 6, Nr. 2.1.2 FeV Hierzu gehört die Testung..., ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durchführen zu können...., ...Augenoptikbetriebe sind nach § 67 Abs. 4 FeV amtlich anerkannte Sehteststellen..., ... gemäß Anlage 6, Nr. 2.1 FeV Die Einbeziehung von ..., ...Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV führt zu keinem erhöhten..., ...Führerscheinsehtest nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV könnten die Augenoptikerinnungen..., ...Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV von der erfolgreichen Prüfung...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DVR empfiehlt, die Indikation für die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung nach Alkoholkonsum von derzeit 1,6 Promille BAK bzw. 0,8 mg/l Atemalkoholkonzentration auf 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l im § 13 FeV Nr. 2 c) anzupassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 02.09.2024
- Beschreibung: Es soll eine Konkretisierung und Anwendungserleichterung der bestehenden Regelung erreicht werden. Auf welches Vergleichsfahrzeug wird im Einzelfall abgestellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DVR fordert eine Neufassung von §24a StVG: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.“ Dies würde Änderungen von OwiG, BKatV und FeV nach sich ziehen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen fordert die Einführung eines verpflichtenden, regelmäßigen und altersunabhängigen Wiederholungssehtests für alle Inhaber eines Führerscheins nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Insbesondere soll die üverarbeitete EU-Führerscheinrichtlinie, nach der Führerschein-Inhaber über 70 Jahre alle fünf Jahre ihre Fahrtaglichkeit überprüfen sollen, national umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
- Beschreibung: Der DVR empfiehlt im Rahmen der Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Einführung einer Helmpflicht zur Vermeidung schwerer Kopfverletzungen zu prüfen, die Anhebung des Mindestalters auf 15 Jahre, die Einführung eines Befähigungsnachweises für Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber wird gebeten ,sich für einen solchen einheitlichen Befähigungsnachweis auf europäischer Ebene einzusetzen. Der DVR empfiehlt die seitliche Kenntlichmachung von Elektrokleinstfahrzeugen mit gelben, seitlich wirkenden Seitenmarkierungsleuchten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber ..., ... ist. Dabei wird in § 10 FeV geregelt, dass für die ...