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31 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EntgTranspG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (31)

    • Angegeben von: DATEV eG am 07.07.2026
    • Beschreibung: Die DATEV eG begrüßt die Ziele dieser Richtlinie ausdrücklich. Der Abbau geschlechtsbedingter Entgeltunterschiede und mehr Transparenz sind wichtige Anliegen, die wir als genossenschaftliches Unternehmen mit über 9.000 Mitarbeitenden seit Jahren verfolgen. Allerdings stellt die Umsetzung der Richtlinie die Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, vor große Herausforderungen. In der Praxis besteht die Sorge, dass die Vorgaben weder gut umsetzbar noch mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen sind. Statt mehr Fairness drohen zusätzliche Bürokratie, höhere Haftungsrisiken und große Unsicherheit bei der Gestaltung von Vergütungssystemen. Ohne Anpassungen könnte die Richtlinie sowohl Arbeitnehmende enttäuschen als auch Unternehmen stark belasten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Christ Capital GmbH am 30.06.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 30.06.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
    • Beschreibung: Fresenius setzt sich für eine bürokratiearme und praxisgerechte Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht ein. Zentral ist dabei eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne nationale Verschärfungen. Die Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme ist für Fresenius als tarifgebundenes Unternehmen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sprechen wir uns für handhabbare Umsetzungsfristen aus, die Unternehmen eine rechtssichere und praktikable Anpassung ihrer Vergütungsstrukturen ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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