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31 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EntgTranspG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (31)

    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 01.07.2025
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU-Entgelttransparenz-RL; keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...vor: • In § 4 Abs. 5 EntgTranspG stellt der Gesetzgeber..., ...11 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EntgTranspG, dass tarifgebundene..., ...Begriffsbestimmungen (§ 5 EntgTranspG) sowie dem aktuell ..., ...Auskunftsanspruch (§§ 10 ff. EntgTranspG) bleibt. • Die Berichtspflichten..., ...bisherigen nationale EntgTranspG hat bisher von einer..., ...Regelung des § 12 Abs. 3 EntgTranspG zu orientieren und ...
    • Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) bringt sie etliche..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) geschehen. Die nachfolgenden..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) umfangreiche Regelungen..., ...Derzeit ist in § 4 Abs. 1 EntgTranspG geregelt, dass gleiche..., ...ist nach § 4 Abs. 2 EntgTranspG eine Gesamtheit von..., ...begrenzt § 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG bei tarifgebundenen..., ...Vergleichsbegrenzung (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG) wegfallen könnte...., ...in § 4 Abs. 5 Satz 2 EntgTranspG geregelte Fiktion der..., ... § 18 Abs. 3 Satz 4 EntgTranspG geregelte Fiktion, ..., ...nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EntgTranspG eine gesetzlich anerkannte..., ...Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 EntgTranspG wird die Tätigkeit ..., ...Arbeitgeber, § 11 Abs. 3 EntgTranspG. Vorgaben der EU-Richtlinie..., ...in § 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG geregelte System der..., ...können nach § 12 Abs. 1 EntgTranspG lediglich Arbeitnehmer..., ...Bislang ist in § 17 Abs. 1 EntgTranspG ein freiwilliges Prüfverfahren..., ... § 18 Abs. 3 Satz 4 EntgTranspG keine Verpflichtung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Es räumt Beschäftigten..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) einher:  – Der Geltungsbereich..., ...Auskunftsrecht nach dem deutschen EntgTranspG ausschließlich für ..., ...Arbeitnehmern gilt (§ 12 EntgTranspG) und Privilegien für..., ...Arbeitgeber vorsieht (§ 14 EntgTranspG), gilt das Auskunftsrecht..., ...Arbeitnehmern. Im deutschen EntgTranspG besteht diese Verpflichtung..., ... Arbeitnehmern (§ 21 EntgTranspG). Parallel zur Vorbereitung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...deutlich über das aktuelle EntgTranspG hinausgehen. Anpassung...
    • Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es bedarf einer zeitnahen Konkretisierung zahlreicher Begrifflichkeiten, außerdem sollten zusätzliche Differenzierungsmerkmale bei der Bildung von Vergleichsgruppen zulässig sein. Ausnahmen für KMUs sollten berücksichtigt werden, da Aufsetzen der Systeme, Pflege und Betreuung enormen Aufwand bedeutet.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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