Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (13)
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- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung des Anwendungsbereiches in Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge 1 (Elektromobilitaetsgesetz EmoG), um die Fahrzeugkategorien M2, M3, N2 und N3 ein E-Kennzeichen auch für Lkw ermoeglichen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fahrzeug-Zulassungsverordnung) i.V.m dem EmoG (Elektromobilitätsgesetz..., ...i.V.m §§ 2 Nr. 1 und Nr. 1 EmoG nur M1-Fahrzeuge und N1..., ...Anwendungsbereich in § 1 EmoG um die Fahrzeugkategorien...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 26.01.2026
- Beschreibung: Nach Ansicht des ADAC sollten Fahrzeuge, die bereits durch ein E-Kennzeichen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung gemäß § 11 FZV als emissionsfrei oder besonders emissionsarm ausgewiesen sind, konsequenterweise von der Pflicht zur Führung einer Umweltplakette befreit werden. Eine doppelte Kennzeichnung ist weder sachlich erforderlich noch administrativ sinnvoll. Dies schafft Rechtssicherheit, reduziert Verwaltungsaufwand und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine effiziente staatliche Regulierung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur zweiten Verordnung zur Änderung der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) - Bearbeitungsstand 07.11.2025
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Die Fortschreibung des Masterplans Ladeinfrastruktur wird begrüßt. Hierdurch entsteht ein Orientierungsrahmen für den weiteren Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Kritisch ist anzumerken, dass viele im Masterplan enthaltene Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sodass sie nicht verbindlich wirken und dadurch Planbarkeit und Investitionsbereitschaft des Logistiksektors eingeschränkt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetzes (EMoG) ist zu begrüßen. Bis-lang..., ...Fahrzeuge der Klasse N1 im EMoG berücksichtigt, die Aufnahme...
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 12.02.2026
- Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das es Kommunen ermöglicht..., ...Anwendungsbe- reich des EmoG auf weitere Fahrzeugklas..., ...anstehende Novelle des EmoG aufnehmen und schafft damit..., ...anstehenden Novelle des EmoG die rechtlichen Grundlagen...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.09.2025
- Beschreibung: Der ADAC e.V. setzt sich für eine Strafbarkeit des Punktehandels in einer praxisgerechten Weise ein und begrüßt die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere und des Führerscheins. Bei der digitalen Parkraumkontrolle durch Scan-Fahrzeuge sieht der ADAC Konkretisierungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektromobilitätsgesetz (EmoG) durch eine blaue Plakette...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Das Elektromobilitätsgesetz gewährt die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen zu gewähren. Es ist derzeit bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Um den Hochlauf der Elektromobilität weiter unterstützen zu können, sollte das Gesetz über 2025 hinaus verlängert werden. Dabei sollte auch eine Erweiterung des Gesetzes geprüft werden, etwa die Einbeziehung weiterer Fahrzeugklassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw für mehr Elektrifizierung im Straßenverkehr im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Elektrifizierung von geteilten Fahrzeugflotten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 20.03.2026
- Angegeben von: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Unternehmen setzt sich für passgenaue Rahmenbedingungen mit Blick auf die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte ein. Schwerpunkt der Arbeit liegt auf Aspekten wie der Verfügbarkeit von (Schnell-) Ladeinfrastruktur sowie der Steigerung der Nutzerakzeptanz und –nachfrage.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Änderung des Gesetzes zur Änderung des GEIG für den bedarfsorientierten Ausbau von LIS
Aktiv vom 28.06.2024 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 17.04.2025
- Beschreibung: Das DVF spricht sich für folgende zusätzliche Schritte durch den Bund aus: Absenkung der Ladekosten durch eine Reduzierung der Stromnebenkosten (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen). Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos. Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes. Steuerliche Vereinfachung für Nutzung von ÖPNV, Bahn, Sharing, On-Demand-Anbietern im Rahmen von betrieblichen Mobilitätsbudgets. Folgende bestehende Maßnahmen sollten beibehalten und weiterentwickelt werden: optimierte Dienstwagenbesteuerung, Sonderabschreibung für Nullemissionsfahrzeuge, generelle Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, erweiterte Forschungszulage.
- Betroffene Bundesgesetze (5):