Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (30)
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- Angegeben von: Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. am 06.03.2025
- Beschreibung: Normen sollen kostenfrei zugänglich sein, wenn sie in öffentlich-rechtlichen Dokumenten / Gesetzen als Bezug genommen werden, Umstellung des Pflicht-Kriteriums von Nicht-KMU-Eigenschaft auf Gesamtenergiemenge begrüßt (keine neuen Werte einführen), keine verpflichtende Audit-Vorlage, Eindeutigkeit über Unabhängigkeit von Markteilnehmern, Fortbildungs-Nachweis soll über etablierte Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen, um Mehraufwand und Doppelsysteme zu vermeiden, Weiterbildungsanforderungen sollen mit den Verbänden abgestimmt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Elevion GmbH am 10.01.2025
- Beschreibung: Beseitigung von Hindernissen für Energiedienstleistungen und Gleichstellung entsprechend Vorgaben europäischen Vorgaben der EED
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Der BDEW begrüßt die Umstellung der Regelungen für die Auditpflicht auf den tatsächlichen Endenergieverbrauch als Bestimmungsgröße für die Auditpflicht. An einigen Stellen sieht der BDEW jedoch Anpassungsbedarf. So geht der Gesetzentwurf über ein notwendiges Mindestmaß bzw. europäische Vorgaben hinaus. Außerdem unterschätzt der Gesetzentwurf die Kosten, die den Unternehmen aus der Auditpflicht erwachsen. Der Gesetzentwurf legt zudem keine Untergrenze des jährlichen Endenergieverbrauchs fest, ab dem ein Unternehmen auditpflichtig wird. Hier spricht mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit viel für die Untergrenze von 2,77 GWh, die von der Energieeffizienzrichtlinie europaweit vorgegeben ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich befürworten wir das Ziel der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und der Reduktion des Endenergieverbrauchs. Die gesetzgeberische Umsetzung der EED sehen wir aber äußerst kritisch. Es wäre wünschenswert gewesen, dass die Vorgaben der EED konsistent und dem offensichtlichen Willen des Richtliniengebers entsprechend in nationales Recht umgesetzt worden wären. Das Handwerk sieht zudem keine Notwendigkeit, die bestehende gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der Fachkompetenz von Energieauditorinnen und -auditoren durch den vorgelegten Referentenentwurf neu zu fassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Energiedienstleistungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 10.05.2025
- Angegeben von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen, die Anpassungen von Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes, insbesondere Energieaudits, sodass diese sowohl mit EU-rechtlichen Anforderungen als auch denen von Anbietern und Anwenden vereinbar sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 06.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Umsetzung. Zusammenführung EDL-G und Energieeffizienzgesetz in ein konsistentes Gesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland möchte laut Entwurf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes unterstützen. Dazu sollen vor allem rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden. Diese Zielstellung ist nicht neu und findet unsere volle Unterstützung. Wir weisen auf zwei fundamentale Hemmnisse und Ungleichbehandlungen hin, die es laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um die Energieeinsparziele zu erreichen: - Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) - Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) - garantierte Energieeinsparungen privilegieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Praxisgerechte Ausgestaltung der Plattform für Abwärme im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes durch Einführung einer gesetzlich festgelegten, praxistauglichen Bagatellschwelle und Ausnahme diffuser Abwärmequellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Das aktuelle Energieeffizienzgesetz führt neue Pflichten zum Energiesparen ein. Im März 2024 beschloss das Kabinett eine Revision des Gesetzes. Dabei soll die Frist zur erstmaligen Übermittlung der Berichtspflichten bis zum 1.1.2025 ausgesetzt und die Bundesstelle für Energieeffizienz zum Erlass einer Bagatellgrenze beim Melden von Abwärme ermächtigt werden. Außerdem wird die Frist zur Durchführung von Energieeffizienz-Aktionsplänen verkürzt werden. Die Novelle wurde aufgrund des Regierungsbruchs im Herbst 24 nicht mehr verabschiedet. Der neue Koalitionsvertrag sieht jedoch eine Rückführung des Gesetzes auf EU-Ebene vor. Es wird daher mit einer neuen Revision in dieser Legislatur gerechnet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Energiedienstleistungsgesetz: Ausweitung der Zulassung zu Energieaudits auf Energieeffizienzexperten
- Angegeben von: GIH Bundesverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der GIH möchte erreichen, dass die Begrenzung der Zulassung bei Energieaudits aufgehoben wird, damit allen Energieeffizienzexpert*innen, die sich hierfür weitergebildet haben, die Möglichkeit der Durchführung von Energieaudits gegeben wird. Dadurch vergrößert sich der Markt. Für die Unternehmen bedeutet dies eine größeres Angebot und sinkende Wartezeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):