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51 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BRAO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (51)

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). 1. Erstreckung ..., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO auf die in § 59c Absatz 1 Nummer 3 BRAO genannten Berufe. (a) ..., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO nochmals zu überprüfen...., ... 207a Absatz 1 Nummer 3 BRAO enthält hierbei die Bestimmung..., ...1 Satz 1 Nummer 1 und 2 BRAO genannten Berufe sind. ..., ...Nummer § 59c Absatz 3 und 4 BRAO genannten Berufe. Die..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 3 BRAO umfassten Steuerberater..., ...vgl. hierzu Henssler in BRAO 6. Aufl., § 207a Rn.33)..., ...des § 207a Abs. 1 und 2 BRAO stimmen wir zu. Mitglieder..., ...könnte. Da § 59c Nr. 3 und 4 BRAO für diese inländischen ..., ...§ 207 Absatz 1 Nummer 3 BRAO auf die in § 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO genannten Berufe. (a) ..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO ausübt. Nach § 59f Absatz 1 BRAO ist für multiprofessionelle..., ...nach § 207a Absatz 3 und 4 BRAO immer zugelassen sein, ..., ...§ 59c Absatz 1 Nummer 4 BRAO auch dann an deutschen ..., ... auf § 59c Abs. 1 Nr. 4 BRAO für ebenfalls geboten. ..., ...Henssler/Prütting/Henssler, BRAO, 6. Auflage, PartGG § 1..., ...(vi) § 59c Abs. 1 Nr. 4 BRAO spricht nicht von „freien...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für die Kammern mit § 73c BRAO-E eine wirksame, wenngleich..., ...Dass mit dem neuen § 73c BRAO-E auch die lange nicht ..., ...sanktionsrechtlichen Vorschriften der BRAO, in § 57 Abs. 3 BRAO-E ..., ...73 Abs. 3 und 74 a Abs.1 BRAO-E, mit Verweisungen zu ..., ...ihrer engen Bindung an § 56 BRAO eher wenig Gewicht. ..., ...Streichung von § 65 Nr. 2 BRAO und das darin enthaltene..., ...des § 59h Abs. 1 Satz 1 BRAO) Der DAV begrüßt diese..., ...Zulassung nach §§ 59f ff. BRAO abhängen. (wie hier BeckOK BRAO/Römermann, 24. Ed. 1.8.2024, BRAO § 59k Rn. 4, 4a [mit Verweis..., .../Jähne, 11. Aufl. 2024, BRAO § 59f Rn. 12; Deckenbrock..., .... Wedel, 8. Aufl. 2022, BRAO § 59f Rn. 15; Henssler/..., ...Henssler, 6. Aufl. 2024, BRAO § 59f Rn. 29) Für den..., ...Änderung des § 65 Nr. 2 BRAO) Der DAV meint, dass..., ...Streichung von § 65 Nr. 2 BRAO. Denn die Voraussetzung..., ... § 57 Abs. 3 BRAO-E die Zuständigkeit des..., ...Hintergrund: Nach § 94 Abs. 2 BRAO (auf den § 103 Abs. 2 BRAO..., ...nach § 94 Abs. 2 Satz 2 BRAO als Auswahlentscheidung..., ...denn § 191b Abs. 3 Satz 1 BRAO verweist auf § 65 BRAO...., ...auf § 65 Nr. 1 BRAO verwiesen wird....
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
    • Beschreibung: Dem DAV liegt eine Anfrage des BMJ vom 19. Juli 2024 vor, ob aus Sicht des DAV die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Kuba („Abogado“) gegeben sind. Nach Prüfung der Unterlagen spricht sich der DAV gegen eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Verordnung zu § 206 BRAO aus. Zwar entsprechen die Ausbildung und die Befugnisse den Anforderungen, welchen der Beruf des Rechtsanwalts auch in Deutschland unterliegt. Bedenken bestehen in Kuba allerdings hinsichtlich der anwaltlichen Unabhängigkeit, weshalb der DAV die Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO als nicht erfüllt ansieht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verordnung gemäß § 206 Abs. 2 BRAO aufgenommen werden. Grundlage..., ...Verordnung gemäß § 206 Abs. 2 BRAO kritisch, da die Erfüllung..., ...Niederlassungsmöglichkeit des § 206 Abs. 1 BRAO in Anspruch nehmen zu können..., ... angehört (§ 207 Abs. 1 BRAO). Prüfungsmaßstab ist hier § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO, da Kuba Mitgliedsstaat..., ... 2 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BRAO nicht vorliegt. Demnach..., ...Wortlaut von § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO, wird aber üblicherweise..., ...vgl. auch Kilian/Henssler BRAO, § 206 Rn.14) und vom DAV..., ...§ 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO [Widerruf der Aufnahme ..., ...Prüfung des § 206 Abs. 2 BRAO gegeben sein, um die Aufnahme..., ... zu bejahen. Denn § 206 BRAO kann nur in Zusammenschau mit § 207 BRAO gelesen werden. I. ..., ...Verordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO positioniert. Der DAV hatte..., ...Durchführungsverordnung zu § 206 Abs. 2 BRAO ausgesprochen. Daraufhin..., ...Anwaltsgerichtshof (§ 112a BRAO) und darauf die Berufung..., ...Anwaltssenat des BGH (§ 112e BRAO) möglich. In diesem Zusammenhang..., ...Gerichten (vgl. §§ 112a ff. BRAO). Es bestehen aus Sicht..., ...Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 BRAO (derzeit) nicht erfüllt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Berufspflicht in § 38 Satz 2 BRAO-E wirkt etwas umständlich..., .... 1 lfd. Nr. 5 (zu § 42 BRAO-E, S. 12) Den Einfügungen in § 42 Abs. 3 Satz 2 BRAO-E (bisher § 43a Abs. 4)..., .... Nr. 7 (zu § 45 Abs. 2 BRAO-E, S. 13) Der DAV bedauert..., ...sollte § 45 Abs. 3 Satz 3 BRAO-E auch auf § 42 Abs. 7 BRAO-E verweisen. Die zugrundeliegende..., ...Entwurf – in § 73 Abs. 3 BRAO-E rechtliche Hinweise von..., ...Demgegenüber lässt § 57 BRAO-E alles beim Alten. Das..., ...i.V.m. § 73 Abs. 3 Satz 3 BRAO-E sieht vor, dass gegen..., ...ausreichend“ erscheint (BRAO-E, Begründung Seite 185..., ...nach § 57 Absatz 3 Satz 8 BRAO) und einer Rüge (nach § 74a Absatz 3 Satz 4 BRAO) nicht angefochten werden..., ... haben.“ (BRAO-E, Begründung, Seite 131..., ... nach § 59j BRAO und viele andere mehr. ..., ...Nr. 2 BRAO komplett gestrichen, so..., ..., § 52 BRAO Rn. 22 m.w.N.). Das..., ... in: Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, § 52 BRAO..., ...Kleine-Cosack, in: Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl. 2022, § 52 BRAO..., ... in: Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, § 52 BRAO..., ...Kleine-Cosack, in: Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl. 2022, § 52 BRAO...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. am 23.04.2024
    • Beschreibung: Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe. Kritisch ist nach Auffassung des BDPA jedoch die derzeit nach § 53 Abs. 2 Nr. 3 PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO vorgeschriebene Kammermitgliedschaft in der Patent- bzw. der zuständigen Rechts- anwaltskammer für Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans von Berufsausübungs- gesellschaften, unabhängig davon, ob diese bereits als Person bzw. Berufsträger nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 PAO Mitglied einer anderen Kammer sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechtsanwaltskammer § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO Sehr geehrte Frau..., ...PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO vorgeschriebene Kammermitgliedschaft..., ...gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO automatisch Mitglied der..., ...PAO bzw. dem § 60 Abs. 2 BRAO eine Nr. 4 hinzuzufügen..., ...PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO sämtliche Mitglieder von...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der DAV schlägt vor, § 206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass in Satz 1 und in Satz 2 jeweils die Worte „und die Unabhängigkeit“ vor den Worten „des Berufsträgers“ eingefügt werden. Er möchte damit die bisherige Praxis rechtlich absichern und vorsorglich gerichtsfest machen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO dahin zu ändern, dass in..., ...206 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO die Berufsangehörigen aus..., ...Grundpflicht aus § 43a Abs. 1 BRAO bieten, im Geltungsbereich der BRAO ausgeschlossen erscheint..., ...Formulierung des § 206 Abs. 2 BRAO, der nur von den „Befugnissen..., ...Rechtsverordnung nach § 206 BRAO erlaubt. Rechtsprechung..., .... 1, § 206 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) die Verweigerung der Aufnahme..., ...die Unabhängigkeit in der BRAO mehrfach wiederholt (§§...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
    • Beschreibung: Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher in diesem Stellungnahme-Entwurf, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO entfällt, wenn die Einhaltung..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auch auf wissenschaftliche..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ...NJW 2003, 2520). § 43a IV BRAO gebietet eine dem Einzelfall..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 2 BRAO geregelte Sozietätserstreckung..., ...geworden“, § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO) findet sich in § 45 Abs..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurden..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren.  ..., ...einem „Reparaturgesetz“ zur BRAO 2021 (Gesetz zur Stärkung..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
    • Beschreibung: Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer..., ... § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter..., ...Textvorschlag § 43a Abs. 4 BRAO (4) 1Der Rechtsanwalt ..., ...offenbart werden. § 45 BRAO (1) Der Rechtsanwalt darf..., ...bleiben in § 43a Abs. 2 BRAO und der Konkretisierung..., ...Normzweck des § 43a Abs. 4 BRAO Zweck des § 43a Abs. 4 BRAO ist die Sicherung der anwaltlichen..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA nicht gab..., ... 59e Abs. 2, 113 Abs. 3 BRAO und § 31 BORA sind die ..., ... nach § 43a Abs. 4 S. 5 BRAO-E, § 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E..., ...sich in § 45 Abs. 3 S. 2 BRAO (aktuelle Fassung). ..., ... 4 S. 5, 45 Abs. 3 S. 3 BRAO-E soll sich die Partei ..., ...Erweiterung in § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO-E, § 45 Abs. 2 S. 4 BRAO-E Bis zur großen BRAO-Reform (BRAO 2021) fanden..., ...der in § 45 Abs. 1 und 2 BRAO genannten Personen heran..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO. Andererseits wurde..., ... vgl. § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO und § 45 Abs. 2 S. 2 BRAO..., ... hier § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, zu subsumieren.  ..., ... Abs. 1 Nr. 1 a) und c) BRAO auf „wissenschaftliche ..., ..., vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 BRAO (aktuelle Fassung). Als...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV lehnt eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit nach der BRAO ab, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
    • Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4298 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA Die im Regierungsentwurf..., ...Rechtsanwälte i. S. d. § 46 Abs. 1 BRAO mit leitenden Angestellten..., ...Konkretisierung des § 43e BRAO ausgeräumt werden. 4..., ...Modernisierung des § 27 Abs. 1 BRAO angezeigt ist. Der Erfahrung..., ... Sozietätswechsel, § 42 BRAO-E Der im Regierungsentwurf..., ...Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA gehört zu den..., ... Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO zu identifizieren und zu..., ...Mandats gelöscht (§ 50 Abs. 1 BRAO), besteht auch keine Möglichkeit..., ...Rechtsanwälte kann in der BRAO – vergleichbar einer entsprechenden..., ...im Berufsrecht ist § 43e BRAO. Ergänzend hierzu sollte...
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