Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (30)
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Einführung antragsloses Kindergeld zum Abbau von Bürokratie und Förderung der Digitalisierung in der Verwaltung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5874
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
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BT-Drs. 21/5874
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen ist zu begrüßen. Dies gilt auch für den Ansatz, Maßnahmen zu bündeln. Angezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden kann. Vor allem aber darf durch die Regelungen kein Mehr an Bürokratie entstehen - wie es derzeit aber zu befürchten ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Kindergrundsicherung fasst familienpolitische Leistungen zusammen, um Kinderarmut zu bekämpfen. Die Bundesregierung will damit Familien entlasten und gleiche Chancen für Kinder schaffen. Der SoVD setzt sich dafür ein, die Chancengleichheit für alle Kindern zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV fordert eine Reform der Familien-Förderung und -Besteuerung. Bisher beeinflussen die Familienform und das Einkommen der Eltern, inwieweit Kinder gefördert werden. Familien mit hohen Einkommen profitieren stärker von den Kinderfreibeträge als Familien mit geringen Einkommen. Mehr Kindergeld führt bei Alleinerziehenden zu keinem Plus, wenn sie z.B. Unterhaltsvorschuss erhalten. Das Ehegattenspliting fördert nicht Familien, sondern eine asymmetrische Arbeitsteilung. Der VAMV fordert eine Systemwechsel hin zu einer direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundschicherung und zu einer Individualbesteuerung für alle. Der VAMV setzt sich für eine Steuergutschrift für Alleinerziehende ein, da sie auch für Alleinerziehende mit geringen/mittleren Einkommen eine spürbare Wirkung hat.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: innn.it e.V: am 25.02.2025
- Beschreibung: innn.it e.V. betreibt Interessenvertretung mit dem Ziel, die volle Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss zu beenden. Angestrebt wird eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (§ 2 UhVorschG) dahingehend, dass das Kindergeld nicht mehr auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet wird und Kindern Alleinerziehender in voller Höhe zugutekommt. Die Einflussnahme richtet sich an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung (BMFSFJ) und erfolgt insbesondere über die auf innn.it gestartete Petition. Bezugspunkt im parlamentarischen Verfahren ist u. a. der Antrag BT-Drs. 21/4539; das Ziel der Interessenvertretung geht über die dort geforderte hälftige Anrechnung hinaus und ist auf die vollständige Abschaffung der Anrechnung gerichtet.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: SOS-Kinderdorf e.V. am 22.05.2024
- Beschreibung: Wir möchten sicherstellen, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt wird, die substanziell Kinderarmut verringert oder im besten Fall verhindert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9643
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/9643
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Die verschiedenen monetären Leistungen für Kinder müssen gebündelt werden. Die finanzielle Gestaltung muss gewährleisten, dass das Existenzminimum für Kinder sichergestellt wird. Wir plädieren für die Gleichbehandlung der zugewanderten Kinder, ob aus Drittstaaten oder Europäischen Ausland stammend. Das Kindergeld muss Kindern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Aufenthaltsstatus ihrer Eltern zustehen.Mit der Regelung muss gewährleistet sein, dass unbegleitete Kinder selbst einen Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben, unabhängig vom Aufenthaltsort der Eltern. Familien sollen alle Leistungen gebündelt an einer Stelle erhalten, statt zwischen verschiedenen Behörden zu wechseln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Alle kindesbezogenen Sozialleistungen sollten in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um den Zugang zu erleichtern und die Leistung automatisch auszahlen zu können. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte sich am wirklichen soziokulturellen Existenzminimum von Kindern & Jugendlichen orientieren. Die Auszahlung sollte bis mindestens zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erfolgen, um Übergänge zwischen Schule, Ausbildung & Studium zu berücksichtigen. Mehrbedarfe sollten zusätzlich zur Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Hierzu gehören überdurchschnittliche Wohnkosten, besondere Verpflegungskosten durch medizinische Unterstützung oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung sollte unbürokratisch & unkompliziert gehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9643
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Änderungen des Jahressteuergesetz bezüglich Kindergelderhöhung und Freibeträge, Steuerklassen, Gemeinnützigkeitsrecht.
Aktiv vom 06.09.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Beschreibung: Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren, Anhebung des Kindergelds, Koppelung der Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag vor 2026, Befreiung der Körperschaften mit gemeinnützigen Zwecken von der Mitteilungspflicht bei steuerbegünstigten Zwecken der Abgabeordnung, Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der Aufhebung des Grundsatzes der zeitnahen Mittelverwendung in § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO RefE.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Zusammenführung verschiedener monetärer Leistung (insb. Kindergeld, KIZ, SGB II Leistungen) zu einer armutsfesten Leistung für alle Kinder
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):