Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (38)
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- Angegeben von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 31.12.2025
- Beschreibung: Anregungen zur Weiterentwicklung der AZAV in folgenden Bereichen: Maßnahmezulassung Bürokratieabbau und schlankeren Verfahren Personal in der Weiterbildung Finanzierung Gruppengröße Rahmenbedingungen Die AZAV ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung, leidet aber unter übermäßiger Bürokratie, unflexiblen Regelungen und strukturellen Fehlsteuerungen. Die Broschüre fordert eine praxisnahe, entbürokratisierte und sozial gerechte Weiterentwicklung der Verordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) Eine Initiative von: ..., ...Ausschlussfrist streichen 27 7.3 AZAV-Beirat 28 7.4 Rolle der..., ...Die Trägerzulassung nach AZAV regelt den Marktzugang ..., ...Stellen (FKS). Neben den AZAV-Vorgaben fließen weitere..., ...dieses [Empfehlungen der AZAV-Beirates, Handlungsempfehlungen..., ...*innen. Die Regeln der AZAV sind mitentscheidend für..., ...und Weiterentwicklung der AZAV in den Diskurs einbringen..., ...wie Ansatz und Ziele der AZAV noch besser zum Tragen ..., ... Trägerzulassung in der AZAV festgeschrieben, welche..., ...wie derzeit im System der AZAV vorgesehen, stellen bei..., ...ursprüngliche Ansatz der AZAV eines (in Teilen) zwischen..., ...Der Begründungstext zur AZAV sah noch vor, dass die ..., ...Außerdem deckt bereits die AZAV-Trägerzulassung zahlreiche..., ...nicht nur innerhalb des AZAV-Systems, sondern auch im..., ...Doppelprüfungen, die laut AZAV-Empfehlungen bereits im..., ...Unterrichtsstunden) der AZAV-Empfehlungen ist auf dem..., ... für Arbeit ist ein AZAV-Beirat nach SGB III § 182..., ...Geschäftsstelle für den AZAV-Beirat zu schaffen, die..., .... In der Umsetzung der AZAV in den vergangenen Jahren..., ...gefördert werden können. AZAV-Beirat Der Beirat hat ...
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- Angegeben von: Weiterbildung Hamburg e. V. am 11.03.2024
- Beschreibung: Festschreibung des AEZ auf 100 Prozent, Wegfall der AZAV-Zulassung für neue/weitere Standorte. Förderhöhen für Qualifizierung und AEZ vereinfachen, Wegfall der zusätzlichen AZAV-Zulassungen für bereits zugelassene Maßnahmen und Standorte bei der Beschäftigtenqualifizierung an temporären Orten, Reduzierung des Qualifizierungsumfanges von 120 auf 80 Unterrichtseinheiten, Änderung der Regelung Teilnahme Arbeitnehmer in den letzten 1,5 (bisher vier) Jahren vor Antragsstellung an geförderter beruflicher Weiterbildung, Wegfall der AZAV-Zulassung für Maßnahmen der Beschäftigtenqualifizierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6518
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
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BT-Drs. 20/6518
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Die Zulassung von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter hängt u.a. von der Höhe der von der BA zweijährig ermittelten Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) ab. Die Ermittlung der BDKS erfolgt seitens der BA in einem wenig transparenten Verfahren sowie aufgrund der Regelung von § 3 Abs. 2 AZAV rückwirkend und nicht prospektiv, obwohl die BDKS für die dann folgenden zwei Jahre nach Veröffentlichung gelten. Weiterhin hat die BA nach § 3 Abs. 5 AZAV ein Ermessen, ob sie die BDKS zusätzlich noch unter Heranziehung von Daten der allgemeinen Preisentwicklung oder der Lohnentwicklung in der Erwachsenenbildung ermittelt. Hier strebt der VDP Sachsen-Anhalt verbindliche Vorgaben für die BA an.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Robert Bosch GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Die nach in Kraft getretenen Änderungen des Qualifizierungschancengesetzes zum 01.04.2024 fortbestehenden Fördervoraussetzungen zur AZAV-Zertifizierung und Mindestdauer von Maßnahmen sollen abgeschafft bzw. reduziert werden. Die Wartezeitenregelung soll weiterhin flexibilisiert und der Beantragungsprozess für die Förderung digitalisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des Bitkom bedarf es einer kritischen Evaluierung und Prüfung des weiteren Bedarfs, sowie grundlegende Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Zulassungskriterien müssen überdacht und die Gleichbehandlung von Digital- mit Präsenzformaten und die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Insbesondere sollte die durch aufwändige Zulassung von Fernlehrgängen zur beruflichen Weiterbildung entstehende Bürokratie kritisch überprüft und abgebaut werden, z.B. bei AZAV-Maßnahmeprüfungen (Bildungsgutscheine).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aufwändige und langwierige AZAV-Zertifizierung gekoppelt..., ...und die Erweiterung der AZAV-Zulassung, z.B. um akademische..., ...abgebaut werden, z.B. bei AZAV-Maßnahmeprüfungen (Bildungsgutscheine..., ...Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) notwendig. Wenn für ein..., ...Anforderungen im Rahmen der AZAV anzuerkennen. Die AZAV-Prüfung..., ...vorgesehenen Vereinfachung des AZAV-Verfahrens aufgenommen ...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Derzeit müssen alle Lehrgänge im Angebot der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert werden. Dieses aufwändige System muss reformiert werden. Dafür sollte bei der Weiterbildungsförderung zwischen Arbeitslosen und Beschäftigten konsequent unterschieden werden. Bei der Förderung von Maßnahmen für Beschäftigte sollten hingegen vereinfachte Kriterien gelten, da die anteilige Finanzierung durch den Arbeitgeber bereits Gewähr für die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist.
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 21.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie und die Reform bestehender Förderinstrumente wie des Qualifizierungschancengesetzes, des Qualifizierungsgeldes sowie der AZAV-Zertifizierung. Konkret sollen Weiterbildungsmaßnhemen flexibilisiert (z.B. durch Absenkung der Mindestdauer von 120 auf 60 Stunden),Zertifizierungsverfahren für Bildungsträger vereinfacht, Aufstiegsqualifizierung in das QCG einbezogen, Ausschlussfristen reduziert und die Förderung für ältere Beschäftigte ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird eine Anpassung des Bundesdurchschnittskostensatze, die Digitalisierung von Antragsverfahren und die Einführung eines steuerlichen Pauschalsabzugs für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) noch weiter vereinfacht..., ...rung von Maßnahmen nach AZAV, sollte deutlich vereinfacht...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Verein empfihelt, das Verfahren der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) weiter zu vereinfachen. Er tritt dafür ein, öffentliche und staatlich anerkannte Einrichtungen ohne ein weiteres Verfahren der Trägerzulassung als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne des § 178 SGB III zuzulassen, soweit sie bereits umfangreichen Anforderungen nach Bundes- und Landesgesetzen unterliegen und unter laufender staatlicher Aufsicht stehen. Der Deutsche Verein fordert mit Blick auf das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, den Eingliederungs- und Verwaltungstitel für das SGB II im Bundeshaushalt so auszugestalten, dass ein ausreichend dimensionierten Betreuungsschlüssel und gut qualifiziertes Personal in den Jobcentern eingesetzt werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) weiter vereinfachen 20..., ...Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) weiter vereinfachen Die..., ...Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und die landesrechtlichen...
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- Angegeben von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: 1. Die Förderung für Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung im Rahmen des AFBG verbessern. 2. Die Aufstiegsfortbildungen in die Basis-Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 Sozialgesetzbuch III) einbeziehen und dadurch eine Förderung nach dem AFBG ersetzen. 3. Auf die Notwendigkeit hinweisen, die berufliche Weiterbildung als vierte Säule des deutschen Bildungssystem institutionell auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) benötigen. Die gesetzliche..., ...Trägerzulassung nach dem SGB III/der AZAV als auch die Einführung...
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- Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 20.12.2025
- Beschreibung: Der Fachkräftemangel in Deutschland spitzt sich zu. Für deutsche Feuerverzinkungsunternehmen wird es zunehmend schwieriger bis unmöglich, Fachkräfte für eine Tätigkeit in einer Feuerverzinkerei zu gewinnen. Ein Grund dafür sind unter anderem die hohen Hürden einer 3-jährigen Ausbildung und die Perspektive für die Mitarbeitenden. An dieser Stelle muss der Gesetzgeber zeitgemäße und passgenaue Lösungen zulassen, die das bestehende Ausbildungssystem sinnvoll ergänzen. Der Bundesverband Feuerverzinken hat eine einjährige, digitale Qualifikation entwickelt und umgesetzt, die staatlich anerkannt werden sollte.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Qualifizierungschancengesetz eine AZAV-Zertifizierung notwendig..., ...Qualifizierungschancengesetz eine AZAV-Zertifizierung notwendig..., ...Qualifizierungschancengesetz eine AZAV-Zertifizierung notwendig..., ...Qualifizierungschancengesetz eine AZAV-Zertifizierung notwendig...