Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.385)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Implementierung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) sollten insbesondere Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen vermieden werden. Des Weiteren sollten im Rahmen der Zollverfahren Vereinfachungen und praxisnahe Lösungen ermöglicht werden, um den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht durch Zollzahlungen oder übermäßigen administrativen Aufwand zu belasten. Der VDA setzt sich daher dafür ein, bei der Umsetzung des TCA das beiderseitige Interesse an einer Intensivierung und Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen angemessen zu berücksichtigen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die EU-KOM hat im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets auch eine Überarbeitung der seit 2003 unveränderten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Wir begrüßen den in dem Vorschlag enthaltenen Ansatz, die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt auszurichten. Bei Diskussionen über eine Anhebung der (nationalen) Dieselbesteuerung müssen die daraus resultierenden zusätzlichen Mehrbelastungen für Transport- und Speditionsunternehmen sowie für Verbraucher*innen angemessen berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Mobilität für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Darüber hinaus sollte die Revision genutzt werden, um Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mob und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen (wie z.B. E-Fuels & H2) wirksam zu verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Konzept der Richtgeschwindigkeit, verbunden bei Bedarf mit lokalen bzw. flexiblen, situationsabhängigen Geschwindigkeitsbegrenzungen, sollte beibehalten werden. Auf ein generelles Tempolimit soll weiter verzichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Einführung eines Rechtsrahmens zum bidirektionalen Laden ein. Das Regelungsvorhaben stellt auf eine rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung stationärer und mobiler Speicher ab. Um eine flächendeckende Markteinführung des bidirektionalen Ladens zu unterstützen, sind die Abschaffung fortbestehender Doppelbelastungen bei Stromnebenkosten, die rechtliche Verankerung eines praxisgerechten Messkonzeptes und weitere Detailregelungen zentral.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des VDA muss der Delegierte Rechtsakt auf Basis der Delegierten Verordnung (EU 2023/1542) Art. 7 (1) die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts wahren und Investitionen in erneuerbare Energien belohnen. Die Ablehnung von Erneuerbare-Energien-Zertifikaten und die Fokussierung auf einen standortbezogenen Ansatz sind nicht zielführend. Der VDA schlägt die Anerkennung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikaten vor, die die Mindestkriterien der PEF-Methode erfüllen und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren. Zudem wird vorgeschlagen, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z.B. EU) als Standardansatz zu verwenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Weiterentwicklung der Anforderungen an den Event Data Recorder für Pkw und Nfz sowie für eine Vermeidung falscher Trigger-Events ein. Bei der Erweiterung der Datenelemente sowie deren Aufzeichnungsgüte muss der Stand der Technik berücksichtigt werden, da anderenfalls tiefgehende Eingriffe in die Infrastruktur der Fahrzeuge erforderlich werden würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Änderung der Bedingungen zum Phantomfallversuch (Kopfaufschlagsprüfung) ein. Neben den aktuellen Anforderungen soll zukünftig auch die Möglichkeit bestehen, die Sicherheit (Verletzungsgefahr) des Kopfes eines Insassen über ein Rückhaltesystem zu gewährleisten. In diesem Fall muss der Kopfaufschlagstest nicht durchgeführt werden, die Scheibe wird entsprechend markiert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA beteiligt sich an einer TF innerhalb der UNECE zur Überarbeitung der Anforderungen an "acoustic vehicle alerting systems" für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Hierbei geht es primär um die weltweite Harmonisierung der Anforderungen mit Hinsicht auf Geräuschlevel und Messunsicherheiten. Auch die Kompatibilität mit der Fahrzeuggeräuschvorschrift UN-R 51 bzgl. maximaler Hochlaufkurve des Geräusches, Fahrbedingungen und Definitionen soll sichergestellt werden, um für die Hersteller wie auch technische Dienste und Genehmigungsbehörden eine einheitliche Interpretation der Regelungen zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA arbeitet innerhalb der GRBP Unterarbeitsgruppe Realfahrt - zusätzliche Geräuschverstärkungsbestimmungen (RD-ASEP, Real Driving - Additional sound enhancement provisions) zu einem Vorschlag zur Erweiterung der Bestimmungen auf E-Fahrzeuge (bislang nur ICE) mit, um die Acoustic vehicle alerting Systems (AVAS) mit einzuschließen. Der VDA setzt sich für eine Abschwächung des Geräusches um mindestens 20dB, was zu einem maximalen Geräuschpegel von 55db führt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Erleichterung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien ein. Ein Abbau der hohen Zölle in Indien und von nicht-tarifären Handelshemmnissen würde den Unternehmen in Deutschland und in der EU helfen, wettbewerbsfähiger zu werden. Der VDA setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass sie die Verbesserung des Marktzugangs zu dem wichtigen indischen Markt unterstützt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt die geplante Anpassung von Gewichten und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge. Besonders wichtig sind die Erhöhungen bei Gewichten und Abmessungen für alternative Antriebe und emissionsfreie Fahrzeuge sowie die gegenseitige Anerkennung von EMS-Kombinationen im grenzüberschreitenden Verkehr. Notwendig sind zusätzliche Gewichtsregelungen aufgrund der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen, um den Nutzlastverlust durch Komponenten wie Batterien zu vermeiden. Klärungsbedarf besteht bei der Gewichtsverteilung und Achslasten für Anhänger. Auch Anpassungen der Fahrzeughöhe für intermodalen Transport und aerodynamische Komponenten sind erforderlich. Eine europaweite Informations- und Kommunikationslösung ist nötig, um nationale Vorschriften zugänglich zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für ein Freihandelsabkommen der EU mit dem MERCOSUR ein, damit der gegenseitige Marktzugang verbessert wird. Insbesondere sollen die hohen Zölle abgebaut werden. Der VDA setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung sich für ein baldigen Abschluss durch die EU einsetzt.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADR-Richtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Weiterentwicklung des GDIP ein. Wir sehen die Notwendigkeit, ein Langfristziel für das Industriewachstum in der EU zu definieren und die Bedeutung der Technologieneutralität hervorzuheben. Der GDIP sollte um einen eigenen Plan im Bereich "Digitales" ergänzt werden. Wir begrüßen die Ankündigung der KOM, den Mittelbedarf der Fazilität "Connecting Europe" zu prüfen, um die H2- und Elektrizitätsinfrastruktur weiter zu stärken und die Genehmigung von IPCEI-Projekten zu straffen. Jedoch sollte die Prüfung des Anpassungsbedarfs des Innovationsfonds mit Hinblick auf die darin enthaltenen Fördergegenstände in Aussicht gestellt werden. Wir unterstützen das Bekenntnis im GDIP zur WTO und die Absicht, FTAs voranzutreiben bzw. den EU-Binnenmarkt zu stärken.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass die EU-CSDDD im Rahmen der nationalen Umsetzung praxisgerecht umgesetzt und an die wirtschaftliche Praktikabilität angepasst wird.
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Praxistauglichkeit und Angemessenheit von Sanktionsregimen und Exportkontroll-Vorgaben gewährleisten
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung umfangreicher Handelsbeschränkungen und Due-Diligence-Pflichten, die teilweise auch Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten in Drittstaaten betreffen, stellen die Unternehmen insb. im Zusammenhang mit komplexen globalen Lieferketten vor immer größere administrative Herausforderungen. Der VDA setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass die restriktiven Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene regelmäßig bezüglich Praxistauglichkeit, Angemessenheit und Effektivität überprüft und ggf. angepasst werden. Der VDA plädiert dabei insbesondere für die Nutzung von zielgenauen und wirksamen Instrumenten, wie z. B. die konkrete Listung von Entitäten, die im Verdacht stehen, Sanktionsumgehungen aktiv zu unterstützen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht sind die Erfahrungswerte der Unternehmen zu berücksichtigen; über die CSRD-Berichtspflicht hinausgehende überbordende bürokratische Anforderungen lehnt der VDA ab.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt generell die Bemühungen der KOM zur Stärkung der europäischen Industrie. Im Hinblick auf die Umsetzung des "European Economic Security Package" (EESP) betonen wir die Bedeutung der Säulen „Förderung“ und „Partner“ für ein gesundes Geschäftsumfeld und wünschen uns eine stärkere Fokussierung durch die Europäische Kommission. Bei der Diskussion um ein verstärktes Investment Screening ist die Bedeutung sowohl eingehender als auch ausgehender Investitionen für die Förderung wirtschaftlicher Entwicklung und von Innovation im Fokus zu behalten. Dementsprechend setzen wir uns national dafür ein, dass jede Art von Mechanismus gestärkt wird, um die unternehmerische Freiheit zu maximieren, und keine zusätzlichen Hürden für Unternehmen zu schaffen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Schuldenbremse ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der langfristigen finanziellen Stabilität der öffentlichen Finanzen. Angesichts der außerordentlich hohen Steuereinnahmen besteht im Bundeshaushalt kein Einnahmeproblem. Deshalb sind Ausgabendisziplin und Prioritätensetzung im Bundeshaushalt wichtig. Dies ist entscheidend, um künftige Generationen nicht mit einer hohen Schuldenlast zu belasten und die Zinslasten in einem tragbaren Rahmen zu halten. Zudem fördert die Schuldenbremse das Vertrauen der Märkte in die finanzielle Solidität des Staates. Insgesamt trägt die Schuldenbremse dazu bei, die Handlungsfähigkeit des Staates auch in Krisenzeiten zu sichern. Der VDA setzt sich daher für die Beibehaltung der Schuldenbremse ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Reifenabrasion: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - die bei der UNECE zu erarbeitenden Prüfverfahren robust anwendbar und die daraus abgeleiteten Grenzwerte repräsentativ sind.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Bremsstaub: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu OBM: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass ein zu schaffendes Forschungsdatengesetz (FDG) den Zugang zu Daten für die öffentliche und private Forschung verbessert und damit ungenutztes Potenzial für Innovation erschlossen werden. Mit dem FDG sollte beim Umgang mit Forschungsdaten mehr Sicherheit und Effizienz auch hinsichtlich des Datenschutzes angestrebt werden. Regelungen zum rechtsicheren Datenaustausch zwischen Kooperationspartnern sollten auch für die private FuE gelten. Wesentlich bei der Gestaltung dieses Gesetzes ist aus Sicht des VDA, dass sich Datenteilungspflichten primär an öffentliche bzw. institutionell geförderte Forschungseinrichtungen richten (inkl. Datenübermittlung an ein "Micro Data Center"), während dieses im Rahmen der allg. Gesetze für Unternehmen freiwillig bleibt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu Bremsstaub (HDV): - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - eine robuste Prüfmethode im Rahmen der UNECE erarbeitet wird - Grenzwerte rechtzeitig definiert werden und auf der zu erarbeitenden Prüfmethode basieren. - bei nicht rechtzeitiger Grenzwertdefinition, die erste Grenzwertstufe den aktuellen Stand der Technik hinreichend abdeckt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Automobilindustrie plädiert für einen verantwortungsvollen und risikobasierten Umgang mit PFAS und schlägt die folgenden fünf Schritte als stufenweises Vorgehen vor: Phase-out-Roadmap, Review-Prozess, Ausnahme für Fluorpolymere, Ausnahme für Ersatzteile sowie wiederaufbereitete Teile und Offenheit für Innovationen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 326/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates - PFAS-Regulierung mit Augenmaß
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BR-Drs. 326/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):