Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.385)
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 01.09.2025 bis 20.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: E.ON SE am 01.09.2025
- Beschreibung: E.ON bittet um Anpassungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Anzeigeverfahren zur Genehmigung des Einsatzes kritischer Komponenten (§41). Es ist zu befürchten, dass der vorgesehene bürokratische Prozessschritt noch vor der Inbetriebnahme zu Verzögerungen bei Netzausbau- und Betrieb führt, ohne dass dies Vorteile hinsichtlich des eigentlichen Ziels der Untersagung kritischer Komponenten bringt. Außerdem sollten weitere für die Industrie wichtige Rahmenbedingungen ergänzt werden, wie z.B. mehr Transparenz hinsichtlich erfolgter Überprüfungen und Untersagungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Milchindustrie-Verband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Der Resolutionsentwurf der WHO vom 10. Februar 2025 „Regulierung des digitalen Marketings für Muttermilchersatzprodukte“ fordert die Mitgliedstaaten auf, Gesetze zu erlassen, die Herstellern von Muttermilchersatzprodukten verbieten würden, über ihre Produkte zu kommunizieren; sowohl gegenüber Eltern als auch gegenüber medizinischem Fach- und Pflegepersonal. Die Milchwirtschaft lehnt ein solches umfassendes Kommunikationsverbot zu einem Produkt ab, das für die Ernährung von Säuglingen alternativlos ist, wenn diese nicht durch die immer vorzugswürdige Muttermilch ernährt werden können. Die Milchwirtschaft fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich innerhalb der WHA gegen die Annahme der Resolution auszusprechen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Mit der Revision der CACM-Verordnung konsolidiert die Europäische Kommission wesentliche Designmerkmale des europäischen Stromgroßhandels. Die Verordnung umfasst unter anderem die Organisation der europäischen Marktkopplung, die prozessuale Abwicklung der Vortagesauktion für Strom, des untertägigen Handels und der regelmäßigen Überprüfung des Stromgebotszonenzuschnitts. Ziel der Interessenvertretung durch den BDEW ist die Erhaltung der Liquidität und die Stärkung des deutschen Stromgroßhandels.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Die Revision der europäischen Verordnung zur Transparenz und Integrität der Energiemärkte REMIT und ihre nachgeordneten Durchführungsverordnungen führen umfassende, teilweise neue Berichts- und Überwachungspflichten für Energiegroßhändler und Plattformbetreiber ein. Zudem erhält die europäische Agentur zur Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden ACER neue und weitreichende Kompetenzen zur Sicherstellung der Integrität des europäischen Energiebinnenmarkts. Ziel der Interessenvertretung des BDEW ist eine pragmatische und kosteneffiziente Ausgestaltung des Meldewesens und der Überwachungspflichten.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: In der europäischen Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister sind grundlegende Vorgaben für den außerbörslichen Handel mit Derivaten und das dazugehörige Meldewesen geregelt. Insbesondere die sog. Clearingschwellen sind für Energiegroßhändler von wesentlicher Bedeutung, da ein Überschreiten dieser Schwellen eine grundlegende Neuausrichtung des Energiegroßhandels und Risikomanagements des betroffenen Händlers bedeutet. Der BDEW setzt sich für eine sorgfältige Balance aus Begrenzung von systemischen Risiken im Derivatehandel und den Verpflichtungen der Energiegroßhändler ein, die ein effizientes Risikomanagement erlaubt und die Unternehmen bei der Umsetzung der Energiewende, z.B. Investition und Bewirtschaftung von Erneuerbare-Energie-Anlagen ermöglicht.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung im EnWG, wonach bei der Transformation von Erdgas- zu Wasserstoffnetzen Rückbauverpflichtungen aufgrund fehlender Amortisation ausgeschlossen werden. Eine wirtschaftliche Umnutzung vorhandener Infrastrukturen soll nicht durch zusätzliche Prüfanforderungen wie Amortisationsnachweise behindert werden. Ziel ist eine rechtssichere Grundlage für Investitionen in die H2-Netzinfrastruktur unter Wahrung der Planungs- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für die Einführung klarer bundesrechtlicher Vorgaben ein, die die Nutzung bestehender passiver Infrastrukturen und Liegenschaften von Energieversorgungsunternehmen für den Ausbau der Mobilfunkversorgung ermöglichen. Ziel ist es, regulatorische Hemmnisse zu beseitigen, die Mitnutzung zu vereinfachen und standardisierte Verfahren für Zugang, Entgeltregelungen und Genehmigungen zu schaffen, um den Ausbau von Mobilfunkstandorten schneller, kosteneffizienter und nachhaltiger umzusetzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung eines Industriestrompreises zur Entlastung der stromintensiven Industrie
Aktiv vom 01.09.2025 bis 06.08.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen stromintensiven Industrie plant die Bundesregierung die Einführung eines sog. Industriestrompreises. Aufgrund der schon bestehenden Entlastungen der energieintensiven Industrie im Bereich der Steuern, Abgaben und Umlagen wird erwartet, dass ein Industriestrompreis als Beihilfe zum Großhandel für Strom ausgestaltet wird. Der BDEW setzt sich für einen Mechanismus ein, der Anreize zur langfristigen Absicherung auf den Terminmärkten, Investition und Betrieb von Flexibilitäten im Stromsystem sowie den marktgetriebenen Ausbau von Erneuerbaren Energien via PPA nicht einschränkt.