Regelungsvorhaben

Suchbox

342 Regelungsvorhaben zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (342)

    • Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 20.06.2025
    • Beschreibung: Zur Bundestagswahl 2025 fordert Reporter ohne Grenzen (RSF) umfassende Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit. Journalistinnen und Journalisten sollen wirksam vor Gewalt, Überwachung und Einschüchterung geschützt werden. Dazu zählt der bessere Schutz bei Demonstrationen, die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie und stärkere Kontrolle von Sicherheitsbehörden. RSF verlangt zudem ein Recht auf sichere Kommunikation, eine transparente Medienförderung, Reformen im Medienkonzentrationsrecht und die konsequente Anwendung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes. Exiljournalistinnen und Exiljournalisten sollen durch humanitäre Visa, Schutzprogramme und gezielte Förderung unterstützt werden. Pressefreiheit müsse auch in der Digital- und Sicherheitspolitik oberstes Gebot sein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Akteuren verstärkt. Gewalttätige Übergriffe auf Berichterstatter..., ... Pressefreiheit in der Digital- und Sicherheitspolitik..., ..., Journalist*innen vor Gewalt und Bedrohungen zu schützen..., ... Pressefreiheit in der Digital- und Sicherheitspolitik..., ...Verschlüsselung, das dem digitalen Briefgeheimnis verlässlich..., ...journalistische Inhalte auf digitalen Plattformen sichtbarer..., ...Diversitätskriterien gebunden ist, digitale und gedruckte Angebote..., ...Bundesregierung mittels des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...Standards für Anbieter digitaler Dienste setzen, u.a...., ...Newsfeeds, den Umgang mit digitaler Gewalt und die Verbreitung...
    • Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der Einsatz für Grund- und Menschenrechte ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Der Einsatz gegen jegliche Form verbotener Diskriminierung ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die Stärkung der Demokratie und der diskriminierungsfreien demokratischen Teilhabe. Das setzt voraus, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen haben und staatliche Entscheidungen überprüfbar sind. Auch Beratungsangebote für betroffene Personen von digitaler Gewalt sollten mit aufgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5823 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 03.03.2025
    • Beschreibung: Grundsätzlich ist es begrüßenswert, Opfern von digitaler Gewalt die Möglichkeit zu geben, rechtliche Ansprüche konsequent durchzusetzen. Dazu ist in manchen Fällen die Herausgabe von Daten zur Identifikation unvermeidlich. Es ist jedoch sehr wichtig, dass diese Fälle genau reguliert und geprüft werden. Aus Sicht des eco liefert der vorliegende Entwurf hier einige sinnvolle Ansätze, gerade die Voraussetzung des richterlichen Vorbehalts ist hier hervorzuheben. Dennoch gibt es einige Punkte, die nochmal genauer beleuchtet werden sollten. Besonders der Aufwand für die Wirtschaft sollte überprüft werden, da hier bisher nur mit ungefähren Zahlen gearbeitet wurde.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Miteinanders spielt sich im digitalen Raum ab. Damit einhergehend..., ...es auch zu Fällen von digitaler Gewalt, vor allem Persönlichkeitsrechtsverletzungen..., ...ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) bildet..., ...Zivilrechtsweg für die Opfer digitaler Gewalt effizienter zu..., ...soll es Betroffenen von digitaler Gewalt ermöglichen,..., ...Sicherungsanordnungen gegen Anbieter digitaler Dienste vor, sofern..., ...Punkte des Gesetzes gegen digitale Gewalt fokussieren: ..., ...sollen Betroffene von digitaler Gewalt in einem gerichtlichen..., ...deckungsgleich mit Art. 23 des Digital Services Act (DSA). Anders..., ...begrüßenswert, Opfern von digitaler Gewalt die Möglichkeit..., ...Zuverlässigkeit und Stärkung der digitalen Infrastruktur, IT-Sicherheit...
    • Angegeben von: Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Der Einsatz für Grund- und Menschenrechte ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Der Einsatz gegen jegliche Form verbotener Diskriminierung ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die Stärkung der Demokratie und der diskriminierungsfreien demokratischen Teilhabe. Das setzt voraus, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen haben und staatliche Entscheidungen überprüfbar sind. Auch Beratungsangebote für betroffene Personen von digitaler Gewalt sollten mit aufgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5823 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
    • Angegeben von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
    • Beschreibung: ECPAT Deutschland e.V. fordert die neue Bundesregierung auf, Kinderrechte konsequent umzusetzen und zu stärken, um den Schutz, die Identifikation, die Befähigung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Der Koalitionsvertrag legt die Grundlage und Prioritäten für die kommende Legislaturperiode. Daher sollten folgende zentrale Forderungen berücksichtigt werden: 1. Schutz vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum 2. Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung zum Nachteil Minderjähriger 3. Internationale Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen 4. Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen 5. Verbindliche Kinderschutzkonzepte
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 19.04.2026
    • Beschreibung: Der vzbv setzt sich für eine striktere Regulierung von Online-Plattformen und gegen pauschale Zugangsbeschränkungen ein, um Minderjährige besser zu schützen und ihre digitale Teilhabe zu gewährleisten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Digitale Teilhabe und Schutz ..., ...Minderjährigen bei der Nutzung digitaler Dienste 11. März 2026..., ...Bundesverband e.V. 2 | 14 Digitale Teilhabe und Schutz von..., ................ 4 IV. Digitale Dienste sicher gestalten..., ...und jugendfreundliche digitale Dienste ................, ... Bundesverband e.V. Digitale Teilhabe und Schutz von..., ...und Jugendliche nutzen digitale Dienste täglich, um sich..., ...auszudrücken und an der digitalen Welt teilzuhaben. Doch..., ...Handbook of Adolescent Digital Media Use and Mental ..., ... Bundesverband e.V. Digitale Teilhabe und Schutz von..., ...selbstbestimmt an der digitalen Welt teilhaben. Damit..., ... Bundesverband e.V. Digitale Teilhabe und Schutz von..., ...zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum auszugestalten. IV. Digitale Dienste sicher gestalten..., ... pauschal verbieten Digitale Anwendungen sind für ..., ... Kinder ein Recht auf digitale Teilhabe haben und ..., ... Bundesverband e.V. Digitale Teilhabe und Schutz von..., ... unterstreichen, dass digitale Räume nicht nur Risiken..., ...Belästigung und sexualisierte Gewalt dar. Anbieter digitaler..., ...Kamera und Mikrofon in digitalen Diensten und Apps ...
    • Angegeben von: Eckiger Tisch e.V. am 23.09.2024
    • Beschreibung: Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. Der Verein unterstützt das Gesetzesvorhaben und insbesondere die Verankerung von UBSKM, Betroffenenrat und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Optimierungspotenzial wird insbesondere dahingehend gesehen, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe für Betroffene sowie das Themenfeld Aufarbeitung im Gesetzesvorhaben zu stärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strukturen ge-gen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen ..., ...den Schutz vor sexueller Gewalt zu verbessern und zugleich..., ...Der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...sind tangiert. Die Digitalpolitik wird immer wichtiger..., ... neue Formen sexueller Gewalt sowie auf datenschutzrechtliche..., ...Herausforderungen im Kampf gegen Gewalt und Missbrauch. Von daher..., ...einer jeden von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...in den Blick. Sexuelle Gewalt ist zwar individuelles..., ...war, mit der erfahrenen Gewalt umgegangen ist. Aufarbeitung..., ...Aufarbeitung der jeweiligen Gewaltgeschichte von Kirchen, Heimen..., ...Jugendlichen vor sexueller Gewalt versagt wurde, arbeitet..., ...Betroffenen be-richteten Gewalterfahrungen verhalten haben...., ...über stattgefundene Gewalthandlungen aussehen sollten...., ...Folgen von sexueller Gewalterfahrung bietet. Dieser „Fonds..., ...die Opfer von sexueller Gewalt in institutionellen Kontex-ten..., ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 19.03.2024
    • Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass neben der Strafverfolgung auch Maßnahmen der Information und Aufklärung, Prävention sowie des Kinderschutzes notwendig sind, um Minderjährige vor sexualisierter Gewalt zu schützen und der Entstehung von Bildmaterial mit Inhalten sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige vorzubeugen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10540 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Inhalten sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...jedweder Form sexualisierter Gewalt muss höchste Priorität..., ...Gesellschaft haben. Gewalterfahrungen können für Kinder..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt werden, wenn Nacktaufnahmen..., ...Cybergrooming“) oder über digitale Bildbearbeitung gefälschte..., ...Inhalten sexualisierter Gewalt sowie bildbasierte sexualisierte Gewalt erleben Opfer als extrem..., ...entsprechendem Bildmaterial im digitalen Raum die Aufnahmen immer..., ...bildbasierte sexualisierte Gewalt aufgeklärt werden. Dazu..., ...sie von sexualisierter Gewalt bedroht sind oder diese..., ...Bildmaterial sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige sowie..., ...Bildmaterial mit sexualisierter Gewalt den zuständigen Behörden..., ...Für Opfer sexualisierter Gewalt müssen niedrigschwellige..., ...Online-Bildmaterial mit sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige muss..., ...Gefahren sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige im...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einleitung: Gewaltschutz kostet Geld und rettet..., ...anderen Nahbeziehungen Gewalt erleben. Seit fast 50 ..., ...Leistungen“ oder die von Gewalt Betroffenen selbst werden..., ...genommen. Der Schutz vor Gewalt ist keine Sozialleistung. Der Schutz vor Gewalt ist keine freiwillige ..., ... zum Thema „Schutz vor Gewalt“ zu lesen: „Wir werden..., ...politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre..., ...Regelfinanzierung.“ Gewaltschutz kostet Geld Leider..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt“ der Firma Kienbaum, die..., ... und im geplanten Gewalthilfegesetz ab 2025 für den ..., ...geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt ..., .... „Häuslichen Gewalt“ sollte hier nicht beschränkt werden auf Gewalt durch Personen aus dem..., ...familiären Umfeld, Partnerschaftsgewalt oder Gewalt durch..., ...und anderen Formen von (digitaler) Gewalt hier auch mitgedacht..., ... beispielsweise der gewalttätige Partner die Gewaltgefährdung..., ...wieder den von Gewalt betroffenen Müttern, sich..., ..., dass Gewalt ein individuelles Problem...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Beschreibung: Der djb nimmt die aktuellen politischen Entwicklungen zum Anlass, seine Wahlforderungen für die anstehende Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Zu den zentralen Forderungen des djb gehören der umfassende Gewaltschutz für Frauen, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschlossene Schritte zur ökonomischen Gleichberechtigung. Der djb fordert umfassende Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz zu gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... aktualisieren. 1. Gewaltschutz a) Gewaltschutz im..., ...Betroffenen von häuslicher Gewalt, deren Aufenthaltstitel..., ...Istanbul-Konvention). b) Schutz vor digitaler Gewalt Im digitalen..., ...stärkere Gesetzgebung gegen digitale Gewalt und die zügige..., ... Gewalt hin, etwa im Bereich der..., ...sexualisierten bildbasierten Gewalt[4]. Mit der EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ...strafrechtlichen Erfassung von digitaler Gewalt verpflichtet,..., ...auch sexualisierter und digitaler Gewalt, beinhalten.[..., ...und Art. 36 EU-Gewaltschutzrichtlinie gerecht werden. f) Gewaltprävention Neben einer Bekämpfung..., ...Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ein, das einen ..., ... Gewalt oder von Wiederholungsdelikten..., ..., sodass Gewaltkreisläufe langfristig durchbrochen..., ... Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. erfolgen, wobei es..., ...16, Art. 19 EU-Gewaltschutzrichtlinie gerecht werden..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt Der djb setzt sich ..., ...als auch die EU-Gewaltschutzrichtlinie (Art. 34, 35 EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ...werden kann oder ob sich digitale Gewalt und digitale Diskriminierungsphänomene in Form des Digital Gender Gap und des Gender..., ... Digital- und Datenpolitik weist...
Nach oben blättern