Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (492)
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 18.09.2025
- Beschreibung: Drucksachennummer: 380/25. Der Entwurf schafft entsprechend mit § 113 Abs. 1 Nr. 9 GWB eine Ermächtigungsgrundlage für die BuReg zum Erlass einer Rechtsverordnung, um verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung festlegen zu können und so Leitmärkte zu entwickeln. Von Bedeutung ist, zu gewährleisten, dass von der gesetzlich verankerten Ermächtigung zeitnah Gebrauch gemacht wird; dass die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung daran geknüpft wird, dass die dafür verwendeten emissionsarmen Grundstoffe in Deutschland und der EU produziert werden und dass schließlich die Beschaffung klimafreundlicher Leistung aus heimischer Produktion in Deutschland und der EU verbindlich in geltendes Recht auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene überführt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gesetzliche Ergänzung des § 97 GWB derzeit nicht vorgesehen..., ...Umsetzung über § 113 Abs. 1 GWB als Erweiterung der Verordnungsermächtigung erfolgen. § 113 Abs. 1 GWB wird wie folgt um die Nrn..., ...Zuschlagskriterien aus § 97 Abs. 3 GWB wird durch die Rechtsverordnung..., ...Regelungen, insbesondere § 97 GWB, reichen zur Unterstützung...
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Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
Aktiv vom 13.12.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
- Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
Aktiv vom 23.06.2025 bis 21.07.2026
- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
Aktiv vom 02.12.2024 bis 13.07.2026
- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
- Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
Aktiv vom 17.12.2024 bis 21.07.2026
- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Aus Sicht des bvse e.V. und der mittelständisch geprägten Entsorgungswirtschaft begegnen einzelne vorgesehene Änderungen erheblichen wettbewerbspolitischen Bedenken. Insbesondere die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Fusionskontrolle bergen die Gefahr einer weiteren Marktverengung zulasten mittelständischer Unternehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Allgemeinen Der Entwurf der 12. GWB-Novelle enthält grundsätzlich..., ... im Einzelnen: I. § 35 GWB: Erhöhung der Umsatzschwellenwerte..., ...rechtfertigen. II. § 39 Abs. 8 GWB Den vorgesehenen Wegfall...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
- Beschreibung: Bitkom fordert eine weitere Anhebung der Umsatzschwellen, vor allem die zweite Inlandsumsatzschwelle sollte ambitionierter angehoben werden. Die Erweiterung der Transaktionswertschwelle sollte dahingehend überarbeitet werden, die mit der aktuellen Formulierung einhergehende Rechtsunsicherheit zu minimieren. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass die vorgesehenen Entlastungs- und Beschleunigungsmaßnahmen nicht zu Schutzlücken – insbesondere in digitalen Märkten – führen und eine effektive Fusionskontrolle gewährleistet bleibt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Referentenentwurf zum Vergabetransformationsrecht.
Aktiv vom 31.10.2024 bis 04.11.2025
- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 31.10.2024
- Beschreibung: Verbesserungen im Referentenentwurf zum Vergaberecht, insbesondere bei der Stärkung von Eigenerklärungen und die vereinfachten Nachweispflichten in der Eignungsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..., um die Terminologie in GWB, SektVO zu korrigieren...., ... Auftraggeber gem. § 99 GWB gemeint, siehe § 98 GWB..., ...ein Beispiel von vielen in GWB und SektVO. Teilweise ..., ... 1 Nr. 2b § 97 Abs. 4 GWB Die gewonnene Flexibilität..., ...Änderung des § 108 GWB zum Anlass zu nehmen, die..., ...nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB auszugleichen. 3 / 11 ..., ...sich lediglich auf § 138 GWB berufen können. § 138 Abs..., ... nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und die nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB in aller Regel in denselben..., ... Art. 1 Nr. 12 § 112a GWB Die Teilnahmebeschränkung..., ... GWB) und „Sektorenauftraggeber“ (§ 100 GWB) richtig zu verwenden. ..., ...1 Nr. 15 § 116 Abs. 3 GWB - Die Systematik des GWB..., ... Art. 1 Nr. 15 § 116 GWB Finanzdienstleistungen ..., ... gem. § 100 GWB einschlägig ist. Hier ..., ...1 Nr. 16 § 120a Abs.1 GWB Die Terminologie „auf ..., ...entsprechend § 134 Abs. 1 S. 1 GWB“ ist verfehlt. § 134 GWB..., ...1 Nr. 32 § 166 Abs. 1 GWB Der neu eingeschobene ..., ...§ 120a GWB geht nicht hervor, dass..., ... den Wortlaut des § 120a GWB....
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.03.2026
- Beschreibung: Um auf stark gestiegene und schwankende Kraftstoffpreise infolge der Iran-Krise zu reagieren, hat die Politik ein sog. Kraftstoffmaßnahmenpaket vorgeschlagen, der eine zeitliche Begrenzung von Preiserhöhungen sowie eine deutliche Ausweitung kartellrechtlicher Eingriffsbefugnisse vorsieht. Ziel des Entwurfs ist es, hohe Kraftstoffpreise in Krisenzeiten einzudämmen. en2x warnt vor systemfremder Preisregulierung, unklaren und unverhältnismäßigen Eingriffen sowie erheblichen Rechtsrisiken für die betroffenen Unternehmen und die gesamte Wirtschaft. Zentrales Anliegen von en2x ist, auf dauerhafte Preis- und Kostenkontrollen zu verzichten, bewährte kartellrechtliche Instrumente beizubehalten und Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz funktionsfähigen Wettbewerbs zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kostenkontrollklausel (§ 29a GWB-E) sollte die allgemeine..., ...Bußgeldandrohung nach § 81 GWB verzichtet werden. 3..., ...Wettbewerb schützen – § 32f GWB nicht überdehnen: en2x ..., ...“) Mit § 29a GWB-E soll eine verschärfte..., ... Energieaufsicht). § 29a GWB gälte neben den allgemeinen..., ...neu vorgeschlagene § 29a GWB würde eine sektorale Preis..., ...unterliegen (§ 20 Abs. 1 GWB). Der Begriff der relativen..., ...Zweitens übernimmt § 29a GWB-E das aus § 29 GWB (für..., ...anderen Märkten, § 29 Nr. 1 GWB); das kostenorientierte..., ... Verfahren nach § 32f GWB bieten ein Instrumentarium..., ... Fazit: en2x lehnt § 29a GWB in der vorgesehenen Form..., ...genannten Bedenken an § 29a GWB festhalten, fordert en2x..., ... Rechtsbegriffe in § 29a GWB zu präzisieren – sei es..., ... Strafandrohungen: § 29a GWB sollte aus § 81 Abs. 2 GWB (Bußgeldtatbestände) ausgenommen..., ...Eine Streichung aus § 81 GWB würde die drastischsten..., ... 32f Abs. 3 Satz 1 bis 6 GWB (“Abhilfemaßnahmen”) ..., ...mit Verfahren nach § 32f GWB gibt. Das Bundeskartellamt..., ... Schon bisher galt § 32f GWB – zu Recht – als “schwerer..., ... des neuen § 187 Abs. 13 GWB Die Übergangsvorschrift...