Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (229)
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie begrüßt, die Menschenhandelsstrafbestände neu zu systematisieren, um Probleme der Rechtsanwendung zu verringern. Kritisch bewertet wird die Neuregelung des § 179 StGB-E Zwangsprostitution, der aus dem sachlichen Zusammenhang des Menschenhandels herausgelöst und dem Sexualstrafrecht zugeordnet wird.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...es gemäß § 152 Abs. 2 StPO die Strafverfolgungsbehörden..., ...Zwar besteht mit § 154c StPO, der durch das Gesetz zur..., ...Jedoch schützt § 154c Abs. 2 StPO nur Opfer von Straftaten..., ...regelt § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO bzw. ist in § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO-E vorgesehen, dass dem..., ...ist. Gemäß § 397a Abs. 2 StPO ist zudem demjenigen Nebenkläger..., ...Zwar besteht mit § 154c StPO, der durch das Gesetz zur..., ...Jedoch schützt § 154c Abs. 2 StPO nur Opfer von Straftaten..., ...regelt § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO bzw. ist in § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO-E vorgesehen, dass dem..., ...ist. Gemäß § 397a Abs. 2 StPO ist zudem demjenigen Nebenkläger..., ...Neufassung des § 397a StPO dergestalt gesetzlich zu..., ...Neufassung des § 397a StPO dergestalt gesetzlich zu...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist zwar in § 152 Abs. 2 StPO legal definiert. Sowohl..., ...Sachverhalts behaftet ist (§ 160 StPO), sowie der Fehleranfälligkeit..., ...Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 StPO und der Einstellung von..., ...Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO und teilweise nach sonstigen..., ...Opportunitätsnormen nach §§ 153 ff StPO fast jedwede strafprozessuale...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 01.09.2025 bis 20.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ... StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit dem..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit der...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschlagnahmeschutz des § 97 StPO sollte sich nicht nur auf..., ...Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO in dem Sinne eng aus, dass..., ...nicht Beschuldigte i.S.d. StPO sind, läuft der Beschlagnahmeschutz..., ...Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO sollte i.S.d. Beschlagnahmeschutzes..., ...folgen (Anpassung des § 53 StPO). In § 56 Abs. 1 WPO wird..., ...53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO wird der Gleichstellung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 17.09.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münche ner Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... jedoch erweitert § 500 StPO den Anwendungsbereich des..., ...hervorzuheben ist § 500 StPO, der für das Strafprozessrecht..., ...im Anwendungsbereich der StPO personenbezogene Daten ..., ...Abs. 1) und soweit in der StPO nicht etwas anderes bestimmt..., ...ist. Daraus folgt, dass StPO und BDSG miteinander verschränkt..., ...Rechtsvorschriften in der StPO für das Strafverfahren ..., ...wollen. § 161 Abs. 3 Satz 1 StPO schränkt lediglich die ..., ...insofern neben § 161 Abs. 3 StPO treten, indem sie auch ...