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940 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (940)

    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.08.2025
    • Beschreibung: en2x begrüßt ausdrücklich das Ziel des Referentenentwurfs, die Übertragungsnetzentgelte durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro abzusenken. Für die Mineralölbranche sind Höhe und Verlässlichkeit der Stromsystemkosten, einschließlich der Übertragungsnetzentgelte, von zentraler Bedeutung für die globale Wettbewerbsfähigkeit. Aus unserer Sicht ist es daher entscheidend, dass die Entlastung nicht kurzfristig wirkt, sondern über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. en2x regt an, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konkret aufzeigt, in welchem Umfang der Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro das Übertragungsnetzentgelt tatsächlich senken wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ENTEGA AG am 25.08.2025
    • Beschreibung: Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im Energiewirtschaftsgesetz, um Investitionen in den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur über ein Amortisationskonto abzusichern und damit Verknüpfungen zum H2-Kernnetz zu ermöglichen (Projekt Rh2ein-Main Connect).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.08.2025
    • Beschreibung: Die Änderung des EnWG sieht einen Beibehalt der Gasspeicherumlage bis zum Ende diesen Jahres auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh vor. Aus Sicht der SWM wäre es sinnvoll, wenn die Gasspeicherumlage bereits vor Jahresablauf enden würde. Daher schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Reduzierung der Gasspeicherumlage auf 0 EUR/MWh, sobald der Kontostand des Gasspeicherumlagekontos auf ein Minus von 3,4 Mrd. Euro reduziert werden konnte, spätestens jedoch zum 1. November 2025 und somit frühzeitig in der Heizperiode 2025/2026. Bis dahin sollte die Gasspeicherumlage zur Entlastung des Gasspeicherumlagekontos auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh beibehalten werden. Vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Praktikable Rahmenbedingungen im EnWG

    Aktiv vom 11.08.2025 bis 12.02.2026

    • Angegeben von: Netze BW GmbH am 11.08.2025
    • Beschreibung: Die Netze BW engagiert sich für eine effiziente Umsetzung der Energiewende. Dabei setzt sie sich für eine praxisnahe und umsetzbare Ausgestaltung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein, um verzichtbare bürokratische Hürden zu vermeiden und die Transformation des Energiesystems bestmöglich zu unterstützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Green Planet Energy eG am 06.08.2025
    • Beschreibung: § 14c EnWG regelt die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen für Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen. Allerdings fehlt eine Spezifikation dieses Paragrafen, da eine eindeutige Regelung fehlt, dass die BNetzA hierfür tätig werden muss. Green Planet Energy setzt sich daher für eine Ausgestaltung dieses Paragrafen ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Abschaffung Gasspeicherumlage

    Aktiv vom 06.08.2025 bis 10.03.2026

    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 05.08.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 04.08.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 01.08.2025
    • Beschreibung: GEODE setzt sich im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Gasrichtlinie 2024/1788 in das EnWG dafür ein, dass die neuen Regelungen für Gas- und Wasserstoffnetzbetreiber praxistauglich, rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden. Dabei fordert GEODE die Einführung einer einheitlichen lokalen Transformationsplanung für Gasverteilernetze anstelle getrennter Stilllegungs- und Wasserstoffnetzpläne sowie die Ablehnung einer De-minimis-Ausnahme für kleine Netzbetreiber, um eine kohärente Regulierung und Gleichbehandlung sicherzustellen. Zudem spricht sich GEODE für eine Ergänzung der §§ 17 und 18 EnWG um zusätzliche Kündigungsgründe aus. Darüber hinaus fordert der Verband gezielte Fördermechanismen für den Aufbau von Wasserstoffverteilnetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.07.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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