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Gefundene Regelungsvorhaben (27.252)

    • Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
    • Beschreibung: Als Pendant zum Infrastrukturzukunftsgesetz hat das BMUKN einen Entwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur vorgelegt. Da mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz das Primat der Realkompensation entfällt, braucht es Rahmen, um Ausgleichsgelder wirksam „in die Fläche“ zu bringen. Leitidee ist eine „grüne Infrastruktur“ mit überragendem öffentlichem Interesse, etwa der bundesweite Biotopverbund. Im Entwurf zählen auch Flächen mit langfristiger natürlicher Dynamik dazu. Dies ist für die Wildnisziele der Bundesregierung zentral und darf nicht gestrichen werden. Ebenso wichtig ist die vorgesehene Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
    • Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
    • Beschreibung: Zur flächenwirksamen Umsetzung der EU Wiederherstellungsverordnung ist im Nationalen Wiederherstellungsplan die Wildnisentwicklung als bedeutsames Naturschutzkonzept zu verankern. Prozessschutzflächen sollten in allen Lebensräumen (Wälder, Moore, Auen, Gewässer) etabliert und vergrößert werden, um die natürliche Dynamik zuzulassen bzw. zu verstärken. Erforderlich sind die Umsetzung konkreter Maßnahmen wie Wiedervernässung und Flussrenaturierung sowie politische Maßnahmen wie die Stärkung bestehender Förderprogramme. Die Indikatorik und das darauf aufbauende Monitoring sind so auszurichten, dass die Effekte von Wildnisentwicklung auf die Wiederherstellung der Natur systematisch erfasst und bewertet werden.
    • Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
    • Beschreibung: Zur Stärkung der Wildnisentwicklung sind dazu förderliche Maßnahmen im 2. Aktionsplan der NBS fortzuführen bzw. neu aufzunehmen. Dazu gehört das Handlungsfeld Wildnis und Schutzgebiete im Rahmen des ANK konsequent umzusetzen und dauerhaft fortzuführen. Der Wildnisanteil in Großschutzgebieten ist gezielt zu erhöhen und Wildnisgebiete in den länderübergreifenden Biotopverbund zu integrieren. Bestehende Förderinstrumente (Wildnisfonds, KlimaWildnis) und Beratungsinstanzen (KlimaWildnisZentrale, KlimaWildnisBotschafter) sind zu verstetigen und auszubauen. Zudem sind rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere durch stärkere Verankerung des Prozessschutzes im BNatSchG, Reduktion finanzieller Belastungen und Anerkennung von Prozessschutz als Kompensationsmaßnahme.
    • Angegeben von: Engel & Völkers Holding GmbH am 22.06.2026
    • Beschreibung: In Bezug auf die Einführung der neuen Selbstständigkeit nach § 7 Absatz 5 SGB IV n.F. setzt sich Engel & Völkers gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie Bundestagsabgeordneten für Nachbesserungen ein, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Dies betrifft insbesondere Klarstellungen bzgl. der Kriterien Verlustrisiken und Gewinnchancen, Tragen unternehmertypischer Aufwendungen und werbendes Auftreten am Markt, die für betriebsmittelarme, digitale Tätigkeiten zu unbestimmt gefasst sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
    • Beschreibung: Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5439 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: : Haus & Grund Deutschland unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Nur so kann Klimaschutz im Gebäudebereich effektiv und effizient gelingen. Das zukünftige Gesetz ist so auszugestalten, dass die an Bestandsgebäude gerichteten Pflichten verhältnismäßig, zumutbar und tatsächlich erfüllbar sind. Die Anforderungen des Gesetzes müssen von jedem Eigentümer (ohne teure Zwischenlösungen) erfüllt werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass künftig eine klare Grenze zwischen dem Wirtschaftsstrafrecht (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) und der zivilrechtlich ausgestalteten Mietpreisbremse gezogen wird. Um unklare Rechtsfolgen und eine potenzielle Doppelbestrafung von Vermietern zu vermeiden, sollte gesetzlich klargestellt werden, dass in Gebieten, in denen eine Mietpreisbegrenzung auf Grundlage der Mietpreisbremse gilt, der Straftatbestand des § 5 WiStrG nicht zusätzlich Anwendung findet.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Das Ziel der politischen Interessenvertretung ist, dass die Mietpreisbremse abgeschafft wird. Nach Auffassung von Haus & Grund Deutschland schafft das Instrument keinen neuen Wohnraum und verstärkt den Nachfragedruck auf ohnehin angespannten Wohnungsmärkten. Damit verstärkt die Mietpreisbremse die Probleme für Wohnungssuchende satt sie zu lindern oder gar zu lösen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der Verband setzt sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ein. Die Indexmiete ist ein in der Praxis bewährtes, ausgewogenes Instrument zur langfristigen Wertsicherung von Mietverhältnissen. Sie gewährleistet Planbarkeit und Verlässlichkeit für beide Seiten – Mieter wie Vermieter – und hat sich besonders im Rahmen unbefristeter Mietverhältnisse als faire Grundlage erwiesen. Zugleich trägt sie dem Umstand Rechnung, dass Vermietung eine wirtschaftlich tragfähige Tätigkeit bleiben muss, wenn privates Kapital weiterhin zur Wohnraumschaffung beitragen soll.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der Verband sieht keinen Änderungsbedarf. Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierten Wohnraum. Ein Möblierungszuschlag wird in der Rechtsprechung und in der Praxis der Wohnungsunternehmen regelmäßig durch ein Abschreibungsmodell geltend gemacht. Wenn überhaupt, ist ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe des Abschreibungsbetrages der Möbel möglich, bedeutet aber einen massiven bürokratischen Aufwand insbesondere für vermietende Privatpersonen. Möblierte Vermietung muss für vermietende Privatpersonen ohne großen Aufwand möglich bleiben. Ansonsten drohen Marktverschiebungen (Verkauf von Möbeln oder Vermietung ohne Teilmöblierung, wie zum Beispiel Küchen).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die Schonfristregelung soll nach dem Willen der Koalition auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Diese Regelung kann und wird aus Sicht des Verbandes keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringen. Sie hilft Zahlungsunfähigen nicht, wohl aber Zahlungsunwilligen. Schutz vor einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzug bietet der Sozialstaat. Jeder Bürger hat – je nach Lage – Anspruch auf staatliche Unterstützung, um den Verlust der Wohnung zu verhindern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Um den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen voranzutreiben und um für möglichst viele Wohngebäude eine bezahlbare erneuerbare Wärmeversorgung anzubieten, müssen aus Sicht des Verbandes die Regelungen im Mietrecht sowie die Wärmelieferverordnung praxisgerecht ausgestaltet werden. Bislang ist der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz bei Häusern mit vermieteten Wohnungen keine Option, da die Betriebskosten im Vergleich zur bisherigen Heizung nicht steigen dürfen. Dies lässt sich in der Praxis jedoch nicht umsetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund setzt sich zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen dafür ein, dass die Begrenzung der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) an die Baukostenentwicklung angepasst wird, indem die Kappungsgrenzen auf 3 bzw. 4 €/m² erhöht, jährlich dynamisch an den Baukostenindex gekoppelt werden und die gesonderte Regelung für den Heizungsaustausch i. H. v. 0,50 €/m² entfällt. Die vereinbarte Verdopplung der Wertgrenze auf 20.000 Euro im Rahmen von Kleinmodernisierungen würde verpuffen, würden die Kappungsgrenzen unverändert beibehalten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Kosten für die energetische Modernisierung einer Wohnimmobilie direkt von der Erbschaftsteuerschuld abgezogen werden können. So kann verhindert werden, dass sich Erben für den Verkauf bzw. die Aufgabe der Vermietung entscheiden müssen. Die Erbschaftsteuer-Entlastung motiviert zu energetischer Modernisierung und trägt dazu bei, vermietende Privateigentümer im Markt zu halten und die für den deutschen Mietmarkt prägende Anbieter- und Angebotsvielfalt zu erhalten. Zugleich trägt diese Lösung zur schnelleren Erreichung der Klimaziele bei.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die preiswerte Vermietung sowie Modernisierungsmaßnahmen sollten nicht länger bestraft, sondern steuerlich wirksam gefördert werden. Dies würde durch die vollständige Abschaffung der Werbungskosten-Kürzung erreicht – und zwar für jede Vermietung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete durch vermietende Privatpersonen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund lehnt die Einführung eines an die Mietpreisbremse anknüpfenden Bußgeldtatbestandes grundsätzlich ab. Sollte dies politisch jedoch angestrebt werden, müssen konkrete ordnungsrechtliche und formalen Anforderungen für einen zivilrechtlichen Bußgeldtatbestand gelten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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