Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.616)
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der VÖB bringt sich mit Forderungen und Positionen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes ein, da viele VÖB-Mitgliedsinstitute in den Bundesländern als Bewilligungsstellen fungieren. In diesem Zusammenhang werden folgenden Forderungen erhoben: 1) Keine erneuten Fristverlängerungen für die Einreichung der Schlussabrechnungen. 2) Rasche Umsetzung bisheriger VÖB-Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfprozesse. 3) Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfprozesse. 4) Vermeidung neuer Anforderungen des Bundes, die die Prüfprozesse erschweren. 5) Unterstützung des Bundes bei Lösung für reduzierten Weiterbetrieb der Antragsplattform nach dem Jahr 2027.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der DiskE für eine VO (DSFinVBV) berücksichtigt die Besonderheiten der Bankbuchführung (z.B. Halbsatz-buchungsverfahren, Besonderheiten im Zahlungsverkehr, keine Debitoren/Kreditoreneinteilung, Sammelbuchungen etc.) nur unzureichend. Ziel unserer Bemühungen ist die Vereinbarkeit der VO-Vorgaben mit unseren IT-Systemen hinsichtlich der Bereitstellung und des Mappings von Daten im Rahmen der Außenprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr; Lockerung der Vollständigkeitsanforderungen für die Angaben nach § 45b EStG als Voraussetzung für die Ausstellung einer Kapitalertragsteuerbescheinigung; Wiedereinführung der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes aufgehobenen Exkulpationsmöglichkeit bei der Haftung für Kapitalertragsteuerbescheinigungen in § 45a EStG; Aufhebung der Vorgaben zur Ausstellung von Ersatzbescheinigungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung einer bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Bestehende gesetzliche Anforderungen sollen sinnvoll abgestimmt werden. Konkret sollten die Meldestrukturen nach der FASTER-RL und nach § 45b EStG so aufeinander abgestimmt werden, dass eine unterschiedliche IT-Umsetzung vermieden wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Vorschläge zur Ausgestaltung makroprudenzieller Instr. zur Begrenzung der Wohnimmobilienfinanzierung
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur strukturellen Ausgestaltung der makroprudenziellen Instrumente zur Begrenzung der Wohnimmobilienfinanzierung, unter besonderer Würdigung einkommensbasierter Instrumente und Begrenzung des Umsetzungsaufwandes für die Institute
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten „Altmittel“ durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anregung einer ausgewogenen Umsetzung der "EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" zum Schutz vor irreführender Umweltwerbung und somit Vermeidung eines zusätzlichen Vorab-Prüfungsverfahrens für Umweltwerbung im Rahmen der weiteren "EU-Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims-Richtlinie)".
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vermeidung v. Bürokratie-, Aufwand- u. Kostenerhöhung d. mgl. Regulierung zu nachrichtenlosen Konten
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie, Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit durch eine Regulierung zu nachrichtenlosen und/oder unbewegten Konten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz in einer für den Handel und die Abwicklung von Wertpapieren rechtlich und praktisch sinnvollen Weise gestalten. Dazu kann u.a. die Änderung von Art. 3 (2) CSDR im Zusammenhang mit Wertpapieren, die unter Nutzung von DLT gehandelt werden, zählen (keine zwingende Einbuchung beim CSD, Notenbankfähigkeit).
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es den Forderungen der deutschen Wirtschaft zur weiteren Regulierung von künstlicher Intelligenz und zur Umsetzung der KI-Verordnung der Eu auf nationaler Ebene frühzeitig Gehör zu verschaffen. Konkrete Ziele sind: 1.) Definition von KI schärfen, 2.) Risikodefinition unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes rechtssicher präzisieren, 3.) Doppelregulierung vermeiden, 4.) Einheitlichkeit und Harmonisierung der Regulierung in Europa sicherstellen, 5.) Angemessene Governance-Struktur gewährleisten, 6.) Aufbau einer europäischen Governance sicherstellen, 7.) praxisnahe Leitlinien für die Anwendung der KI-Verordnung erstellen, 8.) Schutz von Urheberrechten auch in den Verhaltenskodizes gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):