Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (79)
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Bei der Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterscheiden sich die Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer. Während bei Arbeitnehmern ausschließlich der Bruttolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit als Bemessungsgrundlage herangezogen wird und der Arbeitgeber die Beiträge zur Hälfte übernimmt, werden bei Selbständigen sämtliche Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Zudem müssen Selbständige die Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Beitragsermäßigungen, wie sie für geringverdienende Arbeitnehmer im Übergangsbereich bei einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro vorgesehen sind, gelten für Selbständige nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Abschaffung der normativen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich (Sektoren), insbesondere mit Blick auf Zulassung zur Leistungserbringung, Planung, Leistungen und Vergütung Stärkung des Austausches und der Kooperation zwischen Fachärztinnen und Fachärzten in der Praxis mit Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus sowie mit anderen Gesundheits- und Heilberufen im Sinne einer patienten-zentrierten, Sektorengrenzen unabhängigen Versorgung Flexibilisierung der zeitgleichen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten in beiden Versorgungsbereichen und insbesondere Stärkung des Belegarztwesens und der Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Krankenhaus insgesamt neben der eigenen Niederlassung.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der normativen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich (Sektoren), insbesondere mit Blick auf Zulassung zur Leistungserbringung, Planung, Leistungen und Vergütung Stärkung des Austausches und der Kooperation zwischen Fachärztinnen und Fachärzten in der Praxis mit Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus sowie mit anderen Gesundheits- und Heilberufen im Sinne einer patienten-zentrierten, Sektorengrenzen unabhängigen Versorgung Flexibilisierung der zeitgleichen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten in beiden Versorgungsbereichen und insbesondere Stärkung des Belegarztwesens und der Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Krankenhaus insgesamt neben der eigenen Niederlassung
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der normativen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich (Sektoren), insbesondere mit Blick auf Zulassung zur Leistungserbringung, Planung, Leistungen und Vergütung. Stärkung des Austausches und der Kooperation zwischen Fachärztinnen und Fachärzten in der Praxis mit Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus sowie mit anderen Gesundheits- und Heilberufen im Sinne einer patientenzentrierten, Sektorengrenzen- unabhängigen Versorgung. Flexibilisierung der zeitgleichen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten in beiden Versorgungsbereichen und insbesondere Stärkung des Belegarztwesens und der Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Krankenhaus insgesamt neben der eigenen Niederlassung.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 06.06.2025
- Beschreibung: Eine krisenresistente und vernetzte Public-Health-Struktur durch ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) Eine nachhaltige Präventionspolitik durch verhaltenspräventive Maßnahmen und verhältnispräventive Settingansätze in allen Politikfeldern Steuerungs- und Lenkungsmaßnahmen in den Bereichen Ernährung, Alkohol und schädliche Genussmittel Überführung von Steuereinnahmen auf schädliche Genussmittel und Alkohol in den Gesundheitsfond Klärung neuer Finanzierungsverantwortungen außerhalb der GKV Bedeutung von BGF stärken und konsequent umsetzen
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf zum BEG IV wird unterstützt und muss um weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt werden. Die Verfahrensgestaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von einer Holschuld der Arbeitgeber zu einer Bringschuld der Krankenkassen umgekehrt werden. Abschaffung der Schriftform im Nachweisgesetz für alle Betriebe. Einführung einer Bagatellgrenze für die Belegausgabepflicht. Rechtsanspruch auf verbindliche Auskunft durch Finanzbehörden einführen. Ausnahme für Kleinbetriebe von der Bestellungspflicht von Abfallbeauftragten. Streichung der Anzeigepflicht für nicht gewerbsmäßige Transporte ungefährlicher Abfälle. Berücksichtigung der geänderten Geringfügigkeitsschwelle auch im Künstlersozialversicherungsgesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 24.06.2024
- Beschreibung: Die INSM möchte über Bürokratieentlastungsgesetz IV einen spürbaren Bürokratieabbau für Bürger und Wirtschaft erreichen. Konkret soll der Bürokratische Erfüllungsaufwand drastisch sinken. Alle Forderungen der INSM zum Bürokratieabbau sind transparent vorzufinden: https://www.insm.de/fileadmin/insm-dms/downloads/2023-12-12_Positionspapier_Politische_Forderungen_zum_Bu__rokratieabbau_2.pdf
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):