Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (137)
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende mit ho-her Akzeptanz in der Bevölkerung ein. Der BDEW fordert die Stärkung der Transparenz im Fernwärmemarkt, u.a. durch die Preistransparenz-Plattform für Wärmenetze, und fordert, Wettbewerbsregeln so auszugestalten, dass sowohl Klimaziele als auch wirtschaftliche Zumutbarkeit gewährleistet bleiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), der kartellrechtlichen..., ...Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV und hat dazu auch ..., ...Einführung des § 24a AVBFernwärmeV-E im Zuge der aktuellen..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV erkannt, wonach dem..., ... eine Ergänzung der AVBFernwärmeV notwendig, damit solche..., ...Missbrauchsaufsicht Die AVBFernwärmeV bildet die wesentliche..., ...aktuellen Novelle der AVBFernwärmeV für Gebäudenetze und..., ... die Regelungen der AVBFernwärmeV gewährleistet. Es ..., ...Regelung des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV. Die Bildung der ..., ...Einhaltung der Vorgaben der AVBFernwärmeV prüfen. 5.2 Einfluss..., ...in den Vorgaben der AVBFernwärmeV dazu keine genauen..., ...Regelung des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV zu messen ist und ..., ...Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV resultieren aus den..., ...wurden, enthält nur die AVBFernwärmeV eine derartige Normierung..., ...Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV zu messen, was, wie..., ... Aktualisierung der AVBFernwärmeV oder der Prüfung ..., ...begrüßen. Im Rahmen der AVBFernwärmeV-Novelle sind unter..., ...seiner Stellungnahme zur AVBFernwärmeV. Eine wesentliche..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV die Plattform mit ..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV bei der Ausgestaltung...
-
- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
- Beschreibung: Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) auch der § 556c BGB..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV vom 25.07.2024 Anlage..., ... bestehen durch die AVBFernwärmeV weitreichende Vertragsgestaltungsmöglichkeiten..., ...für eine Reform der AVBFernwärmeV im Jahr 2024 durch..., ... für die Reform der AVBFernwärmeV vom 19.08.2024 (Link..., ...zivilrechtlichen Durchsetzung der AVBFernwärmeV. Darunter befanden..., ... 4 Satz 1 und 2 der AVBFernwärmeV entsprechen. Damit..., ... Leerstellen in der AVBFernwärmeV und der WärmeLV in..., ...eine deutlich über die AVBFernwärmeV hinausgehende Vertragslaufzeit..., ...nach § 1 Abs. 3 der AVBFernwärmeV möglich, wenn beide..., ...über die Vorgaben der AVBFernwärmeV mit einer Erstvertragslaufzeit..., ...Vorschläge des Entwurfs der AVBFernwärmeV vom 28.11.2024 angeknüpft..., ...Vorschlägen der Entwürfe der AVBFernwärmeV aus dem Jahr 2024 ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrifizierung ist der Schlüssel für eine sichere und kostengünstige Energiewende im Wärmesektor. Neben dem Ausstieg aus Öl und Gas ermöglicht sie ein hohes Maß an Flexibilität im Stromsystem. Bei einem wachsenden Anteil an Photovoltaik und Windenergie werden flexible Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen immer wichtiger, um den Strombedarf zuverlässig zu decken und die Stromkosten für alle zu senken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betracht zieht, dass die AVBFernwärmeV seit Inkrafttreten..., ...Novellierungsentwurf des BMWK zur AVBFernwärmeV, der in vielen Bereichen..., ...bne | Stellungnahme AVBFernwärmeV | Seite 2 Wärmeerzeugungstechnologien..., ...bne | Stellungnahme AVBFernwärmeV | Seite 3 Zu § 24..., ...bne | Stellungnahme AVBFernwärmeV | Seite 4 wechselt...
-
- Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 04.06.2024
- Beschreibung: Unsere Stellungnahme zur AVB Fernwärme adressierte die Notwendigkeit eines transparenten Verfahrens und die Beseitigung zentraler Hindernisse im Bereich leitungsgebundener Wärmeversorgung. Wir haben dabei konkrete Hemmnisse identifiziert und Lösungsvorschläge eingebracht, um die Effizienz und Akzeptanz zu erhöhen. Mit dieser Stellungnahme möchten wir dazu beitragen, den Ausbau und die Nutzung von Fernwärme als klimaschonende Technologie voranzutreiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist jetzt notwendig..., ...Sonderregelungen gemäß § 1 AVBFernwärmeV zu ermöglichen. Dieser..., ...abzusichern, sollte § 3 AVBFernwärmeV so angepasst werden..., ... In § 1, Abs. 3 der AVBFernwärmeV ist die Möglichkeit..., ...können: § 32, 1 der AVBFernwärmeV führt aus, dass die..., ...Refe-rentenentwurf § 1, Abs. 3 der AVBFernwärmeV ist ausgeführt, dass..., ...zukünftigen Wirkbereich der AVBFernwärmeV, kurze Vertragslaufzeiten..., ...Verbindung mit § 32 AVBFernwärmeV): Um die leitungsgebundene..., ... 3 Abs. 1 und 2 der AVBFernwärmeV sieht vor, dass Fernwärmeunternehmen..., ...Situation: § 24 der AVBFernwärmeV regelt Preisänderungsklauseln..., ...: § 1a, Abs. 3 der AVBFernwärmeV regelt, dass die Wirkung..., ...Inkrafttreten der neuen AVBFernwärmeV den Prozess zur Ent-wicklung...
-
- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen..., ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
-
- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen..., ...von 65 % EE durch die AVBFernwärmeV abdecken • Verteilnetzbetreiber..., ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
-
- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
- Beschreibung: Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
-
- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
- Beschreibung: Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anlagentechnik weiter. AVBFernwärmeV Investitionsklima..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
-
- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
- Beschreibung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...