Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (217)
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Änderung Stromsteuer für private Haushalte und Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hat insbesonde-re § 10 StromStG tangiert. Die Hauptzollämter...
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Entfristung der beschlossenen Stromsteuersenkung mit dem europäischen Mindeststeuersatz frühzeitig auf den Weg zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...betrieblichen Verwendung (§9b StromStG) von 5,13 Euro /MWh auf...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerentlastung nach § 9b Abs. 2 StromStG für die Betriebe des ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG, erfolgen. Um den Wirtschaftsstandort..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG-E) um Biomasse mit nachgewiesener..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG abgesehen werden, soweit...
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 24.06.2024
- Beschreibung: Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen -
BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken -
BT-Drs. 21/1587
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/570 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) - b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1150 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Elektroladepunkten gemäß § 5a StromStG Wir halten es für sinnvoll..., ...Steuerschuldner im Sinne des StromStG ist. Dass Ladende insbesondere..., ...Forstwirtschaft gemäß § 9b StromStG Wir nehmen zur Kenntnis..., ...Forstwirtschaft gemäß § 9b StromStG künftig unbefristet und..., ...Elektroladepunkten nach § 5a StromStG begrüßen wir die flankierenden...
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Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.08.2025
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur Novelle StromStG 1 / 2 26.4.2024 Der ..., ...neu hinzukommenden §5a StromStG vorgeschlagenen Vereinfachungen..., ...Stellungnahme zur Novelle StromStG 2/2 2024.04.26 Ferner...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der neu angedachte § 5a StromStG hervorzuheben, der die..., ...Produzierenden Gewerbes gemäß § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ab..., ...werden. Da hier auf § 5a StromStG verwiesen wird, gilt ..., ...Letztverbraucher nach § 5a StromStG entnommene Strommengen...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Der VDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf stromsteuerrechtliche Hürden für Elektromobilität abbaut. Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid) bleibt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung bestehen, weshalb steuerrechtlicher Handlungsbedarf bleibt. Zudem sind Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff (H2) erforderlich: Um eine nachhaltige CO2-Reduktion im Güterverkehr nicht zu gefährden, sollte H2 unabhängig von der Verwendung von der Energiesteuer befreit werden, damit sich die H2-Motorentechnologie etablieren kann. Zur Unterstützung des Hochlaufs der E-Mobilität fordert der VDA außerdem die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG ist zu begrüßen. Darüber..., ...Produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG ist zu begrüßen. Darüber...
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.03.2026
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass auch der Öffentliche Personen- und Schienengüterverkehr bei der Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 berücksichtigt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromspeicherentlastungen in § 5 Abs. 4 StromStG oder § 21 EnFG aufgenommen...
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
- Beschreibung: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer..., ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung..., ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung...
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- Angegeben von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2026
- Beschreibung: Im Moment sieht die deutsche Gesetzgebung einen reine Förderung von erneuerbarem Wasserstoff durch verschiedene Instrumente vor. CO2-armer Wasserstoff, der als Unterstützer im Wasserstoffhochlauf wirken kann, wird dagegen nicht direkt in den Fördermechanismen berücksichtigt. Ziel ist eine gleichberechtigte Berücksichtigung von CO2-armen Wasserstoff im Förder- und Regulierungsrahmen zu erreichen, z.B. durch die Zulassung als Erfüllungsoption bei der THG - Quote ab 2031 und der technologieoffenen Einbeziehung bei Mechanismen der Risikominimierung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bank • §9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG, §25 EnFG, §118 EnWG ...