Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.650)
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- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Sachsen am 19.06.2026
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der KGS sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
- Beschreibung: Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Aurora Europe GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Teil des Gesetzentwurfes ist die Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten durch die GKV. Ziel ist es hier Alternativen zur Streichung zu finden, die Einsparungen ermöglichen, ohne Patient:innen von ihrer Therapie auszuschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arvato Systems Digital GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesetzliche Ausgestaltung der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen im Rahmen des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ziel des Regelungsvorhabens ist die verbindliche Verankerung des TI-Messengers als standardisierter Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Hierzu sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die Leistungserbringer und Krankenkassen zur Nutzung des TI-Messengers für definierte Kommunikationsprozesse verpflichten und eine einheitliche, interoperable digitale Kommunikation im Gesundheitswesen fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BeOne Medicines Germany am 17.06.2026
- Beschreibung: Die Rahmenbedingungen des AMNOG-Verfahrens sollten weiterentwickelt werden, um den medizinischen Fortschritt angemessen abzubilden und innovative Therapien zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Merck KGaA am 16.06.2026
- Beschreibung: Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betreffen uns. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Die digitalen Möglichkeiten müssen genutzt werden, um elektronische Heilmittelverordnungen zukünftig automatisch und vor Übermittlung an den Leistungserbringer zu prüfen. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass nur korrekt ausgestellte Verordnungen den Heilmittelerbringer erreichen dürfen und können. Bis dahin benötigt es bereits heute eine gesetzliche Regelung, die den Prüf- und Korrekturaufwand bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung deutlich reduziert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SNPC GmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den tragenden Säulen der deutschen Volkswirtschaft und sichert Wertschöpfung, Beschäftigung und Versorgungssicherheit. SNPC setzt sich dafür ein, die wirtschafts- und standortpolitischen Rahmenbedingungen für forschende und produzierende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft zu stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässliche Investitions- und Planungsbedingungen, der Erhalt von Produktions- und Forschungskapazitäten in Deutschland sowie wettbewerbsfähige regulatorische Bedingungen im europäischen Vergleich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 09.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Berlin und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Allein für die Berliner Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im kommenden Jahr auf 500 Millionen Euro.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 04.06.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):