Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (83)
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz; Unterstützung kommunaler MVZ und erleichterter Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche,
Aktiv vom 26.06.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich befürwortet der VdK die Versorgungsform des MVZ. Das Führen von MVZ in der Form einer GmbH bewertet der VdK hingegen kritisch. Die Entbudgetierung der Hausärzte im Allgemeinen befürwortet der VdK. Die Einführung eines Vetorechtes für die Patientenvertretung im G-BA lehnt der VdK ab. Stattdessen fordern wir die Einführung eines echten Stimmrechts für die Vertreterinnen und Vertreter der Patienten im G-BA, mindestens mit den Stimmen der GKV. Der VdK begrüßt die Erleichterungen bei der Hilfsmittelversorgung von Kindern mit Behinderungen und von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung, sieht hier aber noch weiteren Anpassungsbedarf. SPZ und MZEB sind flächendeckend nicht vorhand
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird vom Bundesministerium...
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
- Beschreibung: Der vdek unterstützt das Ziel der Apothekenreform, die Kompetenzen von Apotheker:innen bei pharmazeutischen Fragestellungen stärker in die Versorgung einzubinden. Er plädiert für eine ausgabenneutrale Ausgestaltung der Reform, die die Beitragszahlenden in der GKV nicht weiter belastet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband möchte sicherstellen, dass bei der geplanten Apothekenreform Wirtschaftlichkeit Priorität vor Verfahrenserleichterungen hat, dass bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen keine Unwirtschaftlichkeit entsteht, ebenso bei der geplanten Ermöglichung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Der AOK-Bundesverband sieht kritisch, dass Honorarvorschläge zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung teuer und nicht zielgenau sind. Entsprechend wird der geplante Auftrag an die Vertragspartner der Selbstverwaltung, künftig Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln, abgelehnt. Auch die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit für die Apotheken wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: STADAPHARM GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir plädieren für eine grundlegende Neuausrichtung der staatlichen Vorgaben zur Preisbildung bei generischen Arzneimitteln. Vorrangiges Ziel ist es, die bisherigen Mechanismen – darunter die Regeln für Rabattverträge, die Struktur der Festbetragsgruppen, der fehlende Inflationsausgleich sowie das bestehende Preismoratorium – kritisch zu überprüfen und zeitgemäß anzupassen. Ebenso sollte die verpflichtende Substitution biologischer Arzneimittel entfallen. Durch diese Reformen soll die zuverlässige Versorgung von Patientinnen und Patienten langfristig gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird vom Bundesministerium..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird vom Bundesministerium...
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- Angegeben von: Deutscher Apothekerverband e. V. am 11.03.2026
- Beschreibung: Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Themen Honorierung, Verhandlungslösung, Skonti-Regelung und Ahndungen bei Verstößen gegen das Boni-Verbot.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer) am 09.03.2026
- Beschreibung: Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Vertretungsmöglichkeiten, bei Impfungen, Testungen sowie pharmazeutischen Dienstleistungen, bei Dienstbereitschaft und Öffnungszeiten sowie bei den notwendigen Anforderungen an den Betrieb von Apotheken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 17.02.2026
- Beschreibung: Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere bezüglich der Honorierung, Vertretungsmöglichkeiten, Zweigapotheken sowie der notwendigen Anforderungen für den Betrieb von Apotheken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Veränderungen bei Vorgaben zur Apothekenstruktur (mehr Filialen/Zweigapotheken, Apothekenfilialen können von PTAs geleitet werden ohne dass ein Apotheker*in vor Ort sein muß), Einführung von Telepharmazie, Veränderung in der Apothekervergütung (nur Umverteilung zwischen Fixzuschlag und preisabhängigem Aufschlag und Rückführung des Krankenkassenabschlags auf das Niveau von vor 2023, Wiedereinführung von Skontiregelungen und künftige Honorarverhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband) . Wir wehren uns gegen das Vorhaben, dass Apotheken künftig auch betrieben werden dürfen, ohne dass ein Apotheker*in vor Ort ist, weil damit die Qualität der Arzneimittelversorgung maßgeblich beeinträchtigt wird. Keine Umverteilung anstelle einer Erhöhung des Honorars
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Referentenentwurf des BMG Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz ApoRG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 15.09.2025
- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 28.06.2024
- Beschreibung: Veränderungen des Fundaments der deutschen Vor-Ort-Apotheke/der Apothekenstruktur durch u.a. Apotheke ohne Apothker (keine permanente Anwesenheitspflicht einer Apothekerin/eines Apothekers, Filialen können durch PTA geführt werden), Veränderung der Apothekenvergütung, keine Honoraranhebung für chronisch unterfinanziertes System, Etablierung von Zweigapotheken, Einführung von Telepharmazie
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):