Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.650)
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- Angegeben von: Allianz Private Krankenversicherungs-AG am 17.06.2026
- Beschreibung: Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Nierenstiftung am 17.06.2026
- Beschreibung: Der Gemeinsame Bundesausschuss soll im Rahmen der Überprüfung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie und der DMP-Anforderungen-Richtlinie die Aufnahme eines ein Nierenscreenings mit eGFR und UACR insbesondere für Risikogruppen in beide Richtlinien prüfen und der Evidenz folgend umsetzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Forum for Evidence-Based Preventative Health (FEBPH) gGmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Das Forum for Evidence-Based Preventative Health setzt sich für eine Änderung des SGB V ein, um Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an standardisierte Evidenzkriterien (z.B. systematische Reviews) zu knüpfen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht unter Druck. Es bedarf nachhaltiger und ausgewogener Lösungen für kurz- bis langfristige Stabilität, die u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen über ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeld, langfristige Planbarkeit, nutzenbasierte Preisbildung und schnellen Zugang zu innovativen Therapien sicherstellt sowie langfristige Investitionen am Standort Deutschland ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: APOGEPHA Arzneimittel GmbH am 12.06.2026
- Beschreibung: Unsere Ziele der Interessenvertretung sind: (1) Rahmenbedingungen für die Entwicklung innovativer Arzneimittel, insb. neuer Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen, zu sichern und diese durch die Ausweitung des bestehenden Preismoratoriums nicht zu verschlechtern; Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Pharmamittelstandes (2) Verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen zu sichern und wirtschaftliche Risiken, insb. durch die Einführung des dynamischen Herstellerabschlags, zu minimieren (3) Geeignete Rahmenbedingungen zur Sicherung einer hochwertigen und verlässlichen Arzneimittelversorgung der Patienten zu schaffen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 09.06.2026
- Beschreibung: Eine nachhaltige Reform des Pflegebudgets ist nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen. Die Bezugnahme auf die PpUG ist abzulehnen, da sie ungeeignet als Qualitätskriterium für LG ist. Die PpUG gilt weiterhin und wird sanktioniert. Die Regelung im KHAG führt nur zu neuer Bürokratie, da der Medizinische Dienst nun zusätzlich die testierten PpUG-Jahresmeldungen zu prüfen hat. Es muss bei der Streichung im Gesetzentwurf bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
- Beschreibung: Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren (BamR) e.V. am 04.06.2026
- Beschreibung: Aufschiebung der Decklung auf die Veränderungsrate bis die Verträge auf Basis der verbindlichen Rahmenempfehlungen (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)) abgeschlossen sind.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI lehnt die Einführung von Rabattverträgen und Ausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung nach § 130e SGB V-E ab. Preis- und Ausschreibungslogiken des Generikamarktes dürfen nicht auf den Patentmarkt übertragen werden. Ziel ist der Erhalt der nutzenorientierten AMNOG-Preisbildung, der ärztlichen Therapiefreiheit, der Versorgungskontinuität, therapeutischer Vielfalt und eines einheitlichen Versorgungsstandards.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich für den Erhalt angemessener Vergütungsregeln für Digitale Gesundheitsanwendungen nach § 134 SGB V ein. Mengenbezogene Abschläge, zusätzliche Höchstbeträge und gesetzliche Auffang-Höchstbeträge werden abgelehnt. DiGA sind evidenzbasierte Medizinprodukte; ihre Vergütung muss Entwicklungs-, Evidenz-, Zulassungs-, Qualitäts- und Folgekosten berücksichtigen und darf erfolgreiche Versorgung nicht durch zusätzliche Abschläge sanktionieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):