Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.650)
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- Angegeben von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: Omnicare Holding GmbH am 19.03.2026
- Beschreibung: Wir prüfen bestehende Regelungen und alle neuen Regelungsvorhaben im Hinblick auf unsere Vision: Die bestmögliche, nachhaltige ambulante Versorgung onkologischer Patienten. Um unsere Vision und deren Umsetzung zu erreichen, engagieren wir uns im Hinblick auf entsprechende Regelungsvorhaben. Insbesondere sollten keine weiteren Beschränkungen oder gar ein Verbot zur Gründung und/oder zum Betrieb von medizinischen Versorgungszentren in der (Mit-)Inhaberschaft von nicht-ärztlichen Gesellschaftern erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Medizinische Versorgungszentren reformieren
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BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Buchner & Partner GmbH am 16.03.2026
- Beschreibung: Angestrebt wird die gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Verordnungen (Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege) zum Ausstellungszeitpunkt. Dies erfordert: (1) Harmonisierte KBV-Zertifizierung von Praxisverwaltungssystemen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, (2) verbindliche Bindung aller Krankenkassen an einheitliche GKV-SV-Vorgaben, (3) zentrale fachliche Validierung durch Fachdienste, (4) Orientierung am gematik-Fachkonzept HKP, (5) durchgängig digitale Prozesskette von Verordnung bis Abrechnung. Angestrebt werden Anpassungen im SGB V, in Heilmittelrichtlinien des G-BA sowie in gematik-Spezifikationen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 16.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für die gesetzliche Verankerung von Open-House-Verträgen als Regelform der Krankenkassenausschreibungen für Biosimilars ein. Damit würden alle politischen Anforderungen an eine Regelung für Krankenkassenausschreibungen erfüllt werden: höhere Einsparungen für die Krankenkassen, Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Erhalt des Biotechnologiestandortes Deutschland. Ohne gesetzliche Festlegung droht eine Entwicklung analog zum Generikamarkt mit zunehmender Anbieterreduktion und steigender Lieferengpassanfälligkeit. Aufgrund der komplexen und investitionsintensiven biotechnologischen Herstellung sind stabile und planbare Marktbedingungen im Biosimilarbereich besonders wichtig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 08.03.2026
- Beschreibung: Erleichterung der Abrechnungsdatenverarbeitung auf Leistungserbringerseite bei der Abrechnung von Verträgen nach §§ 73b und 140a SGB V, mindestens Klarstellung der Möglichkeit des Einsatzes weisungsgebundener Auftragsdatenverarbeiter, insbesondere Cloud-Dienstanbieter für Datenverarbeitung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sanitätshaus Aktuell AG am 26.02.2026
- Beschreibung: Da die Versorgungsberechtigung im Hilfsmittelbereich vom Abschluss von Verträgen abhängt, sind Sanitätshäuser angewiesen, mit nahezu 100 Krankenkassen in ca. 30 unterschiedlichen Produktbereichen Verträge abzuschließen. Die Verträge bestehen zum Teil aus mehreren 100 Seiten und zeichnen sich durch unterschiedliche Vorgaben in Bezug auf administrative Prozesse aus. Fehler bei der Umsetzung der vertraglich vorgegebenen administrativen Vorgaben und Formularen können eine Retaxierung zur Folge haben. Durch schlankere Verträge und kassenübergreifende Verwaltungsprozesse können erhebliche Kosten bei den Sanitätshäusern und Krankenkassen gespart werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
- Beschreibung: Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Physician Assistants (PAs) unter ärztlicher Aufsicht zur Übernahme medizinischer Aufgaben in klinischen Studien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 13.02.2026
- Beschreibung: Das E-Rezept für Digitale Gesundheitsanwendungen ist in Vorbereitung. Die Herstellerverbände schlagen eine praxistaugliche Lösung vor, die gesetzeskonform, nutzerfreundlich und technisch realisierbar ist und auf einer Multi-Kanal-Strategie für die Einlösung beruht. Zentrale Elemente dieser Lösung sind: Ergänzung der für Medikamente vorgesehenen Lösung PoPP (Proof of Patient Presence) für das DiGA-E-Rezept; Nutzung der etablierten Infrastruktur (85 % Reichweite) der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung mit NFC-fähigen Smartphones; Ermöglichen einer direkten Einlösung in der DiGA; Versorgung vor Abrechnung - die gematik wird zur neutralen Prüfstelle, aus dem bisherigen Freischaltcode der Kassen wird ein Abrechnungscode.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
- Beschreibung: Amgen setzt sich für den Erhalt der im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verankerten Sonderregelung für Orphan Drugs (§ 35a SGB V) ein. Sie gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit innovativer Therapien für seltene Erkrankungen in Deutschland. Forderungen nach einer vollständigen Gleichstellung mit dem regulären Nutzenbewertungsverfahren verkennen die besonderen Rahmenbedingungen im Bereich seltener Erkrankungen und gefährden die Versorgungslage.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
- Beschreibung: Deutschland ist das einzige Land in Europa, das die Erstattungspreise von Arzneimitteln veröffentlicht. Daraus ergeben sich Nachteile – etwa mit Blick auf eine Preisreferenzierung durch andere Staaten. Amgen setzt sich dafür ein, die im Medizinforschungsgesetz geschaffene Regelung zur Nicht-Listung des Erstattungsbetrags zu vereinfachen und auszuweiten. Die an sie geknüpften Bedingungen und Verpflichtungen sollten wegfallen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Amgen GmbH am 12.02.2026
- Beschreibung: Ein frühzeitiger Zugang zu innovativen Arzneimitteln ist für die Versorgung der Patientinnen und Patienten unerlässlich. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags führt zu Planungsunsicherheiten und kann den Markteintritt neuer Therapien verzögern. Amgen setzt sich daher dafür ein, die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Marktzugang wieder einzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BioNTech Europe GmbH am 09.02.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Nutzenbewertung und Erstattungsmechanismen für innovative Arzneimittel, insbesondere im Hinblick auf das AMNOG-Verfahren sowie Verbesserung des gesetzlichen Rahmens zur Anwendung individueller Erstattungsmodelle.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BioNTech SE am 09.02.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Nutzenbewertung und Erstattungsmechanismen für innovative Arzneimittel, insbesondere im Hinblick auf das AMNOG-Verfahren sowie Verbesserung des gesetzlichen Rahmens zur Anwendung individueller Erstattungsmodelle.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert, die besonderen Bedarfe älterer, multimorbider und vulnerabler Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung verbindlich zu berücksichtigen. Dazu sollen in allen Integrierten Notfallzentren feste Geriatrie-Einheiten mit klaren strukturellen, personellen und prozessualen Vorgaben eingerichtet und geriatrische Assessments sowie Geriatrie-adaptierte Räumlichkeiten vorgehalten werden. Übergangsweise soll geriatrische Expertise auch konsiliarisch oder telemedizinisch verfügbar sein. Zudem verlangt der Verband, die Geriatrie gesetzlich explizit als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ gleichrangig neben anderen Kernfächern zu benennen, um ihre systematische Einbindung bei Planung und Betrieb der Notfallzentren sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
- Beschreibung: Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 02.01.2026
- Beschreibung: Die patientenindividuelle Verblisterung von Arzneimitteln ist ein zentrales Instrument, um die Arzneimitteltherapiesicherheit – insbesondere bei älteren und multimorbiden Patientinnen und Patienten – nachhaltig zu verbessern. Pflegebedürftige Menschen, die oftmals eine Vielzahl von Arzneimitteln einnehmen müssen, profitieren nachweislich von der Versorgungsform individuell verblisterter Arzneimittel: Medikationsfehler werden reduziert, die Therapietreue steigt, Pflegekräfte werden entlastet und Krankenhauseinweisungen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen können vermieden werden. Betroffen sind ca 750.000 pflegebedürftige Patientinnen und Patienten in Deutschland. Die patientenindividuelle Verblisterung erfordert einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Kostenfreie Verhütung bezieht sich auf die Versorgung mit Verhütungsmitteln ohne Kosten für bestimmte Personengruppen in Deutschland. In Deutschland haben bestimmte Personengruppen das Recht auf eine kostenfreie Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, um ein faires Gleichgewicht in der sexuellen Gesundheit zu gewährleisten. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist wichtig, um finanzielle Hürden zu beseitigen und die gesundheitliche Selbstbestimmung zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Ziel des Entwurfs ist es vor allem, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik insgesamt zu stärken. Dies betrifft zum einen die Schaffung und Etablierung eines effektiven Steuerungsmodells für die Telematikinfrastruktur und zum anderen die Festlegung von klaren prozessbezogenen Verantwortlichkeiten. Hierdurch soll eine effiziente und beschleunigte Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen gewährleistet werden. Zur Wahrung von Stabilität und Funktionalität der Telematikinfrastruktur soll die Gesellschaft für Telematik zudem zukünftig eine Ende-zu-Ende-Betrachtung vornehmen und in definierten Fällen steuernd eingreifen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz GDAG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK weist mit ihrer Studie auf Handlungsbedarfe hin, wie die psychotherapeutische Versorgung in Psychiatrien verbessert werden sollte. In den Handlungsempfehlungen wirbt die BPtK für eine Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie durch eine Anpassung der Minutenwerte für Psychotherapie, die Umwandlung von stationären Behandlungskapazitäten in teilstationäre oder ambulante Angebote, den Abbau bürokratischer Pflichten und mehr Digitalisierung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gilead Sciences GmbH am 16.12.2025
- Beschreibung: Aufstellung und Ausstattung des Medizinischen Dienstes als verlässlicher Partner zur Schaffung von Transparenz und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Abbau bürokratischer Hürden bei der Prüfung innovativer Behandlungsmethoden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gilead Sciences GmbH am 16.12.2025
- Beschreibung: Schaffung moderner Vergütungsmodelle (EBM/DRG), die tatsächliche Versorgungsrealitäten abbilden. Zeitnahe und angemessene Erstattung von Companion Diagnostics und neuen Darreichungsformen. Vergütung von Anleitung, Monitoring und Unterstützung bei oralen Krebstherapien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Erhöhung der Impfquoten
Aktiv vom 16.12.2025 bis 03.07.2026
- Angegeben von: vaxxio am 16.12.2025
- Beschreibung: Erhöhung der Impfquoten, Verbesserung der Impfversorgung,
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk am 15.12.2025
- Beschreibung: Zur nachhaltigen Inanspruchnahme von § 23,24 und 40,41 SGB V wird vorab beraten und der Maßnahmenerfolg durch Nachsorgeangebote nachhaltig gesichert. Dies wird durch die Beratungsstellen gewährleistet, die keine ausreichende oder abgesicherte Finanzierungsstruktur haben. Hierzu muss das SGB V entsprechend angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht die Verarbeitung des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer (KVNR) durch an Medizinregistern und Forschungsvorhaben beteiligte Institutionen vor. Ein auf Grundlage der KVNR gebildetes Pseudonym soll die Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern mit Daten anderer Medizinregister und Daten weiterer Datenquellen ermöglichen. Diese anlassbezogene Forschungskennziffer soll auch für die zukünftige Datenzusammenführung nach Vorgabe der EHDS-Verordnung genutzt werden. Die Nutzung der Krankenversichertennummer ist für die gesetzliche Unfallversicherung weder möglich noch systemgerecht. Deshalb plädiert die DGUV für einen systemunabhängigen Identifikator und fordert eine eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zu digitalen Identitäten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 15.12.2025
- Beschreibung: Für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach § 1 Nr. 2 SGB VII, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen, ist es zwingend erforderlich, die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Reform der Notfallversorgung mit zu beachten und diese in die Steuerungsmaßnahmen durch das Rettungswesen sowie die neu einzurichtenden Integrierten Notfallzentren (§ 123 SGB V-E neu) und das Gesundheitsleitsystem (§ 133a SGB V-E neu) zu integrieren. Eine möglichst unmittelbare Identifizierung der Zuständigkeit stellt die adäquate Versorgung im Sinne aller Versicherten sicher und vermeidet unnötige Reibungsverluste sowie nachträgliche Zuständigkeitsklärung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):