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183 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (183)

    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Beschreibung: Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 wird..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sowie im EnWG und in der StromNEV) nicht ausdrücklich geregelt..., ...gleichermaßen nach § 10 StromNEV bei der Ermittlung der..., ...gemäß § 4 Abs. 2 und § 5 StromNEV als aufwandsgleiche Kostenpositionen..., ...Netzentgelte nach der StromNEV und Netzumlagen nach ..., ...EnFG. Auch für die § 19 StromNEV-Umlage bedarf es keiner..., ... § 19 Abs. 2 Satz 16 StromNEV auf eine entsprechende...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entgeltkalkulation nach StromNEV (bzw. künftigen Festlegungen..., ...Umlagesystem nach KWKG, EnWG und StromNEV ► Nach früherer Praxis..., ...Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich ► Zum 01.01.2023...
    • Angegeben von: Deutscher Verband der Hefeindustrie e.V. am 30.04.2025
    • Beschreibung: Die Belange der energieintensiven Ernährungsindustrie müssen bei Zukunftsfragen zur Energie- und Klimapolitik stärker in den Fokus rücken, um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa langfristig zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8566 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahren 2023 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 wird..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Angegeben von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 31.03.2025
    • Beschreibung: Der Gesetzentwurf soll die Grundlagen für ein unionsweites Emissionshandelssystem schaffen. Damit sollen auf kosteneffiziente Weise die Treibhausgasemissionen der einbezogenen Anlagen sowie des Luft- und Seeverkehrs verringert und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Der VGMS fordert, dass im Rahmen der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems gemäß BEHG in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1.1.2027 ein Carbon-Leakage Schutz verbindlich festgeschrieben werden muss. Eine alleinige Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, wie es der Gesetzesentwurf vom Oktober 2024 zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz derzeit vorsieht, wird der immensen Bedeutung dieses Schutzinstrumentes nicht gerecht und wird daher vom VGMS kritisiert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein zukünftiges Strommarktdesign das systemdienliche Potenzial von Flexibilitätsoptionen besser nutzbar macht. In einem Energiesystem, dass vorwiegend auf Direktelektrifizierung Erneuerbarer beruht, müssen Netze, haushaltsnahe Verbrauchseinrichtungen, industrielle Prozesse und Speichertechnologien optimal aufeinander abgestimmt sein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungen des § 19 Abs. 2 StromNEV wenig Anreize für netzdienliches..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) falsche Anreize. Die..., ...Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV beispielsweise die Ausweitung..., ...Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen, sollten...
    • Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Beschreibung: Der Wert von Flexibilität und Kapazität soll über eine entsprechende kapazitative Ausgestaltung von Netzentgelten bzw. Netzanschlussbedingungen und energiewirtschaftlich zielführende, zeitgerecht orientierte Bilanzkreisregelungen erhöht werden. Die Grünstrom-Eigenschaft soll – analog zum Stromnetz - nach der Speicherung erhalten bleiben. Zudem soll der Redispatch von Batteriespeichern, d.h. der Zugriff der Netzbetreiber auf diese Anlagen, klar geregelt und begrenzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...direkt nur der § 19 der StromNEV einschlägig ist (Kosten...
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