Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (185)
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- Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
- Beschreibung: Kreditinstitute mit weniger als 1.001 Mitarbeitenden sollten – analog zu der CSRD – vom Anwendungsbereich der Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen im Bereich Environmental, Social und Governance („ESG“) ausgenommen werden. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU („VSME“) sollte als Maximalanforderung für Nachhaltigkeitsberichte definiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Reform des europäischen Verbriefungsmarkts (Verbriefungsrichtlinie EU 2017/2402)
Aktiv vom 27.03.2025 bis 22.06.2026
- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
- Beschreibung: Eine Reform des europäischen Verbriefungsmarkts ist notwendig, um die Bankfinanzierung des Mittelstands zu stärken und so mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. Ziel ist eine Änderung der Verbriefungsrichtlinie EU 2017/2402.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Laut der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD müssen Einleger vor Eröffnung eines Kontos und danach einmal jährlich schriftlich über die Zugehörigkeit ihrer Bank zur gesetzlichen Einlagensicherung informiert werden. Die Information erfolgt jährlich auch ohne Anlass, d.h. ohne dass sich an dem grundsätzlichen Schutzniveau der Einlagensicherung etwas ändert. Daher löst die jährliche Einlagensicherungs-Information Unsicherheit darüber aus, ob sich der Schutzumfang der Einlagen geändert hat. Deshalb ist unser Ziel die jährliche Einlagensicherungs-Information abzuschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute, hilfsweise Anhebung der Meldegrenze sowie gewisse Erleichterungen zum Meldeumfang
Aktiv vom 17.09.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Factoring-Verband e.V. am 17.09.2024
- Beschreibung: Mit dem ZuFinG II wird u.a. die Verschlankung bankaufsichtlicher Vorgaben angestrebt. Hierzu gehören auch Änderungen im Millionenkreditmeldewesen, insbesondere die Anhebung der Meldegrenze auf 2 Mio. Euro. Der Deutsche Factoring-Verband e.V. begrüßt einerseits diese angestrebte Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben, spricht sich indes primär für die Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute aus, und befürwortet hilfsweise die Anhebung der v.g. Meldegrenze in § 14 KWG sowie die im Entwurf des ZuFinG II vorgeschlagenen Erleichterungen zum Meldeumfang durch Änderungen der GroMiKV.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz) / In neuer Legislaturperiode Regelungsvorhaben nun enthalten in Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Stärkung der Innovations- und Sicherheitsstandards im Zahlungsverkehr; werben für umsetzbare und praxistaugliche Regulierung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Institute u.a. durch vernünftige Ausgestaltung der Clearing- und sonstigen Risikominderungspflichten; Vereinheitlichung des kapitalmarktrechtlichen Meldewesens.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge mit Lösungsmöglichkeiten für etwaige zukünftige Regulierungsvorhaben, die es Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die als EU-Zweigniederlassungen organisiert sind, ermöglichen, Kryptowertpapierregisterführungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Rücknahme von Kryptofondsanteilen nach § 3 KryptoFAV zu erbringen. Vor dem Hintergrund, dass EU-Zweigniederlassungen aufgrund ihrer Organisationsform keine eigenständige Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung nach KWG erhalten können, sollte eine Lösung gefunden werden, die diese Marktteilnehmer im Vergleich zu Marktteilnehmern mit Sitz in Deutschland nicht diskriminiert. Hierzu fasst der VAB die vier Ansätze zusammen, die in der Diskussion sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Plausibilisierung, ob doppelte Betroffenheit geldwäscherechtlicher Verpflichtungen bei Finanzholdinggesellschaften gegeben
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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CSRD-Umsetzungsgesetz und Harmonisierung von Berichtspflichten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch eine 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie sowie Begrenzung des bürokratischen Aufwandes auf ein Mindestmaß, z.B. durch eine Vermeidung doppelter Berichtspflichten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Anpassung der Regeln bei der Millionenkreditmeldung, Umstellung auf eine Stichtagsbetrachtung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 19.11.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Umstellung von Quartalbetrachtung hin zu einer Stichtagsbetrachtung ein. Damit würde die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und zugleich bürokratischer Aufwand für die Kunden erheblich verringert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):