Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (173)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erfolgen (vgl. insb. § 58 InsO – Aufsicht des Insolvenzgerichts sowie §157 InsO – Entscheidung über den..., ...SanInsFoG mit § 18 Abs. 2 S. 2 InsO in die Insolvenzordnung..., ...Insolvenzgründe nach §§ 16 ff. InsO rechtfertigt sich der tendenziell..., ...der Sachwalter nach § 274 InsO auch Verwalter in diesem..., ...muss (vgl. § 220 Abs. 2 InsO). 6. Einsatz eines Sicherungsfonds...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • Gesetzliche Klarstellungen..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO..., ...Kreditdienstleister (§ 174 Abs. 1 Satz 3 InsO-E) Durch eine Ergänzung...
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Einsichtnahme in die Patientenakte
Aktiv vom 19.07.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Beschreibung: Bedingt durch aktuelle EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 26.10.2023, Az C-307/22) ist eine Neuregelung des § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte geplant. Die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie soll sich danach künftig auch auf den Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB erstrecken. Damit sollen § 630g BGB und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang gebracht werden. Der VID setzt sich in diesem Zusammenhang für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang mit Patientenakten und Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der (insolvenzbedingten) Schließung von Gesundheitseinrichtungen ein und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) trifft den Insolvenzverwalter..., ...Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO anzeigen. Er gibt damit..., ... Verfahrenskosten (§ 54 InsO) zu decken, die im Rahmen..., ...Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO), wie eben die Kosten der..., ...Rechtshandlung i. S. d. § 61 InsO vorliegt. Allerdings können...
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- Angegeben von: Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich als effektives Sanierungsinstrument etabliert. Trotz dieser positiven Beurteilung werden in der Praxis Anpassungen zu einzelnen Aspekten des StaRUG diskutiert. Als Berufsverband der in der Restrukturierung tätigen finanziellen, juristischen und operativen Beraterinnen und Berater, Interims Manager, Investoren und Kreditgeber haben wir einen guten und ganzheitlichen Überblick über die relevanten Themen aus den verschiedenen relevanten Perspektiven der verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Restrukturierungen. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit unserer Stellungnahme einen Beitrag zu der laufenden Diskussion und der durch Sie erfolgenden Evaluation leisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in Anlehnung an § 270d InsO gefordert werden müsse...., ... In Anlehnung an § 10a InsO sollte ein Anspruch auf..., ... verpflichtet ist, § 19 InsO. Allerdings ist die Rechtsfolge..., ...Insolvenzantragstellung gem. § 19 InsO zu verengen. Vielmehr ist..., ...Zahlungsverbote gem. § 15b InsO) bedarf es hinsichtlich..., ...gelten (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO). Da allein die insolvenzrechtliche..., ...Nach § 225a Abs. 2 Satz 3 InsO, dem § 7 Abs. 4 Satz 3 ...
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Änderungen und Ergänzungen der Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung zur Risikoverteilung bei Rückforderungen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Insolvenzverfahren nach §§130, 131 133 InsO von dem Insolvenzverwalter..., ...Anfechtungsansprüchen ausgesetzt, woran die InsO-Novelle aus 2017 leider..., ... geltend gemacht wurde. Inso-fern müssen sich auch die...
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Rückforderungen der Entlastungen aus den Preisbremsengesetzen müssen beim Bund liegen
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2026
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Insolvenzverfahren nach §§130, 131 133 InsO von demInsolvenzverwalter..., ...Anfechtungsansprüchen ausgesetzt, woran die InsO-Novelle aus 2017 leider..., ... geltend gemacht wurde. Inso-fern müssen sich auch die...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.07.2026
- Beschreibung: Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gestatten, einen dem § 162 InsO vergleichbaren Schutz bietet..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO auf die nächsten zwölf ..., ...erfüllen, § 270a Abs. 1 Nr. 4 InsO. Selbst in der Eigenverwaltung..., ... Abs. 2 Nr. 3 In-sO, 49 InsO und 89 Abs. 2 InsO), aber..., ...betrifft (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), lehrt die Praxis, dass..., ...aufgelebt sind, § 144 Abs. 1 InsO und Art. 11 Abs. 1 der ..., ...durch § 156 Abs. 2 Satz 1 InsO gesicherte) Möglichkeit..., ...entsprechende Fehler nach § 60 InsO per-sönlich und in voller..., ...äquivalenter Schutz i.S.d. § 162 InsO erreicht werden kann. In § 162 InsO wird die endgültige Entscheidung..., ...Recht sanktioniert § 15b InsO masseschmälernde Zahlun-gen..., ... die Gefahr, dass § 15b InsO als insolvenzspezifische..., ...Haftungs-tatbeständen wie § 15b InsO entgegensteht. Diese Norm..., ...deutschen Recht über § 26 InsO (Abweisung mangels Masse..., ...betrifft (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), lehrt die Praxis, dass..., ...sind, vgl. § 144 Abs. 1 InsO und Art. 11 Abs. 1 der ..., ...durch § 156 Abs. 2 Satz 1 InsO gesicherte) Mög-lichkeit..., ...entsprechende Fehler nach § 60 InsO per-sönlich und in voller..., ...Recht sanktioniert § 15b InsO masseschmälernde Zahlun-gen..., ... die Gefahr, dass § 15b InsO als insolvenzspezifische...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Wahrung der Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren. Der GDV wendet sich gegen eine Pflichtversicherung für Gläubigerausschuss-Mitglieder. Hilfsweise sollte eine praktikable Ausgestaltung erfolgen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... bestehenden Rahmen der InsO unter Wahrung der Gläubigerinteressen..., ...Widerspruch zu § 115, 116 InsO stehen würde. Der BGH hat..., ...Insolvenzverfahrens nach §§ 115, 116 InsO insgesamt erlischt. Insofern...
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Verordnung über Standards für Übermittlung elekt. Akten von Behörden u. jur. Personen des öff. Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren
Aktiv vom 09.01.2025 bis 16.06.2026
- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...fordert der VdK jedoch, die inso-weit bestehende Größen-..., ...in § 2 Abs. 4 RefE wäre inso-weit eine Übergangsvorschrift...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 06.10.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Insolvenzverwaltung auch im Rahmen der Einführung eines Rechtsrahmens für insolvenzrechtliche Amtsträger sichergestellt bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Dienstleister gem. §§ 57a, 57b InsO-E). Es könnte erwogen ...