Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (148)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hierdurch die Aufsicht im GWG zu verankern. Der Deutsche..., ...sinnvoller, als eine Regelung im GWG, bei der eine Abstimmung..., ...BMF erfolgen muss. Das GwG gewährt den RAKs bereits..., ...Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch..., ...anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht..., ...vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre eher systemfremd, ..., ... von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG plötzlich alle Rechtsanwälte..., ... wäre ein Systembruch im GwG, da das Sammelanderkonto..., ...die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren..., ... notwendig (§ 43a Abs. 7 GwG: wer Fremdgeld sofort überweist..., ...nach dem Zivilrecht und dem GwG bleiben Gelder der Mandanten...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 23.05.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) geschaffen werden soll..., ...von § 13 Absatz 2 Satz 2 GwG treffen. Das Beispiel ..., ...Anwendungshinweise nach § 51 Absatz 8 GwG” erfolgt ist. Zudem werden..., ...allein nach § 50 Nummer 9 GwG auf Ebene des Bundes- und..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Die Prüfung..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Das Geldwäschegesetz..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG gekoppelt werden. Die Regelung..., ...1 Nummer 3, Satz 2 und 3 GwG erfolgte durch das Transparenzregister..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG steht hingegen im Widerspruch..., ...die generelle Norm des § 8 GwG abgestellt werden. Die ..., ... von § 17 Absatz 1 und 5 GwG durchgeführten Videoidentifizierungen..., ...nach § 17 Absatz 1 Satz 3 GwG die alleinige Verantwortung..., ...Identifizierung muss nach § 8 Absatz 4 GwG für die Dauer der Geschäftsbeziehung..., ...anwendbaren Regeln des § 8 GwG nicht erforderlich und ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sorgfaltspflicht dürfen keine über § 17 GwG hinausgehenden Beschränkungen..., ...23.06.2017 wurde in § 13 Absatz 2 GwG die Möglichkeit geschaffen..., ...nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG dient ausschließlich der..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GwG) steht selbstständig und..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GwG). Das Gesetz schreibt den..., ...auf § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG gestützte Rechtsverordnung..., ...selbst im Rahmen des § 17 GwG zur Durchführung der Sorgfaltspflichten..., ... in den Grenzen des § 17 GwG hinsichtlich der Erfüllung..., ...(in der Terminologie des GwG „Dritter“ im Sinne des...
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- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verpflichtete im Sinne des GwG sind, machen wir in diesem..., ...Gemäß § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GwG muss bei der Ausführung..., ...Vorschriften des deutschen GwG entsprechen. Die von Verpflichteten...