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164 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GwG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (164)

    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.06.2025
    • Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Aus-wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Vorschläge zum Tatbestand des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments und zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts, Anmerkungen zur doppelten Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Sammlung von Anpassungsvorschlägen der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO zum neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz, insbesondere Übergangsvorschriften, Vorschläge zur Anpassung von Definitionen und Klarstellung "Korrespondenzbeziehung" im GWG; Berücksichtigung der Einbeziehung der dt. Förderbanken unter den vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen analog zu den in DORA referenzierten Regelungen für namentlich benannte Institute in EU 2013/36 (Artikel 2, Absatz 5), angepasst in EU 2019/878.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spie- lerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. begrüßt die neue EU- Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Der BA begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des BA.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GwG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, geringer Einsatzhöhe und niedriger Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch Interessen der Merkur.com AG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vertretungsberechtigung (§ 18a GwG-E) 6 2. Erweiterung der..., ...Geburtsort (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GwG-E) 6 3. Ausgestaltung ..., ...Transparenzregister (§§ 23, 23a GwG-E) 7 4. Einsichtnahme ..., ...berechtigtem Interesse (§ 23a GwG-E) 8 a) Journalismus, ..., ...Einsichtnahme (§ 23 Abs. 2 GwG-E) 10 a) Zugangssperre..., ...Sicherungsmaßnahmen (§ 23 Abs. 8 GwG) 11 7. Erfordernis einer..., ...einschlägigen Regelungen des GwG aufgehoben werden – dies..., ... eine einzelne Angabe im GwG ergänzt wird, die wenig..., ... in § 23a GwG-E aufgeführten Fallgruppen..., ...alle Staatsangehörigkeiten) GwG sowie auf die Anga-ben ..., ... Gruppen des § 23 Abs. 1 GwG zu differenzieren. Die ..., ...Interesses“ nach § 23a Abs. 2 GwG-E eine klar konturierte..., ...Einsichtnahme (§ 23 Abs. 2 GwG-E) Mit Blick auf fehlende..., ...der in § 23 Abs. 2 Satz 2 GwG genannten Straftaten zu..., ...ohne Antrag § 23 Abs. 2 GwG (alte und neue Fassung)..., ...Der Straftatenkatalog der GwG-Norm im Entwurf umfasst..., ...Katalogs des § 23 Abs. 2 GwG um die Tatbestände der ..., ...darf laut § 23 Abs. 8 S. 8 GwG-E lediglich zu Funktion..., ...Abs. 8, S. 3 Ziff. 4 und 5 GwG. Dies ist auch dringend..., .... § 23a Abs. 2 Ziff. 1-3 GwG-E eine Gebühr in Höhe der...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des Geldwäschegesetzes (GwG) führen jedoch u.a. durch..., ...müssten kurzfristig an das GwG-Regime unter BaFin-Aufsicht..., ...bisher von wesentlichen GwG-Pflichten befreit waren..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 7b und 7c GwG-E erfasst; im ZFG-E fehlt..., ... Abs. 1 Nr. 7 lit. a)-d) GwG. Unabhängig davon ergibt..., ...§ 1 Abs. 24 S. 1 Nr. 1 GwG und als solche für die ..., ...parallele Anwendung von GwG und EU-Geldwäschepaket...., ...i.V.m. § 50 Nr. 1 lit. j) GwG-E erweitert den von der..., ... II). § 2 Abs. 1 Nr. 7a GwG-E würde allerdings nur ..., ...der BaFin beaufsichtigte GwG-Verpflichtetenkreis nur..., ...müssten kurzfristig an das GwG angepasst werden. Soweit..., ...bisher von wesentlichen GwG-Pflichten befreit waren..., ... AMLR, eine vollständige GwG-konforme Organisation ..., ... (§ 5 GwG). Ab dem 10. Juli 2027 ..., ...keine Verpflichteten des GwG sind. Geldwäscherechtlich..., ...Abs. 1 Nr. 7 lit. a)-d) GwG. Ungeachtet dessen ergibt..., ...fehlende Erstreckung der GwGPflichten auf den Betrieb..., ...§ 1 Abs. 24 S. 1 Nr. 1 GwG und als solche für die ..., ... neuen § 51 Abs. 5c S. 1 GwG-E haben sich Verpflichtete..., ...i.V.m. § 56 Abs. 2 Nr. 9 GwG-E sollte daher gestrichen...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...hierdurch die Aufsicht im GWG zu verankern. Der Deutsche..., ...sinnvoller, als eine Regelung im GWG, bei der eine Abstimmung..., ...BMF erfolgen muss. Das GwG gewährt den RAKs bereits..., ...Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch..., ...anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht..., ...vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre eher systemfremd, ..., ... von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG plötzlich alle Rechtsanwälte..., ... wäre ein Systembruch im GwG, da das Sammelanderkonto..., ...die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren..., ... notwendig (§ 43a Abs. 7 GwG: wer Fremdgeld sofort überweist..., ...nach dem Zivilrecht und dem GwG bleiben Gelder der Mandanten...
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