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853 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (853)

    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
    • Beschreibung: Die Notwendigkeit zur Überarbeitung BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) ergibt sich aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl I Nr. 411). Das IDW begrüßt, dass mit dem überarbeiteten BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet werden sollen und bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Das IDW regt an, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung zu..., ... 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG sollte bspw. auch klargestellt..., ...Die Vorschrift des § 4h EStG legt einen „engen“ Zinsbegriff..., ... von § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG erfasst sein, da das Gesetz..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG bereits dem Grunde nach..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG zur Definition des „maßgeblichen..., ...Steuerpflichtige, die nur dem EStG unterliegen, auszuweiten..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG Wir regen an, die Rz. 42..., ... von § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG laufende Zinsaufwendungen..., ... Fällen des § 4h Abs. 2 EStG durch laufende Zinsaufwendungen..., ...Rechtsgrundlage. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sieht vor, dass für den..., ...Ausnahmen des § 4h Abs. 2 EStG nicht zur Anwendung kommen..., ...Regelungen in § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG für einen Zinsvortrag auch..., ...Zinsaufwendungen in § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG ist nach dem Wortlaut in..., ...Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, wonach Zinsaufwendungen..., ...Ereignis i.S.d. § 4h Abs. 5 EStG zu behandeln. Auch das ..., ...). Da es in § 4h Abs. 5 EStG an einer solchen Regelung..., ... nicht nach § 4h Abs. 5 EStG untergeht), sich aber die..., ...Ereignis nach § 4h Abs. 5 EStG entstanden sind, nicht ..., ...warum Fälle des § 4h Abs. 5 EStG anders zu behandeln sein...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Andererseits zeigt..., ...Verfahren zu § 6 Abs. 5 EStG, dass verfassungsrechtliche..., ... Wie noch zu § 6 Abs. 5 EStG später unter 5. auszuführen..., ... Die Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes..., ...Die Neuregelung des § 4h EStG n.F. verändert den Konzernbegriff..., ...einem Konzern i.S.d. § 4h EStG gehören und keine weitere..., ...einen Konzern i.S.d. § 4h EStG voraussetzt, ergab sich bislang nach § 4h EStG a.F. in drei Fällen: ..., ... ist § 4h Abs. 3 Satz 6 EStG a.F. ersatzlos entfallen..., ...Form in § 4h Abs. 3 Satz 4 EStG n.F. wieder. Bei strengem..., ...kein Konzern i.S.d. § 4h EStG n.F. mehr. Bei Annahme ..., ...Konzerns im Sinne des § 4h EStG [a.F.; Anm. d. Verf.] soll..., ...bisherigen Verweises auf § 4h EStG hinausgehend wäre damit..., ... Die Anwendung des § 4h EStG n.F. aufgrund einer systematischen..., ...Verständnis des vormaligen § 4h EStG a.F. in § 13b Abs. 4 Nr..., ...dynamischen Verweisung auf § 4h EStG n.F. b. 90%-Test gemäß..., ...Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG dient, eine Verrechnung..., ...nochmals auf § 6 Abs. 5 EStG-E eingegangen werden. ..., ...Ergänzung von § 6 Abs. 5 EStG-E dahingehend, dass bei..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG umzusetzen. Die Neuregelung...
  • § 6b EStG

    Aktiv vom 19.06.2025 bis 14.07.2025

    • Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 19.06.2025
    • Beschreibung: Wir regen an und bitten um Prüfung, den Anwendungsbereich des § 6b des Einkommensteuergesetzes (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) auch auf Schaustellerbetriebe auszuweiten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anwendungsbereichs des § 6b EstG auf Schaustellerbetriebe..., ...Schaustellerbetrieben zugutekommt. § 6b EStG gilt für alle gewerblichen..., ...Anwendungsbereich des § 6b EStG. In Bezug auf mobile..., ...Gleichbehandlung beim § 6b EstG wäre ein wichtiges Zeichen..., ... Anwendbarkeit des § 6b EStG auf Schaustellerbetriebe...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG, dass die Abfindung in die gRV steuerlich begleitet wird. Allerdings müsste sie noch dahingehend ergänzt werden, dass auch nicht unter das BetrAVG fallende Personen einbezogen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 14.11.2024
    • Beschreibung: Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelung zur Zinsschranke in § 4h EStG, und zwar: - Schaffung eines Wahlrechts für die Steuerpflichtigen, auch in Wirtschaftsjahren, in denen die Nettozinsaufwendungen unter 3 Mio. Euro liegen oder negativ sind, eine gesonderte Feststellung des EBITDA-Vortrags nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG zu beantragen - Streichung des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG, damit die sogenannten Escape-Klauseln nach § 4h Abs. 2 EStG auch dann greifen, wenn ein Zinsvortrag die Zinsaufwendungen erhöht - Umwandlung der aktuellen Freigrenze von 3 Mio. Euro in einen Freibetrag in Höhe von 3 Mio. Euro
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) – I V C 2 -..., ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung nehmen..., ...Anwendungsbereich des § 4h EStG fallen. Zu Randnummer ..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Regelung des Art..., ...V. m § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG das maßgebliche Einkommen..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG überschritten wird. Demnach..., ...gem. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Dieses Verständnis steht..., ...enthaltenen Sätze des § 4h EStG nacheinander anzuwenden..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG) vorerst ausgeschlossen..., ... Einkommensteuergesetz: EStG; 4h EStG; Rn. 78-83). Für..., ...wonach § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sicherstellen soll, dass..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG einzubeziehen sind. Zu..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG regelt aus Sicht unserer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. EStG und in Ermangelung einer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. HS EStG (EBITDA-Vortrag) Gem. ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG darf in Wirtschaftsjahren..., ...nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festgestellt ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG) und die Verrechnung der..., ...wird (§ 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Für die letzten beiden..., ...sollte § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG gestrichen werden. Zu ...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
    • Beschreibung: Die Änderung erweitert die Mitteilungspflichten für Zahlstellen im Rahmen des Zahlstellenverfahrens. Damit ist für Zahlstellen zunächst unbestreitbar Mehraufwand verbunden. Diese Ausweitung schließtaber bestehende Lücken bei der Ermittlung beitragspflichtiger Einnahmen, z.B. Leistungsanteilen aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) bei freiwillig Versicherten. Der Gesamtaufwand in Zusammenhang mit Zahlstellenmeldunge für alle Beteiligten könnte daher mittelfristig sinken.Allerdings spricht sich die aba dafür aus, in Artikel 19 eine eigenständige Regelung über das Inkrafttreten zu treffen. Nach aktuellem Stand würden die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen dafür bereits vorlägen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Reinvestitionsmöglichkeiten nach § 6b EStG Vor diesem Hintergrund..., ...Reinvestitionsmöglichkeiten gemäß § 6b EStG. Die Übertragung stiller..., ... Wirtschaftsgüter (§ 6b EStG) sollte - wie bis 1998 ..., ...Reinvestition gemäß § 6b EStG genutzt werden können. ..., ...eine Erweiterung des § 6b EStG vorzunehmen. Die Wiedereinführung...
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 28.07.2025

    • Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wie schon in der Anhörung am 28. April geäußert, begrüßt der BVK die vorgesehene Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG.Der BVK begrüßt auch ausdrücklich den Vorschlag, § 19a EStG weiter zu entwickeln. Wie in der Anhörung am 28. April ausgeführt, erachten wir Mitarbeiterbeteiligungen als einen wichtigen Baustein zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen. Auch wenn durch das ZuFinG der Anwendungsbereich des § 19a EStG schon erheblich erweitert wird, regen wir an auf die qualifizierende Merkmale nach § 19a Abs. 3 EStG gänzlich zu verzichten. Unternehmen jeder Größe und jeden Alters sollten in der Lage sein, mittels des § 19a EStG Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Einführung des § 19a Abs. 4b EstG regen wir an, § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu streichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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