Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (950)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Art. 4 Nr. 4 Jahressteuergesetz 2024 ist vorgesehen, den S. 2 von § 22 Nr. 5 EStG-E um einen Sachverhalt zu erweitern, der Beiträge in eine ausländische Versorgungseinrichtung betrifft. Davon erfasst werden auch Fälle, bei denen eine Versorgung bei einer ausländischen Versorgungseinrichtung aufgebaut wurde und das Kapital aufgrund des Umzugs des Steuerpflichtigen nach Deutschland auf eine deutsche Versorgungseinrichtung transferiert wird.Wir plädieren für eine Übergangsregelung, die fehlende Aufzeichnungen mangels bisheriger Aufzeichnungspflichten und -notwendigkeiten berücksichtigt. Demnach sollten Leistungen, die anteilig auf Beiträgen aus ausländischen Versorgungseinrichtungen vor 2024 beruhen, nicht in nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG-E einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist eine praxisgerechtere Ausgestaltung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Die Ermittlung der ortsüblichen Miete soll vereinfacht und durch pauschalierte oder regionalisierte Vergleichswerte ersetzt werden. Die starre Wertgrenze von 25 €/m² sollte an regionale Mietniveaus angepasst werden. Zudem ist eine klarere rechtliche Grundlage für die Überlassung von Werkswohnungen erforderlich, insbesondere zur Abgrenzung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dadurch soll die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterwohnungen im Handwerk wirksam nutzbar werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 12 EStG wird von Handwerksbetrieben...
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- Angegeben von: Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. am 06.03.2025
- Beschreibung: Verpflichtende Einbindung von Energie-Effizienz-Experten in § 35c EstG, nahezu gleiche Förderanreize wie in der Bundesförderung Effiziente Gebäude-Einzelmaßnahme (BEG-EM) (inkl. iSFP-Bonus) führt zu fehlendem Einsatz von Energieeffizienz-Experten, fehlender Anreiz zur Beratung führt zu geringeren Zusatzinvestitionen, die eine Energieberatung aufzeigen würde, Ungerechtigkeit durch abweichende Förderhöhe steuerliche Förderung vs. BEG-Einzelmaßnahme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Andererseits zeigt..., ...Verfahren zu § 6 Abs. 5 EStG, dass verfassungsrechtliche..., ... Wie noch zu § 6 Abs. 5 EStG später unter 5. auszuführen..., ... Die Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes..., ...Die Neuregelung des § 4h EStG n.F. verändert den Konzernbegriff..., ...einem Konzern i.S.d. § 4h EStG gehören und keine weitere..., ...einen Konzern i.S.d. § 4h EStG voraussetzt, ergab sich bislang nach § 4h EStG a.F. in drei Fällen: ..., ... ist § 4h Abs. 3 Satz 6 EStG a.F. ersatzlos entfallen..., ...Form in § 4h Abs. 3 Satz 4 EStG n.F. wieder. Bei strengem..., ...kein Konzern i.S.d. § 4h EStG n.F. mehr. Bei Annahme ..., ...Konzerns im Sinne des § 4h EStG [a.F.; Anm. d. Verf.] soll..., ...bisherigen Verweises auf § 4h EStG hinausgehend wäre damit..., ... Die Anwendung des § 4h EStG n.F. aufgrund einer systematischen..., ...Verständnis des vormaligen § 4h EStG a.F. in § 13b Abs. 4 Nr..., ...dynamischen Verweisung auf § 4h EStG n.F. b. 90%-Test gemäß..., ...Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG dient, eine Verrechnung..., ...nochmals auf § 6 Abs. 5 EStG-E eingegangen werden. ..., ...Ergänzung von § 6 Abs. 5 EStG-E dahingehend, dass bei..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG umzusetzen. Die Neuregelung...
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- Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Umsetzung des AbzStEntModG einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...vom Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ...den Steuerabzug nach §50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, dass..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EStG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ...zum Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
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Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)
Aktiv vom 21.11.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Die Notwendigkeit zur Überarbeitung BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) ergibt sich aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl I Nr. 411). Das IDW begrüßt, dass mit dem überarbeiteten BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet werden sollen und bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Das IDW regt an, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung zu..., ... 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG sollte bspw. auch klargestellt..., ...Die Vorschrift des § 4h EStG legt einen „engen“ Zinsbegriff..., ... von § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG erfasst sein, da das Gesetz..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG bereits dem Grunde nach..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG zur Definition des „maßgeblichen..., ...Steuerpflichtige, die nur dem EStG unterliegen, auszuweiten..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG Wir regen an, die Rz. 42..., ... von § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG laufende Zinsaufwendungen..., ... Fällen des § 4h Abs. 2 EStG durch laufende Zinsaufwendungen..., ...Rechtsgrundlage. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sieht vor, dass für den..., ...Ausnahmen des § 4h Abs. 2 EStG nicht zur Anwendung kommen..., ...Regelungen in § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG für einen Zinsvortrag auch..., ...Zinsaufwendungen in § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG ist nach dem Wortlaut in..., ...Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, wonach Zinsaufwendungen..., ...Ereignis i.S.d. § 4h Abs. 5 EStG zu behandeln. Auch das ..., ...). Da es in § 4h Abs. 5 EStG an einer solchen Regelung..., ... nicht nach § 4h Abs. 5 EStG untergeht), sich aber die..., ...Ereignis nach § 4h Abs. 5 EStG entstanden sind, nicht ..., ...warum Fälle des § 4h Abs. 5 EStG anders zu behandeln sein...
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§ 6b EStG
Aktiv vom 19.06.2025 bis 14.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Wir regen an und bitten um Prüfung, den Anwendungsbereich des § 6b des Einkommensteuergesetzes (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) auch auf Schaustellerbetriebe auszuweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereichs des § 6b EstG auf Schaustellerbetriebe..., ...Schaustellerbetrieben zugutekommt. § 6b EStG gilt für alle gewerblichen..., ...Anwendungsbereich des § 6b EStG. In Bezug auf mobile..., ...Gleichbehandlung beim § 6b EstG wäre ein wichtiges Zeichen..., ... Anwendbarkeit des § 6b EStG auf Schaustellerbetriebe...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG, dass die Abfindung in die gRV steuerlich begleitet wird. Allerdings müsste sie noch dahingehend ergänzt werden, dass auch nicht unter das BetrAVG fallende Personen einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Aktiv vom 16.06.2025 bis 19.06.2026
- Angegeben von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 16.06.2025
- Beschreibung: Folgerichtige Umsetzung des geänderten Verlustabzugs nach § 10d EStG im Rahmen der Anwendung des § 32c EStG für die Jahre 2023 bis 2028
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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BT-Drs. 20/11947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Die Änderung erweitert die Mitteilungspflichten für Zahlstellen im Rahmen des Zahlstellenverfahrens. Damit ist für Zahlstellen zunächst unbestreitbar Mehraufwand verbunden. Diese Ausweitung schließtaber bestehende Lücken bei der Ermittlung beitragspflichtiger Einnahmen, z.B. Leistungsanteilen aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) bei freiwillig Versicherten. Der Gesamtaufwand in Zusammenhang mit Zahlstellenmeldunge für alle Beteiligten könnte daher mittelfristig sinken.Allerdings spricht sich die aba dafür aus, in Artikel 19 eine eigenständige Regelung über das Inkrafttreten zu treffen. Nach aktuellem Stand würden die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen dafür bereits vorlägen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
- Betroffene Bundesgesetze (1):