Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.713)
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Mit ihrem Geschäftsmodell fluten asiatische E-Commerce-Plattformen den europäischen Markt mit teilweise minderwertiger, äußerst preisgünstiger Ware. Die praxiskonforme Anpassung bestehender Regularien und deren Kontrolle auch für Importeure, respektive deren Vermittler in Form von Onlineplattformen, ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Die Textil– und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg begrüßt die von der EU-Kommission angestoßene Toolbox und spricht sich zudem für einen Maßnahmenkatalog aus, der die Angleichung von Wettbewerbsbedingungen durch Handelsabkommen, Änderung und Ergänzung bestehender Zollvorschriften, Marktüberwachung, Steuerrecht und Initiativen zur Förderung der Sensibilisierung der VerbraucherInnen beinhalten muss.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Deutschland fordert die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie eine Reform des Streikrechts. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, das Streikrecht zu bewahren, umgekehrt aber auch die negativen Folgen für die Wirtschaft und die Gesellschaft zu begrenzen. Im Rahmen einer gesetzlichen Kodifizierung des Streikrechts sollten die Einführung eines Notdienstes, Ankündigungsfristen, Verhandlungspflichten, Begrenzung der Streikdauer und eine klarere Definition der kritischen Infrastruktur berücksichtigt werden. Aufgrund ihrer Bedeutung für die öffentliche Sicherheit und das Gesundheitswesen ist die Textilindustrie als kritische Infrastruktur im weiteren Sinne zu betrachten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz bezüglich des Leistungsverweigerungsrechts nach § 7 EFZG nicht angepasst worden. Dies führt in der Praxis zu erheblichen arbeitsrechtlichen Folgen und Rechtsunsicherheiten für Arbeitgeber im Fall der unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei der daraus folgenden Nichtabrufbarkeit der eAU. Arbeitgeber sehen sich bei der Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach wie vor höheren Hürden ausgesetzt als Arbeitnehmer und werden mit Bürokratie belastet. Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie fordern deshalb eine Anpassung des § 7 EFZG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Trotz der Aufhebung von Hinzuverdienstgrenzen und der Anerkennung des Bedarfs an fortgesetzter Arbeit über das Renteneintrittsalter hinaus sieht die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg dringenden Handlungsbedarf für die Nachbesserung arbeitsrechtlicher Regelungen. Die Unternehmen fordern gesetzliche Änderungen, um Mitarbeitende nach Renteneintritt ohne Hindernisse befristet weiterbeschäftigen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Arbeitszeit deutlich flexibilisiert werden, insbesondere um in Zeiten des Fachkräftemangels die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Dafür fordern wir in unserem Positionspapier die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstatt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit sowie eine Flexibilisierung der Ruhezeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes wird aus Perspektive der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie den Erfordernissen einer modernen Arbeitswelt nicht gerecht. Unsere Forderungen beinhalten die Klarstellung des uneingeschränkten Fortbestehens der Vertrauensarbeitszeit und machen konkrete Vorschläge, bspw. in Form von praxisnahen Definitionen und erforderlichen Außnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Unterstützung der Mütter unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. In unserem Positionspapier fordern wir eine angemessene Ankündigungsfrist zur Erreichung einer besseren Planbarkeit für die Arbeitgeber sowie eine gerechte Verteilung der durch die Familienstartzeit entstehenden Kosten auf die gesamte Gesellschaft.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie weisen auf die Tragweite und Komplexität von Ökodesign-Anforderungen hin. Es ist dringend notwendig, pragmatisch und zielgerichtet voranzugehen, damit innovative und wirtschaftlich tragfähige Lösungen entwickelt werden können, die sowohl Umwelt- als auch Wettbewerbsziele erreichen. Dafür ist die Einbindung der Industrie von Beginn an unerlässlich. Zur Vorbereitung des delegierten Rechtsakts stellt Südwesttextil in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. aktuelle wissenschaftliche Studien gegenüber und betont den Bedarf, die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Unternehmen, Verbraucher und die Umwelt zu analysieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie ist es nicht nachvollziehbar, dass die Taxonomieverordnung einen erneuten, mit anderen Verordnungen und Gesetzen nicht abgestimmten Bericht vorsieht, obwohl den Unternehmen bereits umfangreiche Berichtspflichten in anderem Kontext auferlegt sind. Sollten Berichtspflichten politisch zwingend gesehen werden, ist es daher zur Entbürokratisierung an der Zeit, die Berichtsflut „einzudämmen“ und sich über mehrere Ressorts hinweg auf Vorgaben für einen Basisbericht zu einigen, der, je nach konkreter weiterer Anforderung, in den Gesetzen/Verordnungen, modulartig ergänzt werden kann. Dies würde zu einer erheblichen personellen und damit finanziellen Entlastung in den mittelständischen Unternehmen führen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):