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Gefundene Regelungsvorhaben (23.763)

    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Initiativen der Bundesregierung wie der „Digitalpakt Schule“ sowie das „Startchancenprogramm“ und die damit verbundenen Finanzmittel des Bundes für die Länder geben wichtige Impuls für eine flächendeckende Weiterentwicklung der Bildungsqualität. Derartige Bildungsoffensiven dürfen aber nicht dazu führen, die Kulturhoheit der Länder aufzuweichen. Die alleinige Verantwortung für die Bildungspolitik soll auch in Zukunft ausschließlich bei den Ländern liegen. Allerdings braucht es dringend weniger Bürokratie und nachhaltige, in einen Maßnahmenplan eingebettete Finanzmittel, damit die Länder schneller und planungssicher entscheiden können, wie Bildung vor Ort passgenau gestaltet und das Bildungssystems im jeweiligen Land weiterentwickelt werden kann.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die vbw fordert, die Rechtlichen Rahmenbedingungen zur Prävention für Elementarschadenereignisse zu verbessern und wirksame Anreize zum Ausbau des Versicherungsschutzes privater Hauseigentümer zu setzen, dabei aber eine Pflichtversicherung zu vermeiden. Für katastrophale Kumulschadenereignisse ist ein staatliches Stop-Loss-System für Versicherungen erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Bildung bietet das größte Potenzial für eine gesellschaftliche Teilhabe und eine Beschäftigung. Geflüchtete müssen so bald wie möglich in das Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungssystem eingegliedert werden. Der Staat muss eine Bildungsbeteiligung für diese Zielgruppe garantieren. Zugewanderte müssen kontinuierlich und individuell beraten und über das Bildungs- und Ausbildungssystem aufgeklärt werden. Dabei ist wichtig, den Wert von Bildung und Ausbildung für eine selbstbestimmte und durch die Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt geprägte Lebensführung zu verdeutlichen. Besonders die Zielgruppe der arbeitslosen Geflüchteten ist hier noch stärker in den Fokus zu nehmen. Entsprechende Angebote zu Grundbildung, Alphabetisierung und Qualifizierung müssen aufgesetzt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Politik muss die Liste sicherer Herkunftsstaaten kontinuierlich prüfen und wenn möglich auch erweitern, insbesondere, um schutzbedürftige Geflüchtete ausreichend unterstützen zu können. Gleichermaßen braucht es Aufklärung in den sicheren Herkunftsländern über die zur Verfügung stehenden Optionen der legalen Einreise nach Deutschland, beispielsweise als Arbeits- oder Fachkraft.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: In den vergangenen Jahren ist die Aufnahmefähigkeit Deutschlands hinsichtlich organisatorischer Kapazitäten und gesellschaftlicher Akzeptanz an Grenzen gestoßen. Beides sind jedoch elementare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Die zentrale Aufgabe der Politik muss darin bestehen, den Zuzug zu kontrollieren, um die erfolgreiche Integration derer, die bereits in Deutschland sind, gewährleisten zu können.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Geflüchtete, die bisher nicht in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben, sollten fortan nicht mehr Bürgergeld, sondern Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies gilt auch für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Außerdem begrüßen wir die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete, um die Anreize für irreguläre Migration noch weiter abzubauen.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Häufig kann die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen ohne Ausweispapiere nicht durchgeführt werden, weil die Herkunftsstaaten diese Personen nicht aufnehmen. Daher muss sich die Bundesregierung mit aller Kraft für die Ausweitung der Rückführungsabkommen, insbesondere mit den Hauptherkunftsstaaten einsetzen. Bei den Verhandlungen sollten auch neue Regelungen bezüglich der Visavergabe in Betracht gezogen werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem verabschiedeten Rückführungsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierungen die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen etwas erleichtert. Die ergriffenen Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend. Besonders Personen, die keinen Schutzgrund haben, deren Identität nicht geklärt ist, die straffällig wurden oder Gefährder sind, müssen schnellstmöglich in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Der verstärkte Zustrom von Geflüchteten stellt nicht nur die Aufnahmeländer vor Herausforderungen, sondern auch die Herkunftsländer. Denn es sind vor allem junge Menschen, die ihre Heimat verlassen, und gerade deren Potenzial ist zur Weiterentwicklung der Herkunftsländer essenziell. Vor diesem Hintergrund gilt es, gezielte Hilfe beim wirtschaftlichen Aufbau der Herkunftsländer zu leisten. Gezielte wirtschaftliche Unterstützung kann in Abhängigkeit der regionalen Gegebenheiten dazu beitragen Fluchtursachen zu verringern, indem Armut bekämpft und Frieden gefördert wird. Durch die Verbesserung der Lebensbedingungen wird eine echte Bleibeperspektive vor Ort geschaffen.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Für jeden Geflüchteten gibt der Staat rund 1.000 Euro pro Monat für Unterkunft, Versorgung und Betreuung aus. Das ist richtig, weil das auf unseren Werten aufbauende Grundgesetz ein Grundrecht auf Asyl vorschreibt. Aber: Unser Sozialsystem darf gleichzeitig keine zusätzlichen wirtschaftlichen Anreize für eine Flucht nach Deutschland bieten. Dazu ist es aus unserer Sicht unerlässlich, das Sachleistungsprinzip im Bedarfsfall weiter auszubauen sowie die Geflüchteten flächendeckend über unser Sozialsystem aufzuklären. Es muss vermittelt werden, dass man in der Zeit der Arbeitslosigkeit unterstützt wird, das Ziel aber immer die Aufnahme einer Beschäftigung ist und bleibt.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Integration von Asylbewerbern ist aus Sicht der vbw an eine unabdingbare Voraussetzung geknüpft: Das Ziel muss die kulturelle und gesellschaftliche Eingliederung unter Anerkennung der deutschen Rechts- und Werteorientierung sein. Die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist demnach die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Der Rechtsstaat muss gegen Verstöße schnell und wirksam eingreifen. Zudem muss sichergestellt werden, dass jeder Asylbewerber an einem Integrationskurs teilnehmen und schnellstmöglich nach der Anmeldung mit dem Kurs starten kann. Dazu braucht es ein einheitliches und flächendeckendes System. Denkbar ist ein mehrstufiges Integrationskurssystem, das mit einem Einführungskurs bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Ausbildungsfördernden Leistungen, wie zum Beispiel Assistierte Ausbildung (AsA) sollten sofort und für jeden greifen, sobald ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorliegt – unabhängig von Status oder Wartezeit. Allen Geflüchteten muss der Zugang zu allen Förderleistungen der Berufsausbildung mit Abschluss eines Ausbildungsvertrages ermöglicht werden, um den Abschluss der Ausbildung gezielt unterstützen zu können. Es muss daher auch sichergestellt werden, dass genügend Plätze für die Geflüchteten innerhalb der Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hier ist die Politik gefordert, weitere Anpassungen anzustoßen.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Kommunen haben bereits heute die Möglichkeit, Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Die Ausweitung der Arbeitspflicht auch für nicht gemeinnützige Tätigkeiten ist grundsätzlich in Erwägung zu ziehen, wobei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stets an erster Stelle aller Bemühungen stehen sollte.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem neuen EU-Asylpaket soll ein gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen werden. Der nächste Schritt muss nun sein, auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine einheitliche Durchführung von Asylverfahren in der EU zu verankern. Nur so lässt sich das Asyl-Hopping innerhalb der EU begrenzen und faire Asylverfahren für alle Asylsuchenden sicherstellen. Die Bundesregierung ist gefordert, weiterhin massiv auf das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems hinzuwirken und dieses dann auch gemeinsam in der EU zu implementieren und anzuwenden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Reform des europäischen Asylsystems sieht ein einheitliches Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote an den EU-Außengrenzen vor. Innerhalb von zwölf Wochen soll über das Asylgesuch entschieden werden. Wir begrüßen die Entscheidung, die Einreise nach Deutschland in bestimmten Fällen erst mit der Anerkennung des Schutzstatus zu ermöglichen. Die Politik ist in der Pflicht sicherzustellen, dass die getroffenen Vereinbarungen auch umgesetzt und die Vorschriften und Mindeststandards vor Ort eingehalten wer-den.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Eine gerechte Lastenteilung aller Mitgliedsstaaten zur Unterstützung derjenigen, die dem Migrationsdruck von außen am meisten ausgesetzt sind, muss wirkungsvoll angegangen werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sind die neuen Regelungen zur Solidarität unter den Mitgliedsstaaten im Rahmen der EU-Asylreform. Die Politik ist in der Pflicht, die Umsetzung zu kontrollieren und die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Gleichzeitig muss die europäische Solidarität auch durch den Ausbau von EU-Förderprogrammen gesteigert werden, um die Aufnahmeländer bei der Bewältigung der Integrationsaufgaben zu unterstützen.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die EU muss im Rahmen der Weiterentwicklung des Europäischen Asylsystems zur Eindämmung der illegalen Migration parallel legale Migrationswege verstetigen und ausweiten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang sind die verbesserten Voraussetzungen für die Blaue Karte EU. Die EU sowie die Bundesregierung haben mit Hilfe verschiedener Vorschriften, wie beispielsweise dem Absenken des Mindestgehalts in Mangelberufen, den Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte in die EU und nach Deutschland verbessert.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Eine stärkere Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten kann einen effektiven Beitrag zur Begrenzung und Steuerung des Zuzugs leisten. Insbesondere die Schaffung humanitärer Korridore sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Weitere Vereinbarungen wie die Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Transitländern sind auszuweiten und regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: ln einer global vernetzten Arbeitswelt ist es zunehmend wichtig, bereits während der beruflichen Erstausbildung internationale Erfahrungen zu sammeln. Daher müssen in der Europäischen Union als koordinierende Einheit und ihren Mitgliedsländern die Möglichkeiten und Chancen von Auslandsaufenthalten während der Berufsausbildung weiter verbessert werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Eine grundlegende Verständigung über Mindeststandards in der Ausbildung ist anzustreben. Dabei kann die berufliche Bildung in Deutschland mit ihrem Fundament der dualen Ausbildung und dem dualen Studium Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sein.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen muss gerade im Bereich der Aus- und Weiterbildung gezielt verbessert werden. Zudem muss die Transparenz und Sichtbarkeit vorhandener Qualifikationen weiter erhöht werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Für zukünftige Innovationen spielt die Digitalisierung eine besondere Rolle, weil sie als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue Produkte und effizientere Prozesse sorgt. Ein resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Bestimmte Forschungsgebiete müssen gezielt gefördert werden. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss zügig möglich sein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Der Einsatz von Drittpersonal in Unternehmen muss einfacher und flexibler gestaltet werden. Drittpersonal kann insbesondere durch Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen in Unternehmen eingesetzt werden. Zeitarbeit hilft insbesondere bei der Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es muss also das Ziel der Gesetzgebung sein, unpraktikable Reglementierungen in Deutschland hinsichtlich Zeitarbeit und Werk- und Dienstvertragseinsätzen abzuwenden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Herausforderungen im Zusammenhang mit den aktuellen Wirtschaftskrisen sind vielfältig. Damit sie von den Unternehmen erfolgreich bewältigt werden können, werden umfangreiche Maßnahmen zur Flexibilisierung der Personalarbeit benötigt.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass wettbewerbliche Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausgeschlossen sind. Die Sanktionsregelungen der DS-GVO sind unserer Ansicht nach abschließend und stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG dar.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 184/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Umsetzung der Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung sind Sachverhalte aufgetreten, die zu überzogener Bürokratie führen. Auch wird der mit dem neuen Datenschutz verfolgte Zweck an einigen Stellen aus den Augen verloren. Insbesondere besteht Anpassungsbedarf beim Auskunftsanspruch, bei den Informationspflichten und beim internationalen Datentransfer. Zudem muss die DS-GVO technologieoffener ausgestaltet werden, um Innovationen und neue Technologien zu fördern.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Erhöhungen des Mindestlohns darf nicht politisch intendiert sein und muss weiterhin von der Mindestlohnkommission vorgenommen werden. Zudem darf es keine Änderungen bei der Zusammensetzung oder den Entscheidungsabläufen der Mindestlohnkommission geben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Keine Tariftreueregelungen und sonstige vergabefremde Kriterien: Tariftreueregelungen sind jedoch grundsätzlich unvereinbar mit den vom Grundgesetz geschützten Grundsätzen der Tarifautonomie, der negativen Koalitionsfreiheit, des Gleichheitsgebots, des staatlichen Neutralitätsgebots und der Arbeitsvertragsfreiheit.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die verschärften Regeln im Lobbyregistergesetz führen zu einem bürokratischen enormen Aufwand bei den Interessenvertretern, insbesondere bei der Eintragung und Pflege der Regelungsvorhaben. Die bessere Lösung wäre es gewesen, das im Koalitionsvertrag angekündigte Online-Konsultationsverfahren über eine Schnittstelle mit dem Lobbyregister zu verzahnen. Dies würde bei gleichem Inhalt weniger Bürokratie und mehr Transparenz gewährleisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Welthandelsorganisation WTO hat eine bedeutende Rolle in einer globalisierten Wirtschaftswelt. Für eine funktionierende Weltwirtschaftsordnung sind jedoch Reformen der WTO notwendig. Die vbw appelliert an die Bundesregierung, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass eine Reform und Modernisierung der WTO angestrebt wird. Insbesondere muss der Streitbeilegungsmechanismus re-aktiviert werden, außerdem die Wettbewerbsneutralität im globalen Handel gestärkt werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Betriebe sind gefordert, die Energiewende, massiv gestiegene Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten zu bewältigen. Darüber hinaus leidet die Branche unter einem großen Fachkräftemangel und muss gleichzeitig ihren Transformationsprozess auf dem Weg zu einem nachhaltigen Tourismus gestalten. Für alle Unternehmen der Tourismuswirtschaft gilt: Sie sind auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, um die Herausforderungen bestehen zu können und langfristig erfolgreich zu sein. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau und die gezielte Unterstützung von Transformationsprozessen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: 2017 wurde von den Ländern eine Musterrechtsverordnung MRVO für das hochschulische Akkreditierungssystem beschlossen. Darin vorgesehen war eine Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten. Die geplanten Änderungen bei dualen Studiengängen entsprechen den regional unterschiedlichen Bedarfen der kooperierenden Hochschulen und Unternehmen. Dass auch Studiengänge als „dual“ akkreditiert werden können, die nur zwei der drei Definitionsmerkmale (systematische inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung der Lernorte) in vollem Umfang erfüllen, muss jedoch die Ausnahme bleiben. Zusätzlich soll eine Ausnahmeregelung in den §12 Abs. 7 MRVO eingefügt werden: „Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich.“. Auch diese Ausnahmeregelung wird ausdrücklich begrüßt.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Kreislaufwirtschaftspolitik muss stets den gesamten Produktlebenszyklus im Blick haben. Sie muss sowohl innovationsgetriebene Verbesserungen von Produkten und Verfahren würdigen als auch praxisgerechte Standards für ein nachhaltiges Produktdesign beinhalten. Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Nutzeranforderungen an Produkte müssen im Einklang mit der Verwendung von Recyclingrohstoffen stehen. Innovationen dürfen nicht durch praxisferne Vorgaben gehemmt werden. Sie sind vielmehr unter der Prämisse der Technologieoffenheit zu fördern. Auf bewährte Verfahren muss bei der Weiterentwicklung aufgebaut werden. Die vbw setzt sich dafür ein, bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaftspolitik die einzelnen Maßnahmen intensiv auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6063 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Nutzung von Kunststoffen in einer Kreislaufwirtschaft
      2. BT-Drs. 20/10950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation
      3. BT-Drs. 20/8812 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Planungs- und Umsetzungsstand der deutschen Rohstoffpolitik
      4. BT-Drs. 20/10700 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Technikfolgenabschätzung (TA) - Strategien und Instrumente zur Verbesserung des Rezyklateinsatzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Zur Stimulierung der konjunkturellen Dynamik und zur Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland fordert die vbw eine Verbesserung der wirtschaftlichen und industriellen Standortfaktoren, insbesondere die Sicherstellung von Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen, eine Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast, eine Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sowie einen umfassenden Abbau von Bürokratie und Regulierung.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Trotz der Hürde, aufwendige Reformen durchzuführen, sollte es mehr Selbstständigen ermöglicht werden, sich freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Eine allgemeine Versicherungspflicht darf es jedoch nicht geben. Eine Auftraggeberbeteiligung wäre ebenfalls inakzeptabel.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Aus Sicht der vbw sind die Forderungen nach einer rechtlichen Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) strikt abzulehnen. Es ist zu klären, inwieweit die österreichische Verfahrensregelung (NQR-Gesetz) als Vorlage für ein deutsches Gesetz zum DQR dienen könnte, ohne damit Rechtswirkungen auf tarifliche Zuordnungen und Vergütung von Tätigkeiten und von damit verbundenen Qualifikationen zu generieren und ohne Individualansprüche auf eine bestimmte Zuordnung und Vergütung einer Tätigkeit und damit verbundenen Qualifikationen zu schaffen.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Es gilt eine angemessene finanzielle Ausstattung der BA sicherzustellen. Dafür muss das bestehende Defizit abgebaut werden. Langfristiges Ziel muss eine Beitragssatzstabilität auf möglichst niedrigem Niveau sein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss konsequent auf die künftigen Heraus- forderungen ausgerichtet werden. Das erfordert auch ein angepasstes Leistungsportfolio. Dazu gehört die individuelle, stärkenorientierte Beratung der Kunden, um deren Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Aus Sicht der Internetwirtschaft werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf viele bewährte Formen der IT-Sicherheitsregulierung sinnvoll fortgeschrieben, beispielsweise beim Umgang mit kritischen Komponenten. Problematisch erweist sich beim NIS2UmsuCG-E insbesondere das unklare Regulierungsgefüge im Hinblick auf die verschiedenen Kategorien von Einrichtungen, die bei der nationalen Umsetzung im deutschen Gesetz nicht sinnvoll zusammengefügt werden und so eine starke regulatorische Schieflage und Unsicherheiten in Bezug auf den Anwendungsbereich bzw. die Betroffenheit von bestimmten Regelungen des NIS2UmsuCG erzeugen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines harmonisierten Regulierungsgefüges in Bezug auf Sicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der NIS-2-Richtlinie und den daraus resultierenden Wechselwirkungen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      2. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Anlässlich der kommenden EU-Wahl am 9. Juni 2024 hat eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die Agenda Digitalpolitik für Europa 2024 – 2029 veröffentlicht. In insgesamt acht Handlungsfeldern formuliert der Verband darin zentrale Forderungen der Branche für die europäische Digitalpolitik in der kommenden Legislaturperiode.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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