Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.252)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Datenschutz durch Stärkung der Datenschutzkonferenz (DSK) und ihrer Entscheidungen (§ 16 a BDSG Ref.Entw.) ein, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit bindender Mehrheitsbeschlüsse der DSK. Es sollte weniger Mehrfachzuständigkeiten (§ 40 a BDSG Ref.Entw.) geben, vielmehr sollte ein Wahlrecht für die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörde geben. Ferner soll der Aufbau thematischer Schwerpunktbehörden der Länder die Effizienz erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Reifenabrasion: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - die bei der UNECE zu erarbeitenden Prüfverfahren robust anwendbar und die daraus abgeleiteten Grenzwerte repräsentativ sind.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Bremsstaub: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu OBM: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt die Vorlage der Eckpunkte für eine Nationale Wirtschaftsschutzstrategie. Zudem befürwortet der VDA, dass die Initiative Wirtschaftsschutz weiterentwickelt wird, wie es im Aktionsplan 24+ vorgesehen ist. Der Schutz der Wirtschaft ist ein grundlegender Bestandteil der inneren und äußeren Sicherheit. Viele der geplanten Maßnahmen sind seit langem zentrale Forderungen des VDA. Dennoch muss der angestrebte ganzheitliche Ansatz deutlich weiterentwickelt werden. Dies erfordert vor allem, dass der Staat das Silodenken innerhalb und zwischen den Ministerien überwindet.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass ein zu schaffendes Forschungsdatengesetz (FDG) den Zugang zu Daten für die öffentliche und private Forschung verbessert und damit ungenutztes Potenzial für Innovation erschlossen werden. Mit dem FDG sollte beim Umgang mit Forschungsdaten mehr Sicherheit und Effizienz auch hinsichtlich des Datenschutzes angestrebt werden. Regelungen zum rechtsicheren Datenaustausch zwischen Kooperationspartnern sollten auch für die private FuE gelten. Wesentlich bei der Gestaltung dieses Gesetzes ist aus Sicht des VDA, dass sich Datenteilungspflichten primär an öffentliche bzw. institutionell geförderte Forschungseinrichtungen richten (inkl. Datenübermittlung an ein "Micro Data Center"), während dieses im Rahmen der allg. Gesetze für Unternehmen freiwillig bleibt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu Bremsstaub (HDV): - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - eine robuste Prüfmethode im Rahmen der UNECE erarbeitet wird - Grenzwerte rechtzeitig definiert werden und auf der zu erarbeitenden Prüfmethode basieren. - bei nicht rechtzeitiger Grenzwertdefinition, die erste Grenzwertstufe den aktuellen Stand der Technik hinreichend abdeckt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Automobilindustrie plädiert für einen verantwortungsvollen und risikobasierten Umgang mit PFAS und schlägt die folgenden fünf Schritte als stufenweises Vorgehen vor: Phase-out-Roadmap, Review-Prozess, Ausnahme für Fluorpolymere, Ausnahme für Ersatzteile sowie wiederaufbereitete Teile und Offenheit für Innovationen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 326/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates - PFAS-Regulierung mit Augenmaß
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BR-Drs. 326/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für ein praxisgerechtes Durchsetzungsgesetz ein. Sollten vonseiten der Europäischen Kommission die zur rechtssicheren Verordnungsdurchführung notwendigen Dokumente und Informationen (u.a. Länder-Benchmarking, Leitlinien, technische Unzulänglichkeiten des EU-Informationssystems) nicht frühzeitig vorliegen, ist aus Sicht des VDA auch eine Verschiebung der Implementierungsfristen in Betracht zu ziehen.
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Für die dt. AI ist China ein wichtiger Absatzmarkt, Innovationsstandort und zunehmend bedeutender Bezugsmarkt. Für die Transformation ist China unverzichtbar. Wir setzen uns ein für Dialog statt Abschottung, für ein "De-Risking" mit Augenmaß und die Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen in Dtl. und Europa. Zusätzliche Zölle auf E-Pkw aus China (vgl. DVO (EU) 2024/1866) sehen wir als Schritt weg von globaler Zusammenarbeit, das Risiko eines Handelskonfliktes wächst an. Solche Zölle sind nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Zollerhebung sollte bis zu einer Verhandlungslösung ausgesetzt werden. Der VDA setzt sich für faire Marktzugangsbedingungen (etwa bzgl. Normung) in China sowie für sachgerechte Lösungen und Klarstellungen bei den chin. Exportrestriktionen ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von Netzanschlüssen für Ladeeinrichtungen, u.a. durch Einführung bundesweit einheitlicher, digitaler Antragsverfahren und verbindlichen Bearbeitungsfristen durch die Netzbetreiber sowie weiterer Aspekte u.a. durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetz. Im Rahmen des sog. Netzpakets sollte Ladeinfrastruktur bei Netzanschlüssen explizit priorisiert werden. Zudem ist eine Anschlussgarantie für Industriebetriebe mit klaren Fristen vorzusehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA lehnt eine vorschnelle Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte und insbesondere auf komplexe Fahrzeugkomponenten ab. Stattdessen sollte das bestehende System weiter vereinfacht werden. Im Falle einer Ausweitung muss diese zielgerichtet, verhältnismäßig und praktisch umsetzbar sein, darf Wettbewerbsfähigkeit, Lieferketten und internationale Handelsbeziehungen nicht zusätzlich belasten und sollte frühestens ab 2030 gelten. Doppelbelastungen und unverhältnismäßig hohe Standardwerte müssen vermieden werden. Eine Ausweitung auf fertige Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist abzulehnen.
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Langfriststrategie Negativemissionen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Novocarbo GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: -
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humanitäre Migrationspolitik
Aktiv vom 25.06.2024 bis 28.11.2025
- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: humanitäre Migrationspolitik
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Mindestlohn soll auf 15 Euro angehoben werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Schuldenbremse soll abgeschafft werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49% ab einem Einkommen von 70.000 Euro.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns in der Haushaltsaufstellung 2025 gegen Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Entwicklung und Demokratie aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) -
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kinder und Jugendlichen soll ein kostenlosen Mittagessens zur Verfügung gestellt werden
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme eines Sondervermögens Bildung in Höhe von 100 Milliarden Euro durch den Bund, um notwendige Investitionen in das deutsche Bildungssystem zu finanzieren.
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Leasing-Unternehmen vor unverhältnismäßigen geldwäsche-rechtlichen Sorgfaltspflichten schützen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Streichung der Pflicht zur förmlichen Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten in der EU-Geldwäscheverordnung; Streichung der Pflicht zur Erfassung aller Staatsangehörigkeiten sowie zur Einholung von Informationen zu Beschäftigung, Beruf oder Beschäftigungsstatus und Steueridentifikationsnummer bzgl. des Vertragspartners; Beibehaltung von Auslagerungsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der freiwillige Berichtsstandard sollte vereinfacht und praxistauglicher ausgestaltet werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anwendungsbereich FinmadiG auf Regelung der EU-Verordnung begrenzen und Goldplating durch nationales Recht vermeiden
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) und sollten daher auch nicht durch das Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarktes dem Anwendungsbereich (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) auf weitere Unternehmensgruppen ausgeweitet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/11178
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10280 - Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Klarstellung der zulässigen Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb der Förderrichtlinie BEG EM
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Zur Prüfung einer Anwendungsmöglichkeit der „Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ wird um eine Klarstellung gebeten, ob die Kosten einer Leasing-Finanzierung (Leasing-Entgelte) im Sinne des Art. 8.2 der BEG EM zu den tatsächlichen Bruttoausgaben der energetischen Maßnahme gehören.
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Klarstellung bei Förderung in der Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss und Kredit - EEW)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: In Abschnitt 5 Gegenstand der EEW Richtlinie sind Maßnahmen, die über Mietkauf, Leasing, Sale- und Leaseback, Sale- und Mietkauf-Back oder ähnliche Instrumente finanziert werden von der Förderung ausgeschlossen. Öffnung für Leasing und Mietkauf als weitere Finanzierungsmöglichkeiten.
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Klärung leasingspezifischer Anwendungsfragen des § 4h EStG (Zinsschranke)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Begriff „Finanzierungsleasing“ (bzw. „finance lease“) sollten bei Anwendung des erweiterten Zinsbegriffs in § 4h EStG in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1a Ziffer 10 KWG ausgelegt werden. Die Begriffe „Zinsaufwendungen“ und „Zinserträge“ sollten inhaltlich korrespondierend ausgelegt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) -
BT-Drs. 20/9093
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Klärung leasingspezifischer Anwendungsfragen der obligatorischen e-Rechnung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Für leasingtypische Dauerrechnungen sollte ein praxisgerechter Weg zur Ausgestaltung als e-Rechnung gefunden werden. Bei der Umstellung von vor dem 1.1.2025 begründeten Dauerschuldverhältnissen auf die e-Rechnung sollte das Risiko von §-14c-Fällen praxisgerecht minimiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Unternehmen die Operating Leasing anbieten sollten nicht als Dateninhaber im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Einordnung von Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 1. (a) CRR-Verordnung zur Abänderung von EU-Gesetzgebung Nr. 575/2013, demnach ein Risikogewicht von 40 %, unter den gleichen Voraussetzungen für langfristige Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 2. (b) CRR eine Risikogewichtung von 30 % Anwendung Hinsichtlich der Angemessenheit der Basel-III-Risikokalibrierung der Parameter für Leasing-Risikopositionen Anwendung der in Art. 495c CRR vorgesehen Übergangsregelungen für Leasing-Engagements als Kreditrisikominderungstechnik (CRM) und Bewertung der Kalibrierung im Wege eines delegierten Rechtsakts nicht nur bei IRBA, sondern auch auf Standardansatz.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung- Datengesetz – (COM (2022) 68 final) Klarstellung zur Nutzung von industriellen Daten für Leasing-Unternehmen zur Erbringung und Optimierung von Serviceleistungen für Kunden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Änderung der Richtlinie 2015/413/EU sollte Adressat einer eventuellen Eintragungspflicht des Endnutzers der Halter und nicht der Eigentümer des KFZ sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Das EU-Vorhaben BEFIT (COM(2023) 532 final) sollte im Hinblick auf die damit verfolgten Zielsetzungen der KOM grundlegend überarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere Fragen des Timings sowie der inhaltlichen Verzahnung mit OECD-Säule 2. Die Ziele einer Senkung von Komplexität, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit werden bisher verfehlt.
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Vorteile einer breiten Vielfalt von Finanzierungsformen sollte anerkannt und erhalten werden. Eine pauschale Abzugsbegrenzung für Fremdfinanzierungsaufwendungen sollte vermieden werden. Sofern Maßnahmen zur Entlastung der Eigenkapitalfinanzierung notwendig erscheinen, sollten diese auf Ebene der Mitgliedstaaten geregelt werden.
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- Angegeben von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
- Beschreibung: Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GESUNDHEIT AKTIV e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die in Interviews durch den Bundesgesundheitsminister angekündigte und in einem Passus in einer Vorfassung des Referentenentwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthaltene Streichung der GKV Satzungsleistungen in Bezug auf Homöopathie und Anthroposophische Medizin soll verhindert werden. Dazu sollen die Stimmen der Bürger:innen, die das nicht wollen deutlich gemacht werden und dem Bundestag in Form einer Petition dargebracht werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Klima- und Ressourcenschutz beim Planen und Bauen sind zu verbessern. Die Planung und der Bau von bezahlbaren Wohnungen ist voranzutreiben und zu beschleunigen. Das Vergaberecht sollte mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Die Infrastruktur ist zu modernisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Cansativa am 25.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Cansativa am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung von Cansativa zielt darauf ab, eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Anbau, die Logistik und die Abgabe von Cannabis in Deutschland und im europäischen Rahmen regelt. Ziel ist es, durch transparente Regelungen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Rechtliche Grundlage für die Information der Mitglieder
Aktiv vom 25.06.2024 bis 04.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Rechtliche Grundlage für die Information der Mitglieder
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Mit dem Ziel, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu ver- bessern.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 04.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Ziel, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu ver- bessern. (IPReG) Die außerklinische Intensivpflege (AKI) aus den Regelungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V he- rauslöst und in eine eigenständige Rechtsvorschrift.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11913
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Aktuelle Situation der außerklinischen Intensivpflege
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BT-Drs. 20/11913
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Tierschutzgesetz soll geändert werden, um der Aufnahme das Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz Rechnung zu tragen. Das wird von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ausdrücklich unterstützt. Im Rahmen der Interessenvertretung soll die Klärung einzelner Fragen, insbesondere zum Verhältnis des Tierschutzgesetzes zu europäischem und nationalem Tierzuchtrecht, zur Reichweite des Verbots der Anbindung von Tieren, zum Verkauf von Jungtieren und Einzelheiten in Bezug auf Mähverbote, erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte wurde im Jahr 2022 geändert. Bei der Änderung sind die Interessen der Tierhalter nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden. Ziel der Interessenvertretung ist es, die aufgrund dieses Versäumnisses entstandenen Fehler zu korrigieren. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um die Einführung einer Hausbesuchsgebühr sowie die Anerkennung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier sowie um die Höhe der allgemeinen Kostensteigerungen durch die Erhöhung der Gebühren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Verordnungsentwurf lässt Fragen offen, die dringend zu klären sind. Fraglich ist inwieweit Transporte von registrierten Zuchtequiden und der Verkauf von diesen oder Sportpferden einzuordnen ist und welche Teile der Verordnung damit für diese gelten sollen. Es bleibt offen, wie der Transport von registrierten Turnierpferden von Gewerbetreibenden einzuordnen ist. In der Verordnung wird gefordert, dass bei sämtlichen Verladungen ein Tierarzt als Aufsichtsperson anwesend sein muss. Dies ist alleine aufgrund des hohen personellen Aufwandes nicht umsetzbar. Hinsichtlich der Forderungen von Einschränkungen mit Bezug auf vorhergesagte Außentemperaturen. Pferde sollten aufgrund ihrer hervorragenden Thermoregulationsmechanismen von anderen Tierarten getrennt beurteilt und reglementiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN unterstützt eine Umbenennung von Melde- und Anzeigepflicht in „sobald wie möglich zu meldende Seuche“ und „unverzüglich zu meldende Seuche“. Die FN unterstützt die Einführung einer Meldepflicht (sobald wie möglich zu meldende Seuche) für das Equine Herpes Virus-1 und Equine Influenza Viren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN plädiert für eine Anpassung der Regelung zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke durch Neustrukturierung des EU-Tierarzneimittelrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TÄHAV [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Eine Gesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt gilt 10 Tage. Es erschließt sich nicht, warum für die Rückreise innerhalb dieser 10 Tage eine neue Gesundheitsbescheinigung notwendig ist. Es erschließt sich nicht, warum der Unternehmer, der seine Tiere in anderen Mitgliedsstaaten hält, keine deutsche Registriernummer erhalten kann und somit seine Fohlen nicht bei einem deutschen Zuchtverband kennzeichnen lassen kann. Es bedarf einer klaren Definition der Ausnahmen der Auszeichnungspflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit der Verbringung zum und vom Betrieb. Es muss klar geregelt werden, ob mit jeder neuen Zuchtbucheintragung die Zuständigkeit einer Zuchtorganisation wechselt und wie mit der Eintragung verschiedener Besitzer im Zucht- und Turniersport umgegangen werden soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN setzt sich für eine weitere unentgeltliche Nutzbarkeit des Waldes für die Bürger ein. Bei der Frage der Betretensrechte des Waldes setzt sich die FN für eine für die Bürger verständliche, konsistente und bundesweit einheitliche Lösung ein. Ein Flickenteppich an Regelungen soll verhindert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Nach Auffassung der FN sollte § 43 a BuNatschG geändert werden, um den Anhang 1 e zu Art 16 aus der EU-FFH-RL (RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)) in nationales Recht umzusetzen. Danach ist unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben. Dazu muss der Wolf aus Anhang IV herausgenommen und in Anhang III oder V aufgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):