Regelungsvorhaben
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62 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (62)
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- Angegeben von: Lebensmittelverband Deutschland am 30.06.2026
- Beschreibung: Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in das nationale Lauterkeitsrecht: Schaffung einer Übergangs- bzw. Abverkaufsfrist für in Verkehr befindliche Ware
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Stichting Rainforest Alliance am 27.02.2026
- Beschreibung: Es soll eine Klarstellung zur Auslegung der Gesetzesbegründung in BT-Drs. 21/3327 zur Definition von „Nachhaltigkeitssiegeln“ erreicht werden. Die dort genannten Passagen sollen nicht als pauschale Bereichsausnahmen verstanden werden. Maßgeblich bleiben soll die einzelfallbezogene Beurteilung nach Verbraucherwahrnehmung im konkreten Vermarktungskontext sowie die unionsrechtskonforme Anwendung der Vorgaben zu Nachhaltigkeitssiegeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verbrauchergerecht gestalten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2026
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich neben der verbraucherorientierten Ausgestaltung der in die RL 2011/83 zu überführenden Vorschriften auch dafür ein, dass die Streichung der anderen Vorschriften nicht zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen. Das Widerrufsrecht darf im Versicherungsbereich nur beim Fernabsatz beschränkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Entwurf werden die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betreffenden Vorschriften der EmpCo-RL 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Die hierin enthaltenen Reglungen führen nach Ansicht von Pharma Deutschland bereits zu nicht erforderlichen Regulierungen. Dies widerspricht dem überall geforderten Ziel der Entbürokratisierung. Irreführende Aussagen sind bereits jetzt verboten. Unsere Mindestforderung lautet daher, dass die Umsetzung ins deutsche Recht nicht über die Regelung des europäischen Rechts hinausgehen darf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb..., ...Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine rechts- und praxissichere Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das UWG ein. Er fordert Klarstellungen in der Gesetzesbegründung zur zulässigen Nutzung etablierter Begriffe wie „Ökostrom“, „Grünstrom“ oder „Biogas“ auf Basis anerkannter Herkunftsnachweise. Ferner lehnt der BDEW die Gleichbehandlung gesetzlich vorgeschriebener Berichte mit Werbung ab und fordert eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen und bürokratischen Belastungen durch Nachweispflichten und mögliche Rebranding-Prozesse. Die Nutzung von Firmennamen mit Umweltbezug soll weiterhin rechtssicher möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (28. Februar 2024): Stärker Präzisierung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich kommerzieller Kommunikation. Möglichst 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Gemeinsam mit einer Reihe anderer Verbände stimmt der BDI dem Vorschlag ausdrücklich zu. Insbesondere begrüßen wir, dass der Entwurf nahezu eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben vorsieht und auf zusätzliche Regelungen verzichtet. Zusätzliche Regelungen, die über die europäischen Anforderungen hinausgehen, führen zu unnötiger Komplexität und erschweren den fristgerechten Umsetzungsprozess. Dies lehnen wir ab. Wir begrüßen hingegen, dass weiterhin aus gutem Grund auf die Effizienz der bewährten privaten Rechtsdurchsetzung vertraut wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 27.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen und für eine praxistaugliche Reform und gesetzliche Verankerung bislang in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Regelung zum "exekutiven Fußabdruck" ein. Die bisherige Anwendungspraxis zeigt, dass das Ziel der Erhöhung der Transparenz über die Beteiligung Dritter an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen nicht erreicht wird. Eine gesetzliche Grundlage würde die Verbindlichkeit der Regelung erhöhen. Die bisher bestehende Wesentlichkeitsschwelle sollte abgeschafft oder zumindest konkretisiert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 15.08.2025
- Beschreibung: Konkretisierung einzelner Begriffe, keine überschießende Umsetzung, Abverkaufsmöglichkeit einräumen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 15.11.2024
- Beschreibung: Das Bundeskabinett hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2024 einen exekutiven Fußabdruck zu "wesentlichen" Lobbyeinflüssen auf Gesetzesentwürfe einzuführen. Diese Regelung ist in Theorie und Praxis unzureichend. abgeordnetenwatch setzt sich daher für einen umfassenderen legislativen und exekutiven Lobby-Fußabdruck per Gesetz ein, der insbesondere folgende Fragen beantwortet: Wie verlief die Entstehungsgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens? Welche Lobbyist:innen haben bei einem Gesetzentwurf in welcher Form mitgewirkt? Wie erfolgreich waren sie bei ihrer Einflussnahme?
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb..., ...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...