Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.021)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes, bürokratiearmes und digitaltaugliches Steuerrecht, das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt. Gemeinsam mit der unternehmerischen Praxis hat der BDI steuerrechtliche Regelungen identifiziert, die in der betrieblichen Praxis unnötigen Zeit-, Ressourcen- und Bürokratieaufwand erzeugen. Diese Regelungen sollten zeitnah reformiert und modernisiert werden, um – nach dem Investitionssofortprogramm – einen weiteren steuerpolitischen Impuls für Investitionsentscheidungen zugunsten des Standorts Deutschland zu setzen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und Optionsmodell (§ 1a..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) ▪ Ermöglichung von steuerneutralen..., ...Quellensteuerabzugsverfahren gemäß § 50a EStG zu komplex und ressourcenintensiv..., ...Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c, EStG) vereinfachen: ▪ Reduzierung...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Als Startup-Verband setzen wir uns für strukturelle Verbesserungen ein – für mehr unternehmerische Diversität und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige. Insbesondere bei den Themen Mutterschutz für Selbstständige, der Ausgestaltung des Elterngelds und der systematischen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bleiben gravierende Lücken bestehen: Unzureichende finanzielle Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt; Elterngeldregelungen, die auf Angestelltenverhältnisse zugeschnitten sind; Hürden bei der steuerlichen Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). In den letzten Wochen..., ... Abs. 1 und § 3 Nr. 33 EStG). Zuschüsse des Arbeitgebers...
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- Angegeben von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e. V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht sich gegen diesen Gesetzesentwurf aus, da durch diesen nicht Zukunftsinvestitionen gestärkt, sondern große und profitable Unternehmen gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) ist weder zielgenau noch...
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- Angegeben von: Dipl-Finanzwirt (FH) Lukas Hendricks MBA International Taxation – Hendricks Consulting Steuerberater am 29.10.2026
- Beschreibung: Anregung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryp towerte im Privatvermögen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 20 Abs. 4b Satz 1 EStG-E in seiner Abgrenzung ..., ...Nach § 20 Abs. 4b Satz 1 EStG-E sind die Anschaffungskosten..., ...Anwendungsregel des § 52 Abs. 28 EStG-E. Sie stellt darauf ab..., ...Verhältnis zu § 20 Abs. 4 Satz 6 EStG bleibt offen. Danach ist..., ...Rechtsvorgänger sie nach § 23 EStG steuerfrei hätte veräußern..., ...Eine Entlastung nach § 35b EStG scheidet bei Schenkungen..., ...wird (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG) und die Jahresfrist abgelaufen..., ... der Begründung zu § 52 EStG-E, nach der für Altbestände..., ...unverändert die §§ 22 und 23 EStG gelten. Es widerspricht..., ...rege an, in § 20 Abs. 4b EStG-E nach Satz 1 folgenden..., ...28, 42, 42a, 44 und 44a EStG-E sollten entsprechend ..., ...des § 20 Abs. 4b Satz 1 EStG-E ordnet Anschaffungskosten..., ...unter § 20 Abs. 1 Nr. 12 EStG-E fallen. Gemeint sind ..., ...des § 20 Abs. 4b Satz 2 EStG-E kann den gesetzlich angeordneten..., ...20 Abs. 1 Nr. 12 Satz 4 EStG-E gelten Forderungen auf..., ...Verlustvorträge aus § 23 EStG bleiben in ihrem bisherigen..., ... 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 EStG-E, wie sie bei Einführung..., ...§ 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG) sieht der Entwurf keine..., ...Nach § 43 Abs. 1 Satz 4 EStG gilt die Übertragung eines..., ...im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.07.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ZIA enthält der Entwurf wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland. Insbesondere die verbesserten Abschreibungsregelungen sowie die perspektivisch vorgesehene Senkung der Körperschaftsteuer setzen erste wichtige Signale für die Wirtschaft. Die enthaltenen Maßnahmen adressieren zentrale Anliegen der Wirtschaft, entfalten jedoch zu wenig Wirkung konkret für die Immobilienwirtschaft. So ist der „Investitions-Booster“ (AfA – für bewegliche Wirtschaftsgüter) nicht in jedem Falle für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) anwendbar. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. So werden Heizungsanlagen beispielsweise regelmäßig nicht vom „Investitions-Booster“ erfasst sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderabschreibung nach § 7b EStG 2. Förderung der energetischen..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollte auch vor dem Hintergrund..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). • Zur Förderung der..., ...werden (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund..., ...anpassen Nach § 7 Abs. 2 EStG-E kann der Steuerpflichtige..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt zusätzlich zur ..., ...Wirksamkeit der Regelung des § 7b EStG spürbar erhöht werden, ..., ...Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG – auch vor dem Hintergrund..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). 2. Förderung der energetischen..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies heißt im Ergebnis..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG). Ferner wird mit Blick..., ...Vorbehalt iSd. § 5 Abs. 6 EStG eingeführt werden, welcher..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Deutschland steht vor Herausforderungen: dringend benötigten Wohnungsneubau als auch den Gebäudebestand klimaneutral zu modernisieren. Während das Steueränderungsgesetz 2025 lediglich einen Verweis auf die De-minimis-Verordnung im Rahmen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau enthält, bleiben die grundlegenden steuerlichen Investitionshemmnisse ungelöst. Zwei zentrale Probleme hemmen die Bauaktivitäten und konterkarieren sowohl wohnungs- als auch klimapolitische Ziele. Erweist sich die Sonderabschreibung als unzureichend, um den Neubau maßgeblich anzureizen. Betriebsausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen in Vielzahl von Fällen nicht als sofort abziehbarer Aufwand anerkannt, wodurch notwendige Sanierungen von Bestandsgebäude gehemmt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderabschreibung nach § 7b EStG .........................., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollte angepasst werden..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), - die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und - die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). ▪ Zur Förderung der..., ...werden (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt zusätzlich zur ..., ...Wirksamkeit der Regelung des § 7b EStG spürbar erhöht werden, ..., ...Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG ange-passt werden und ..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Seite 5 von 7 III. ..., ...Ab-satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies heißt im Ergebnis..., ... 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu einer über den „ursprünglichen..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG). Ferner wird mit Blick..., ...im Sinne des § 5 Abs. 6 EStG eingeführt werden, welcher..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 19.08.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das System der geförderten privaten Altersvorsorge ein, insbesondere mit Blick auf die Eigenheimrente und die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Dazu streben wir im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente insbesondere Klarstellungen bei den Entnahme- und Übertragungsmöglichkeiten des Frühstartrentenvermögens sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der vorgesehenen Informationen zur Stärkung der finanziellen Bildung an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Frühstartrentenvermögens nach § 92a EStG 1. Änderung des § 92a Abs. 1 EStG In § 92a Abs. 1 EStG..., ... darum, in § 92a Abs. 1 EStG in der durch Art. 3 Nr...., ...Anpassung des § 22 Nr. 5 EStG-E für Zwecke der Leistungsbesteuerung..., ... des § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG-E für Zwecke der schädlichen..., ... des § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG-E erweitert den Anwendungsbereich..., ...heutige Regelung des § 93 EStG erfasst als schädliche ..., ...Verwendungsformen gehört nach § 93 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz ..., ...selbstgenutzte Wohnung nach § 92a EStG. Der Referentenentwurf..., ...Anwendungsbereichs des § 92a EStG vor. § 92a Abs. 1 EStG ..., ...darf. § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG bezieht sich dem Wortlaut..., ...Gesetzeswortlauts des § 92a Abs. 1 EStG ist insbesondere aufgrund..., ... dass nach § 92a Abs. 1 EStG entnommenes Frühstartrentenvermögen..., ...oder nach Abschnitt XI des EStG geförderte Kapital – in..., ...Wohnförderkonto nach § 92a Abs. 2 EStG eingestellt wird und damit..., ...erfolgten Neuregelung des § 92a EStG mit Wirkung ab dem 1. Januar..., ...Wohnung im Sinne des § 92a EStG einsetzen darf. § 3 Abs..., ...eine Entnahme nach § 92a EStG aus dem Standarddepot erst..., ...eine Verwendung nach § 92a EStG in Betracht kommt, sofern..., ...einer Entnahme nach § 92a EStG kommt der Anspruchsberechtigte...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht..., ...die Regelungen nach § 44a EStG an, die bei bestimmten..., ... § 43 Abs. 1 S. Nr. 1a EStG für depotverwahrte Anteile..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus nicht depotverwahrten..., ...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...