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454 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GWB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (454)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...POSITIONSPAPIER 12. GWB -NOVELLE – GEZIELTE STÄRKUNG..., ...Forderungen für eine 12. GWB - Novelle Der Referentenentwurf zur anstehenden 12. GWB - Novelle wird derzeit ..., ...Fusionskontrolle in §§ 35 ff. GWB effektiver ausgestalten..., ...anstehenden Änderungen des GWB berücksichtigt werden: ..., ...Klarstellung in § 33 Abs. 4 GWB aufgenommen werden, dass..., ...erwähnt. Dazu könnte § 33 GWB um einen fünften Absatz..., ...i.S.d. § 33 Abs. 4 Nr. 1 GWB auch Feststellung begehren..., ... Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1 GWB verlangen könnte. Der aus..., ...erwägen , ob § 19 Abs. 2 GWB nicht explizit durch die..., ...hierzu auch Bunte/Nothdurft GWB § 19 Rn. 205 ff., 212) ..., ... Rahmen der anstehenden GWB - Novelle zudem in § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB die Klarstellung aufgenommen..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB müsste wenigstens diese..., ...von § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB erfasst werden. Das OLG..., ...im Rahmen der anstehenden GWB-Novelle, die bestehende..., ...der § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB auch dann gilt, wenn die..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB müsste wenigstens diese..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB explizit geregelt werden..., ...Novellierung des § 20 Abs. 3 GWB zur Fortentwicklung des...
    • Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 30.06.2026
    • Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Anwendung und Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) sowie dessen geplante Evaluierung auf europäischer Ebene. Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung einer unabhängigen, konsequenten und einheitlichen Durchsetzung des DMA sowie die Wahrung seiner Unabhängigkeit gegenüber außen- und handelspolitischen Einflussnahmen. Zudem wird angestrebt, dass keine institutionellen Strukturen geschaffen werden, die regulierten Plattformen einen Einfluss auf die Anwendung des DMA ermöglichen, und dass etwaige Anpassungen des Rechtsrahmens im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 18.07.2025
    • Beschreibung: Die gemeinsame Initiative der kommunalen Spitzenverbände, der Bauindustrie, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (GdW und ZIA), des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und des Verbandes Kommualer Unternehmen (VKU) verfolgt das Ziel, dass Vergabeverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigt und vereinfacht werden. Besonders wichtig ist dabei, das Losaufteilungsgebot (§ 97 Abs. 4 GWB) anzupassen und Gesamtausschreibungen erheblich zu erleichtern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Losaufteilungsgebot (§ 97 Abs. 4 GWB) anzupassen und Gesamtausschreibungen..., ...aufzuteilen (§ 97 Absatz 4 Satz 2 GWB) führt bei Bauvorhaben ..., ...für § 97 Absatz 4 Satz 3 GWB: „Mehrere Teil- oder Fachlose..., ...Teillosvergabe in § 97 Absatz 4 GWB bereits heute an enorm ..., ...und § 97 Absatz 4 Satz 3 GWB in folgender Fassung zu...
    • Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
    • Beschreibung: Wir erkennen an, dass mit dem Gesetzesentwurf die Spezialisierung der Justiz auf dem Gebiet des Vergaberechts gefördert wird, ohne die Zuständigkeitsregelungen der §§ 155 ff GWB zu ändern. Wir regen an, bei dieser Gelegenheit auch § 36 Abs. 1 und §37 Abs. 1 VSBG rechtsbereinigend zu ändern.
    • Angegeben von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 21.06.2024
    • Beschreibung: Erweiterung des Handlungsspielraums von privaten Inhalte-Anbietern durch die Erleichterung von Kooperationen im Sinne einer Medienbereichsausnahme, Absenkung von Schwellenwerten sowie Verfahrensvereinfachungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: EWE AG am 26.11.2025
    • Beschreibung: - Anpassung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, um den Hochlauf des Wasserstoffmarktes nicht durch unverhältnismäßige Vergabeanforderungen zu verzögern. - Einstufung von Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Speicherung, Verteiler) soll als Sektorentätigkeite nach § 102 GWB und SektVO bis zur vollständigen Regulierung ausgesetzt werden. - Einführung von Übergangsregelungen und die Möglichekeit beschleunigter Verhandlungsverfahren, um Investitionsdynamik und Planungssicherheit zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2506 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenvergabeverordnung..., ...teleologischen Verständnis des § 102 GWB, der auf geregelte und ..., ... § 102 Absatz 1 Nummer 3 GWB in Verbin-dung mit § 1 ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle vom 5. Juni 2026..., ...Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle enthält aus Sicht..., ...sich bewusst, dass § 29a GWB bereits geltendes Recht..., ... Änderungen des § 47k GWB-E – beide zusammen bilden..., ...Sonderregimes (§§ 29a, 47k GWB) Die 12. GWB-Novelle..., ...Marktstufen (§ 47k Abs. 7 GWB‑E) Die neuen Befugnisse..., ...(§ 47k Abs. 7 S. 2 und 3 GWB‑E) en2x fordert einen..., ...(§ 47k Abs. 7 S. 4 und 5 GWB‑E) Die vorgesehene „..., ...Die Änderungen des § 47k GWB sind nicht isoliert zu ..., ...des Kraftstoffmarktes im GWB, insbesondere durch § 29a GWB. Während das allgemeine..., ... (§§ 59 ff. GWB) an, ohne an de-ren tatbestandliche..., ...Ausgestaltung werden § 29a GWB im Zusammenhang mit dem..., ...Sektoruntersuchung (§ 32f GWB) nach dem Ausbruch des ..., ... 2 Neufassung von § 47k GWB: Markttransparenzstelle..., ... (§ 47k Abs. 7 S. 2 u. 3 GWB-E) In der geplanten ..., ... (§ 47k Abs. 7 S. 4 u. 5 GWB-E) Der Entwurf sieht..., ...Geschäftsgeheimnissen (§ 47k Abs. 7 GWB-E i.V.m. § 56b GWB) ..., ...Verfahrenssicherheit (§ 47k Abs. 7 GWB-E i. V. m. §§ 59 ff. GWB..., ... des § 47k GWB‑E birgt das Risiko, ein...
  • Reform des Vergaberechts

    Aktiv vom 10.06.2025 bis 10.06.2026

    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. am 10.06.2025
    • Beschreibung: Die geplanten Änderungen im Vergaberecht (GWB und UVgO) zielen insbesondere auch auf die Stärkung des Mittelstands und kleiner und junger Unternehmen. Ebenso sollen Verfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden. Da die Regelungsinhalte Auswirkungen auf die bundesweiten Inklusionsbetriebe, die i.d.R. kleinere Unternehmen sind, haben, werden wir uns in das Gestzgebungsverfahren mit Stellungnahmen einbringen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts VergRTransfG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Oxfam Deutschland e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Oxfam setzt sich für einen fairen Wettbewerb ein, der eine Marktkonzentration im Lebenseinzelhandel zu Lasten von kleinen Produzenten und Arbeiter*innen insbesondere im globalen Süden verhindert bzw. verringert. Dazu ist eine Verschärfung der Zusammenschlusskontrolle, die Anwendung von Entflechtungsregeln soweit notwendig sowie eine stärkere Ausrichtung des GWB an Menschenrechten und Nachhaltigkeit notwendig.
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Beschreibung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der etablierten Vergabegrundsätze zu betrachten. Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Losgrundsatzes (§ 97 Abs. 4 GWB) Zur Flexibilisierung ..., ...aus Drittstaaten (§ 112a GWB) Der Entwurf des § 112a GWB betreffend einen möglichen..., ...unzureichend. § 112a Abs. 3 GWB, der die Möglichkeit des..., ...Begründung zu § 112a Abs. 3 GWB ist kein Grund dafür ..., ... die Vorgaben in § 120a GWB neue Bürokratie entsteht..., ...heißt es zu § 120a Abs. 1 GWB: „Die Berücksichtigung ..., ... § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB zwar nach wie vor so ein..., ... Schlechtleistung (§ 124 GWB) Der Referentenentwurf..., ...Alternativsanktionen (§ 135 Abs. 4 GWB) § 135 Abs. 4 GWB sieht..., ...Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 GWB) Abgesehen davon, dass..., ...158 Abs. 3, 161 Abs. 1 GWB), die Möglichkeit, nach..., ... und § 122 Abs. 3 Satz 1 GWB. h) Nachforderungen von..., ...aus Drittstaaten (§ 112a GWB) Der Entwurf des § 112a GWB betreffend einen möglichen..., ... die Vorgaben in § 120a GWB neue Bürokratie entsteht..., ... § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB zwar nach wie vor so ein..., ... Schlechtleistung (§ 124 GWB) Der Referentenentwurf..., ...Alternativsanktionen (§ 135 Abs. 4 GWB) § 135 Abs. 4 GWB sieht..., ...158 Abs. 3, 161 Abs. 1 GWB), die Möglichkeit, nach...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Eine öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im Bereich der Verbraucherrechte wird abgelehnt. Sollte diese gleichwohl eingeführt werden, ist der Anwendungsbereich für diese Form der Rechtsdurchsetzung auch unter Berücksichtigung des politisch unterstellten Handlungsbedarfs eng zu begrenzen. Insbesondere darf ein behördliches Tätigwerden nur in Betracht kommen, soweit eine wirksame private Rechtsdurchsetzung aufgrund des konkreten Sachverhalts in der Praxis ausgeschlossen ist. Hierzu sind konkrete Voraussetzungen zu normieren, deren Vorliegen von der tätig werdenden Behörde substantiiert zu begründen ist. Eine parallele Rechtsdurchsetzung im Rahmen des bestehenden (privaten) Instrumentariums und durch eine Behörde ist auszuschließen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1, Nr. 2 § 97 Absatz 4 GWB In der Begründung zu den..., ...Änderungen in § 97 Abs. 4 GWB wird ausgeführt, dass die..., ...Änderungen des § 103 Abs. 3 GWB und des § 2 VgV wird betont..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB Wirklichkeit werden. ..., ... 6 b) § 103 Absatz 3 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 GWB wird klargestellt, dass..., ... Art. 1, Nr. 16 § 120a GWB Bekanntermaßen stellt der..., ... in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ...im höherrangigen § 122 GWB selbst zu verankern. ..., ..., Nr. 32 § 166 Absatz 3 GWB Die Förderung des Einsatzes..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. 10. VergabeRTransfG ..., ...VTP vom 1.11.2024 7 122 GWB für wünschenswert. Wie ..., ...Verfügung. § 97 Absatz 4 GWB Wir begrüßen es sehr und..., ... § 103 Absatz 3 Satz 1 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB wird klargestellt, dass..., ... in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ... nach § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB zu wahren ist. Diesen..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. § 17 Absatz 5 VgV Den..., ...höherrangigen § 122 Abs. 4 GWB verankert werden sollte..., ... § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB auch in § 75 Abs. 4 VgV...
    • Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bislang wird das Presseverleger-Leistungsschutzrecht in der Praxis nicht ausreichend von kartellrechtlichen Maßnahmen flankiert. Der BDZV setzt sich daher für einen Schlichtungsmechanismus im GWB nach australischem Vorbild ein, der die sachgerechte Durchsetzung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts sicherstellen soll. Zudem setzt sich der BDZV gegen eine Verschärfung der Pressefusionskontrolle ein, die sonst sinnvolle Konsolidierungen verhindern würde und außerdem die herausragende Marktmacht digitaler Gatekeeper außer Acht lässt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: mofair e. V. am 31.05.2024
    • Beschreibung: Die Sicherstellung und Weiterentwicklung angemessener und diskriminierungsfreier Ausschreibungsbedingungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sowie Beachtung der kartellrechtlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist dem mofair e. V. wichtig. Einerseits setzen wir uns für sinnvolle Regelungen in vergaberechtlicher Hinsicht ein (beispielsweise um sogenannte "atmende Verträge" von denen Aufgabenträger, Eisenbahnverkehrsunternehmen im Bereich des Schienenpersonenverkehr sowie Fahrgäste und dmait letztlich das Klima profitiert, zu ermöglichen) andererseits für die Beachtung und Beibehaltung der kartellrechtlichen Regelungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 22.08.2025
    • Beschreibung: Die Vergabe muss Umweltkriterien verpflichtend berücksichtigen, so wie zum Teil im Vorgängerentwurf des Vergabetransformationspakets vorgesehen. Dies betrifft insb. die Rücknahme der Abschwächungen durch Streichung des §120a GWB (d.h. Soll-Regelungen, Negativlisten, ökologischer Produkt – und Best-Practice Pools). Umweltfreundlichkeit soll bei der Vergabe als gleichwertiges Kriterium zur Wirtschaftlichkeit behandelt werden, außerdem soleln Ziel- &Grenzwerte für Ressourcenschutz festgelegt und die Abfallhierarchie verbindlich umgesetzt werden, bspw. über Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Google Germany GmbH am 23.10.2025
    • Beschreibung: Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erweiterung des § 128 Abs. 2 GWB im Bereich der „Auftragsausführung..., ...Entwurf des § 128 Abs. 2 GWB ersatzlos gestrichen werden..., .... Gemäß § 127 Abs. 3 S.1 GWB müssen alle Zuschlagskriterien..., ...operiert. § 127 Abs. 3 S. 1 GWB ist aber gerade dazu gedacht..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (aktuell) § 127 Zuschlag..., ...eingefügt. Zu Nummer 15 (§128 GWB), S. 66 Zu Buchstabe ..., ...Ergänzung des § 128 Abs. 2 GWB um Kriterien der „Versorgungssicherheit...
    • Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.11.2025
    • Beschreibung: Die neu verwendete Definition der „Zapfstelle“ im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) führt zu mehr Bürokratie für Tankstellen und sollte angepasst werden. Die Änderung des 47k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird strikt abgelehnt. Zu den Änderungen des Mineralöldatengesetzes: o Die Ausweitung der Datenberichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollte aufwandsarm erfüllbar gemacht werden. o Nicht-fossile Kraft- und Brennstoffe sollten zukünftig statistisch erfassbar werden. o Die Weitergabe von Daten an Dritte im Mineralöldatengesetz sollte für die Unternehmen nachvollziehbar gestaltet sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird strikt abgelehnt...., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schränkt Markttransparenz..., ...Änderung des § 47k Absatz 5 GWB führen würde, wird von ..., ...abgelehnt. In § 47k Absatz 5 GWB ist derzeit folgendes geregelt..., ...vorgesehene Änderung des GWB führt damit gerade nicht..., ... Unbenommen von Art. 47k GWB haben Dritte die Möglichkeit..., ...eine solche Änderung des GWB keinen Zusammenhang mit..., ...Kraftstoffe nach Art. 47k (1) GWB „beobachtet die Wertschöpfungsstufen...
    • Angegeben von: Heidelberg Materials AG am 27.02.2026
    • Beschreibung: Die Schaffung von Leitmärken für einen schnelleren Markthochlauf emissionsreduzierter Produkte, in unserem Fall Zement und Beton, ist in Ergänzung zu staatlichen Investitionsförderprogrammen ein wesentliches Instrument, um die Wirtschaftlichkeit der Industrietransformation sicherzustellen und Investitionen in klimafreundliche Produktion zu beschleunigen. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Vergabebeschleunigungsgesetz sieht eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung vor, Regelungen zu verpflichtenden Anforderungen über die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen zu treffen (Änderung § 113 GWB). Wir setzen uns für diese Verordnungsermächtigung und deren tatsächliche Nutzung ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
      2. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 28.07.2025
    • Beschreibung: Beschaffungen von Wärmeerzeugern und technischer Gebäudeausstattung zur Klimafolgenanpassung (Klimatechnik) sollten nicht über das Maß der EPBD, der Öko-Design-Anforderungen sowie der europäischen F-Gase-Verordnung hinaus beschränkt werden. Von zusätzlichen Beschränkungen und Bürokratisierung sollte auch im Hinblick auf die grundsätzliche Attraktivität öffentlicher Ausschreibungen abgesehen werden, um auch kleineren Unternehmen die Chance auf eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) Norm: § 113 Punkt 9 GWB Anmerkung / Änderung...
    • Angegeben von: EuroStack Initiative Foundation e.V. am 29.05.2026
    • Beschreibung: Die EuroStack Initiative Foundation setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene und auf Bundesebene verbindliche Präferenzregelungen für europäische Anbieter digitaler Infrastruktur und Technologieprodukte in der öffentlichen Beschaffung eingeführt werden. Konkret befürworten wir im Rahmen der Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie (Public Procurement Directive) die Aufnahme von Kriterien zur digitalen Souveränität als Zuschlagskriterien sowie die Einführung eines „European Preference"-Mechanismus analog zum US Buy American Act. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine entsprechende Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Vergaberechts (GWB/UVgO) ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
      2. BT-Drs. 21/5525 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1934 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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