Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (156)
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
-
- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
-
BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unterliegenden Partei formuliert § 93 ZPO: § 93 ZPO Hat der Beklagte..., ... greift § 93 ZPO entsprechend § 301 ZPO ..., .... Nuancierung sieht § 96 ZPO vor: § 96 ZPO Die Kosten..., ...Ausnahmeregelung zu §§ 91 ff. ZPO ist § 96 ZPO eng auszulegen..., ...ZPO/Jaspersen, 54. Ed. 1.9.2024..., .../Göertz, 82. Aufl. 2024, ZPO § 96 Rn. 1; BeckOK ZPO/..., ..., ZPO § 96 Rn. 18 42 BeckOK ..., ..., ZPO § 114 Rn. 41 ff.; Mann,..., ..., ZPO § 91 Rn. 166 53 BeckOK..., ...Verfügungsverfahrens gem. § 936 ZPO möglich. Nach § 936 ZPO..., ...Prozesskostensicherheit im Sinne des § 110 ZPO regelt § 112 ZPO. Nach ..., ..., ZPO § 921 Rn 1 62 BeckOK ZPO..., ...ZPO/Mayer, 54. Ed. 1.9.2024, ZPO § 945 Rn. 35 64 BeckOK..., ..., ZPO § 111 Rn. 3 65 Musielak..., ..., ZPO § 112 Rn. 14 67 BeckOK..., ..., ZPO § 112 Rn. 3 19 die der..., ...hätte ergehen dürfen: § 945 ZPO 68 BeckOK ZPO/Jaspersen..., ...Auslegung und Anwendung der § 93 ZPO und § 96 ZPO bereits sichergestellt..., ... ZPO im Ermessen des Gerichts...
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 27.11.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 22.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
- Beschreibung: Wenn auch nicht vom Staat beauftragt, so werden auch im Rahmen von Zivilsachen regelmäßig Dolmetscher und Übersetzer beauftragt. Damit ein Onlinezivilverfahren auch dann noch effizient funktioniert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen stimmen, müssen die Interessen von Übersetzern, Gebärden- und Lautsprachendolmetscher berücksichtigt werden. Dafür setzen wir uns ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
-
BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 5 OVErpG (§§ 1134-1136 ZPO-E) Wir begrüßen die geplante..., ... Evaluierung nach § 1134 ZPO-E muss auch den Parameter..., ... Nummer 5 (§ 1125 Abs. 2 ZPO-E) Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Artikel 1 Nummer 5 (Titel 3 ZPO-E) In § 1131 Abs. 1 ZPO-E..., ...Nutzungspflicht nach § 1133 ZPO-E mit ein. Dies auch im..., ...5 (§ 1128 Abs. 3, § 1129 ZPO-E) Kommunikation mittels...
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw...
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 4. Klagerücknahme im..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 5. Parteiprozess..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO – den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., .... Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht 2..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 3. Parteiprozess..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 9. Erinnerung gegen..., .... Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen...