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68 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"NAV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (68)

    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak-tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak- ..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak-tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
    • Beschreibung: Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung im EnWG, wonach bei der Transformation von Erdgas- zu Wasserstoffnetzen Rückbauverpflichtungen aufgrund fehlender Amortisation ausgeschlossen werden. Eine wirtschaftliche Umnutzung vorhandener Infrastrukturen soll nicht durch zusätzliche Prüfanforderungen wie Amortisationsnachweise behindert werden. Ziel ist eine rechtssichere Grundlage für Investitionen in die H2-Netzinfrastruktur unter Wahrung der Planungs- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Blumenthal-Barby, Energierecht; NAV § 9 Rn. 15 ff.). Allerdings...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflichten des NdaV (insbesondere NAV, EEG) ► Ungleichbehandlung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betroffene Norm: § 4 Abs. 4, § 20 NAV Belastung: Netzbetreiber..., ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ver-pflichtet, bei Änderungen..., ...3 in Verbindung mit § 20 NAV als Voraussetzung für eine...
    • Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Vereinheitlichung von Netzanschlussverfahren. Gesetzliche Vorgaben müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Bearbeitungsfrist für Netzbetreiber muss mit einer Obergrenze versehen werden. Der gesamte Netzanschlussprozess muss vereinheitlicht werden. Hierzu muss eine einheitliche digitale Plattform mit standardisierten Schnittstellen geschafffen werden. Bei Photovoltaikanalgen müssen einheitliche Größenklassen definiert werden. Ausnahmen für PV-Kleinstanlagen sowie Bestandsanlagen bei der Pflicht zur Steuerbarkeit. Technische Anwendungsregeln für den Anschluss von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz (TAR des FNN) und die organisatorischen Bedingungen, den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (Muster-TAB des BDEW) müssen zusammengelegt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Blockchain Bundesverband e.V. am 11.05.2026
    • Beschreibung: Der Blockchain Bundesverband e.V. unterstützt die Arbeit der Europäischen Kommission, an einem einheitlicheren und leistungsfähigen Kapitalmarkt. Mit unseren Mitgliedern und Marktexperten zusammen haben wir einen Beitrag zur Zukunft des digitalen Finanzmarkts in Europa geleistet – mit inhaltlichen und prozessualen Anregungen zu Marktintegration, Aufsichtskohärenz, DLT-Integration und regulatorischer Klarheit.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beispielsweise für die automatisierte NAV-Berechnung und Ausschüttung...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
    • Beschreibung: m Rahmen des Mindeststeuergesetzes (§§ 1 ff. MinStG) sollen die Regelungen zur Berechnung der globalen effektiven Steuerquote (ETR) vereinfacht werden. Dazu soll der „Simplified ETR Safe Harbour“ an den bisherigen Transitional CbCR Safe Harbour (§ 90 OECD GloBE Model Rules) angelehnt werden. Die Safe-Harbour-Regelungen sollen dauerhaft in die Anwendung des MinStG integriert werden. Ergänzend wird eine Prüfung eines Global-Blending-Safe-Harbours sowie die Beibehaltung des Routine-Profit-Tests und des De-Minimis-Safe-Harbours angestrebt. Latente Steuern (§ 48 Nr. 1 MinStG) sollen vereinfacht berücksichtigt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...via its Net Asset Value (NAV) under simplified reporting..., ... investor to include the NAV of its fund interest in...
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