Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (33)
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Stärkere Beteiligungsrechte der BÄK bei Ausgestaltung der Rahmenverträge nach §§ 15a; 73d Abs. 1,2; 95 3a; 112a SGB V
Aktiv vom 24.09.2024 bis 04.06.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anlehnung an § 4 Absatz 1 KKG nochmals betont, dass die..., ...Konfliktlösungsmöglichkeiten (z. B. § 4 KKG) oder 1 Nach einem gegenwärtig..., ...4 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 KKG). Das Nichteinstellen der...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 14.06.2024
- Beschreibung: wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Maßnahmen, Materialien und Medien des BZgA sowie Beratung in adressatengerechter Art und Weise. Erweiterung der im SGB VIII-E geregelten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufs SGB IX sowie Erweiterung der Qualitätssicherungspflichten auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Durch die im Gesetz verankerte Beratungspflicht und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden keine Parallelstrukturen zu Ombudsstellen geschaffen, daher müssen sie beibehalten werden. Erstellung von mindestens zwei Berichten des Unabhängigen Bundesbeauftragten in jeder Legislaturperiode.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Eckiger Tisch e.V. am 23.09.2024
- Beschreibung: Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. Der Verein unterstützt das Gesetzesvorhaben und insbesondere die Verankerung von UBSKM, Betroffenenrat und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Optimierungspotenzial wird insbesondere dahingehend gesehen, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe für Betroffene sowie das Themenfeld Aufarbeitung im Gesetzesvorhaben zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Einbringen von Fachwissen zur Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Forderungen nach Nennung von Aufarbeitung von geschehener Gewalt speziell für diese Gruppe, Kooperation mit vorhandenen medizinischen Kinderschutzstrukturen, Nennung des Zusammenhangs mit anderen Gewaltformen, Benennung von Fachärzt*innen für Kinderchirurgie in die Gruppe der „Experten im Kinderschutz“ in "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen".
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die inklusive Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes muss bis 2028 umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand erfolgen. SGB VIII und SGB IX sollen für die Anspruchsberechtigten zusammengeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf eines ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Ziele der gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe, des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensobernkonferenz zum Referentenentwurf: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) durch gesetzliche Absicherung und Stärkung des Amtes; stärkere ressortübergreifende Befugnisse für den/die Unabhängige/n Bundesbeauftragte/n oder Unabhängiger Bundesbeauftragter; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode und in nachfolgenden Ankündigungen skizzierten die Regierungsfraktionen u.a. Vorhaben, die die Lebenslagen, Rechte und Chancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien besonders betreffen. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ begrüßt die Priorisierung von zentrale kinder- und jugendpolitische Reformprozesse (darunter die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die Stärkung des digitalen Kinder- und Jugendschutzes, die Weiterentwicklung des Kinderschutzes), weist aber auch auf Herausforderungen, Zielkonflikte und Umsetzungsrisiken hin.
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- SGB 8 [alle RV hierzu]
- SGB 2 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- JGG [alle RV hierzu]
- GG [alle RV hierzu]
- HG 2026 [alle RV hierzu]
- WehrPflG [alle RV hierzu]
- BFDG [alle RV hierzu]
- JFDG [alle RV hierzu]
- KKG [alle RV hierzu]
- GaFöG [alle RV hierzu]
- UBSKMG [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SBGG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Information im Kinderschutz (KKG). Von besonderer Bedeutung...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
- Beschreibung: Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsträgern (§ 3 Abs. 1 und 2 KKG) zu organisieren, sofern..., ...Regelung trifft (§ 3 Abs. 3 KKG). 3.1.2 Inklusive Inobhutnahme...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
- Beschreibung: Es besteht parteiübergreifender Konsens, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine Daueraufgabe der Bundespolitik ist und diese gesetzlich zu verankern ist. Das Anfang 2025 verabschiedete Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz - UBSKMG) stellt einen wichtigen Schritt dar, dessen Umsetzung bundespolitisch zu begleiten ist.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 17.09.2025
- Beschreibung: Einen Health in All Policies Ansatz zu fördern und zu stärken, die Gesundheit aller Menschen zu erhalten und zugleich gesundheitliche Chancengerechtigkeit zu stärken, erfordert Strukturen, deren Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben gut aufeinander abgestimmt und koordiniert sind. Die Kinder- und Jugendhilfe ist Gestalterin von gesundheitsförderlichen Lebenswelten für junge Menschen und Familien, die Rahmenbedingungen für Kooperation mit dem Gesundheitswesen ist zu stärken. Beteiligungsorientiert und armutssensibl sind Bedarfe zu erheben und verlässliche Angebote auf Grundlage einer zielorientierten Planung - auch jenseits von Frühen Hilfen u.a. durch Präventionsketten - durch Bund, Länder und Kommunen vorzuhalten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):