Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (28)
-
- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die inklusive Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes muss bis 2028 umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand erfolgen. SGB VIII und SGB IX sollen für die Anspruchsberechtigten zusammengeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Eckiger Tisch e.V. am 23.09.2024
- Beschreibung: Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. Der Verein unterstützt das Gesetzesvorhaben und insbesondere die Verankerung von UBSKM, Betroffenenrat und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Optimierungspotenzial wird insbesondere dahingehend gesehen, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe für Betroffene sowie das Themenfeld Aufarbeitung im Gesetzesvorhaben zu stärken.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 14.06.2024
- Beschreibung: wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Maßnahmen, Materialien und Medien des BZgA sowie Beratung in adressatengerechter Art und Weise. Erweiterung der im SGB VIII-E geregelten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufs SGB IX sowie Erweiterung der Qualitätssicherungspflichten auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Durch die im Gesetz verankerte Beratungspflicht und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden keine Parallelstrukturen zu Ombudsstellen geschaffen, daher müssen sie beibehalten werden. Erstellung von mindestens zwei Berichten des Unabhängigen Bundesbeauftragten in jeder Legislaturperiode.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Ziele der gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe, des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensobernkonferenz zum Referentenentwurf: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) durch gesetzliche Absicherung und Stärkung des Amtes; stärkere ressortübergreifende Befugnisse für den/die Unabhängige/n Bundesbeauftragte/n oder Unabhängiger Bundesbeauftragter; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
- Beschreibung: Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsträgern (§ 3 Abs. 1 und 2 KKG) zu organisieren, sofern..., ...Regelung trifft (§ 3 Abs. 3 KKG). 3.1.2 Inklusive Inobhutnahme...
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass das Ziel der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einbeziehung des Beteiligungsprozesses der vergangenen Legislaturperiode weiterverfolgt werden soll. Ziel aus Sicht der AGJ ist es die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu erstrecken. Die Jugendämter sollen zentrale Anlaufstelle für alle jungen Menschen und ihre Familien für Hilfen sein!
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 17.09.2025
- Beschreibung: Einen Health in All Policies Ansatz zu fördern und zu stärken, die Gesundheit aller Menschen zu erhalten und zugleich gesundheitliche Chancengerechtigkeit zu stärken, erfordert Strukturen, deren Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben gut aufeinander abgestimmt und koordiniert sind. Die Kinder- und Jugendhilfe ist Gestalterin von gesundheitsförderlichen Lebenswelten für junge Menschen und Familien, die Rahmenbedingungen für Kooperation mit dem Gesundheitswesen ist zu stärken. Beteiligungsorientiert und armutssensibl sind Bedarfe zu erheben und verlässliche Angebote auf Grundlage einer zielorientierten Planung - auch jenseits von Frühen Hilfen u.a. durch Präventionsketten - durch Bund, Länder und Kommunen vorzuhalten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsträgern (§ 3 Abs. 1 und 2 KKG) zu organisieren, sofern..., ...Regelung trifft (§ 3 Abs. 3 KKG). 3.1.2 Inklusive Inobhutnahme...