Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (92)
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.05.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.05.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 16.05.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG fest. Im Lichte der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts haben die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die europarechtlichen Vorgaben fristkonform umzusetzen. Eine nationale Verordnung müsste voraussichtlich zum 9. Juli 2027 außer Kraft treten, weil dann europäische Vorgaben unmittelbar anwendbar werden. Unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen sollte die Einführung der seit 2018 angedachten GwG-Meldeverordnung überdacht und zurückgestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Die Geldwäsche-Meldepflicht ist im deutschen Recht sehr weit gefasst und lastet überwiegend auf den Banken. Nur 15 Prozent der Meldungen wurden bis Ende 2022 an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und in nur 0,3 Prozent der Fälle folgte ein Urteil, ein Beschluss, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Um Banken und Aufsicht von Bürokratie zu entlasten, ist die Meldepflicht der Banken gegenüber der FIU auf gravierende Geldwäschevortaten zu beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Die vorgeschlagene Streichung der Pflicht zur Archivierung und Aufbewahrung des dienste- und kartenspezifischen Kennzeichens, sowie die Forderung der Streichung der sog. Referenzüberweisung im Zusammenhang mit der Identitätsüberprüfung anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur wird begrüßt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (eIDAS-Durchführungsgesetz II) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung bei verhältnismäßiger Ausgestaltung der Datenübermittlung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Post AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Kern werden fünf Anpassungen am Verordnungsentwurf vorgeschlagen, um das Sicherheitsniveau, die Nutzerfreundlichkeit und die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens in Einklang zu bringen: - Vereinfachung der zu prüfenden Sicherheitsmerkmale herbeiführen - die technischen Anforderungen an die Bildauflösungen und die Reaktionszeit der Nutzer auf ein realistisches und ausreichendes Niveau anpassen - eine Klarstellung zur Teilautomatisierung herbeiführen - eine Klarstellung für die Genehmigung vollautomatisierter Verfahren ergänzen - einen passenden Zeitrahmen für das Inkrafttreten der Verordnung vorzugeben
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):