Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (61)
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der genossenschaftlichen Besonderheiten im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist, § 54 Abs. 1 Satz 1 GenG. Gemäß § 55 Absatz 1 Satz 1 GenG wird die Genossenschaft..., ...Tatbestand des § 55 Abs. 3 GenG, sodass weiterhin der bisherige..., ... einen nach § 55 Abs. 3 GenG zulässigen geeigneten Prüfer...
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- Angegeben von: Energiegenossensschaft Fünfseenland eG am 30.09.2025
- Beschreibung: Energiewirtschaftsgesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftsgesetz und die GenG-Novelle 2025 (Federführung..., ...Genossenschaft nach § 1 GenG bzw. der GenG-Novelle 2025..., ...sollten in der EnWG und GenG-Novelle 2025 berücksichtigt..., ...gemeinwohlorientiert (§ 1 GenG). • EU-Konformität: RED...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Soweit sie Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, sollte der zulässige Gesellschafterkreis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch um genossenschaftliche Prüfungsverbände erweitert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie..., ...sein (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie...
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- Angegeben von: Zentralkonsum eG am 03.02.2026
- Beschreibung: Verhinderung von zusätzlicher Bürokratie, Erleichterungen für kleinere Genossenschaften, Blick auf den zunehmenden Einfluss der genossenschaftlichen Prüfungsverbände, Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft im genossenschaftlichen Prüfungsverband, Pflichtprüfung ausdrücklich erwünscht
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DATEV eG am 11.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, Vertreterwahlen rechtssicher, aufwandsarm und unbürokratisch ausschließlich digital durchführen zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: #GenoDigital am 25.06.2025
- Beschreibung: Um ihren vielseitigen Aufgaben im Bereich Wohnen, Energie oder der Entwicklung des ländlichen Raums nachzukommen bedarf die Rechtsform der Genossenschaft einer weitere Stärkung, Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der bereits vom Bundesministerium der Justiz erarbeiteten Genossenschaftsnovelle. Das Ziel: Die Stärkung und Entbürokratisierung der genossenschaftlichen Rechtsform im Koalitionsvertrag zu verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.03.2025
- Beschreibung: Der DRV fordert die Förderung von Genossenschaften, genossenschaftlichen Unternehmen und Kooperationen und konkrete Initiativen zur Stärkung der genossenschaftlichen Organisationsform durch gesetzliche Initiativen, u.a. die Stärkung der ländlichen Räume mit Hilfe von Genossenschaften, einen Neustart in der Wirtschaftspolitik durch Senkung der Steuer- und Abgabenlast, spürbaren Bürokratieabbau und die Straffung und Streichung von Berichtspflichten sowie eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: #GenoDigital am 29.06.2026
- Beschreibung: Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: - Wahlfreiheit für Gründer:innen und Unternehmer:innen zur Gestaltung ihrer Unternehmen und Unternehmensnachfolge - Das Kopfstimmrecht ist ein zentrales und identitätsbestimmendes Prinzip der genossenschaftlichen Idee und der genossenschaftlichen Rechtsform. Es sollte daher auch künftig ein Alleinstellungsmerkmal der genossenschaftlichen Rechtsform bleiben. - Die Bemühungen um die neue Rechtsform sollten die aktuelle Reform des Genossenschaftsrechts weder verlangsamen noch die Ambitionen bei der Modernisierung und Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform abschwächen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Aktiv vom 22.05.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Bürgerwerke eG am 22.05.2024
- Beschreibung: Zielsetzung des Gesetzes ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Aus Sicht der Bürgerwerke ist es wichtig, dass die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform gestärkt sowie die Digitalisierung gefördert wird. Zudem begrüßen die Bürgerwerke vorgesehene Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Die Bürgerwerke setzen sich dafür ein, dass es künftig möglich sein soll, eine Genossenschaft völlig digital zu gründen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):