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63 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GenG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (63)

    • Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
    • Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4550 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
    • Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Berücksichtigung der genossenschaftlichen Besonderheiten im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3058 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ist, § 54 Abs. 1 Satz 1 GenG. Gemäß § 55 Absatz 1 Satz 1 GenG wird die Genossenschaft..., ...Tatbestand des § 55 Abs. 3 GenG, sodass weiterhin der bisherige..., ... einen nach § 55 Abs. 3 GenG zulässigen geeigneten Prüfer...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Genossenschaftsgesetz und die GenG-Novelle 2025 (Federführung..., ...Genossenschaft nach § 1 GenG bzw. der GenG-Novelle 2025..., ...sollten in der EnWG und GenG-Novelle 2025 berücksichtigt..., ...gemeinwohlorientiert (§ 1 GenG). • EU-Konformität: RED...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie..., ...sein (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie...
    • Angegeben von: DATEV eG am 11.12.2025
    • Beschreibung: Ziel ist es, Vertreterwahlen rechtssicher, aufwandsarm und unbürokratisch ausschließlich digital durchführen zu können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14501 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: #GenoDigital am 25.06.2025
    • Beschreibung: Um ihren vielseitigen Aufgaben im Bereich Wohnen, Energie oder der Entwicklung des ländlichen Raums nachzukommen bedarf die Rechtsform der Genossenschaft einer weitere Stärkung, Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der bereits vom Bundesministerium der Justiz erarbeiteten Genossenschaftsnovelle. Das Ziel: Die Stärkung und Entbürokratisierung der genossenschaftlichen Rechtsform im Koalitionsvertrag zu verankern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.03.2025
    • Beschreibung: Der DRV fordert die Förderung von Genossenschaften, genossenschaftlichen Unternehmen und Kooperationen und konkrete Initiativen zur Stärkung der genossenschaftlichen Organisationsform durch gesetzliche Initiativen, u.a. die Stärkung der ländlichen Räume mit Hilfe von Genossenschaften, einen Neustart in der Wirtschaftspolitik durch Senkung der Steuer- und Abgabenlast, spürbaren Bürokratieabbau und die Straffung und Streichung von Berichtspflichten sowie eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 31.07.2026
    • Beschreibung: Es ist geplant eine neue Rechtsform einzuführen (Gesellschaft mit gebundenem Vermögen). Dabei soll es auch Auswirkungen auf das Genossenschaftsrecht geben, ggf. Einführung einer Genossenschaft mit gebundenem Vermögen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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