Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (40)
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 30.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Mars GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Die nationale Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie begleiten wir mit Blick auf eine praktikable und realistische Ausgestaltung. Dabei kommt es darauf an, bestehende Strukturen zu berücksichtigen und Lösungen zu schaffen, die im Unternehmensalltag umsetzbar sind. Ziel sollte es sein, Transparenzanforderungen effizient umzusetzen, ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu schaffen und bestehende Prozesse unnötig zu verkomplizieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 11.06.2026
- Beschreibung: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollte allenfalls möglichst unbürokratisch und unter Berücksichtigung der besonderen Situation von KMU in deutsches Recht umgesetzt werden, da andernfalls umfangreiche Belastungen durch neue Berichts- und Auskunftspflichten drohen. Notwendig wäre darüber hinaus eine Überarbeitung der Entgelttransparenzrichtlinie auf EU-Ebene.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Der BPM fordert, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie grundlegend zu überarbeiten oder auszusetzen. Eine nationale Umsetzung müsse so bürokratiearm wie möglich erfolgen, Auskunfts- und Berichtspflichten auf das notwendige Maß begrenzen und die Praxisrealität der Unternehmen berücksichtigen. Zugleich müssten Tarifautonomie und Tarifverträge umfassend geschützt, tarifgebundene Unternehmen entlastet und verpflichtende externe Kontrollstrukturen vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 14.07.2025
- Beschreibung: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die im Juni 2023 in Kraft getreten ist, soll bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht überführt werden. Die Zielsetzung der Richtlinie – mehr Lohntransparenz, faire Bezahlung und diskriminierungsfreie Vergütungssysteme – unterstützen wir bei IKEA Deutschland ausdrücklich. Gleichstellung und Equal Pay sind bereits heute gelebte Prinzipien in unserem Unternehmen. IKEA möchte seine Erfahrung und Perspektive als großer Arbeitgeber in Deutschland in den Prozess der Umsetzung einbringen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):