Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (3.305)
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- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Anbindung und Stärkung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen in diesem Kontext zwei wesentliche Fokusthemen für den vfa dar. Der vfa wirkt darauf hin, dass die Erstattungspreisfindung für DiGA ausschließlich über einen Verhandlungsprozess erfolgt und nicht über administrativ-technische Kriterien der Anwendungen definiert wird. Darüber hinaus werden branchenunbekannte Kriterien, wie z.B. Probezeiten für Medizinprodukte bzw. DIGA abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherten den Zugangs-weg zur elektronischen Patientenakte...
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- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Zusammenführung von ordnungspolitischen Regelungen für die klinische Forschung mit Ansätzen der Pharmastrategie zu einer Gesamtstrategie für den Forschungs- und Entwicklungsstandort.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verbindlich vorgegeben. Dieser Weg erscheint sachgerechter...
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- Angegeben von: Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Kranken-haus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mammakarzinoms der richtige Weg ist, verlässliche Behandlung...
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- Angegeben von: Lebensmittelverband Deutschland am 14.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung des möglichen Verbots der Bekämpfung und der befallsunabhängigen Dauerbeköderung von Schadnagern mit Antikoagulanzien zur dauerhaften Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in Betrieben.
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BfC) Friedrich-Henkel-Weg 1 - 25 44149 Dortmund ...
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- Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden zum Problem. Auf dem Weg in die 2030er-Jahre hat...
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Entbudgetierung Hausärzte verhindern
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 25.06.2024
- Beschreibung: Die vorgesehene Entbudgetierung der Hausärzte sowie die Zahlung von Vorhaltepauschalen werden abgelehnt. Stattdessen bedarf es einer substantiellen Versorgungsreform inklusive eines verbindlichen hausärztlichen Versorgungsauftrages. Abgelehnt wird die Einführung einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale für chronisch Erkrankte. Verwerfungen im Risikostrukturausgleich sind zu vermeiden. Gefordert wird die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage für die „Regionale sektorenunabhängige Versorgung“ um Versorgungsinnovationen flexibel vor Ort umsetzen zu können und die Beauftragung des Wissenschaftlichen Beirates mit einem RSA-Gutachten zu versichertenbezogenen Zuweisungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Primärversor- gungszentren ihren Weg in die Versorgung finden..., ...sichtigt werden. Damit wird ein Weg bereitet für den von der..., ...AOK-Gemeinschaft nicht der richtige Weg. Für ein Primärversorgungssystem..., ...Versorgungsangebote auf den Weg bringen Anstatt die bestehenden..., ...Sachgerechtigkeit sicher, wenn der Weg der Entbudgetierung gegangen...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... eingeordnet. Doch der Weg zu einem „guten“ digitalen..., ...sein, um Europa auf dem Weg in eine neue Führungsposition..., ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...initial eingeordnet. Doch der Weg zu einem „guten“ digitalen..., ... sein, um Europa auf dem Weg in eine neue Führungsposition..., ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... eingeordnet. Doch der Weg zu einem „guten“ digitalen..., ...sein, um Europa auf dem Weg in eine neue Führungsposition..., ...tatsächliche Nutzungsverhalten weg vom Zentralbankbargeld ..., ...legislativ einfacher gestaltbare Weg, denn eine Ergänzung von..., ...Rechtsordnung auch ein gangbarer Weg für die Regelungen zu grundlegenden...
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...möchten einen sehr konkreten Weg vorschlagen, diese Min-destkriterien..., ...möchten einen sehr konkreten Weg vorschlagen, diese Mindestkriterien..., ...Anreize der nachhaltigste Weg. KRITERIEN 37 umweltverträglich..., ...Risikos aus. Üblicherweise weg von einer Technologie und..., ...Was ist der effizienteste Weg, die Nachfrage unter Berücksichtigung..., ...unterschiedlich hohe Gebote ihren Weg an den Markt finden, da..., ...finden Präferenzen ihren Weg in den Strompreis, wodurch..., ...sein, den einzig sinnvollen Weg vorzugeben. Dabei werden..., ...Kapazitätsausweitung wahrscheinlich. Der Weg zurück in ein wettbewerbliches..., ...Der erste Schritt auf dem Weg zu einem nachhaltigen Marktdesign..., ...zu reduzieren. Auf diesem Weg führt die Absicherungspflicht...